dbb magazin 4/2026

Franziska Weidinger (CDU) gegenüber der dpa soll Mitte 2026 mit der Digitalisierung der Arbeits- und Sozialgerichte der nächste Meilenstein erreicht werden. Ob die E-Akte bis dahin flächendeckend eingeführt sein wird, ließ sie jedoch offen. Die Einführung der E-Akte bleibt eine Mammutaufgabe für die Justizverwaltung, denn die Entwicklung und Implementierung der Software sind nur die Spitze des Eisbergs. Darunter verbergen sich Jahrzehnte von Papierakten, die händisch digitalisiert werden mussten. Für viele Justizbeamtinnen und -beamten kam zum Tagesgeschäft über lange Zeit das Scannen von Akten hinzu. Manche Gemeinden mussten dafür sogar neue Beschäftigte einstellen. Zum zusätzlichen Personal kommt neue Hardware auf die Rechnung. So hat allein das Justizministerium Brandenburg im Rahmen der Umstellung auf die E-Akte 4 300 neue Notebooks und 10 000 neue Monitore gekauft. Video-Upload per Post Die Zeitmaschine springt ins Jahr 2026. Beim Blick in andere Bundesländer kommt das Zeitgefühl für die Gegenwart aus dem Takt, denn die E-Akte ist langsam, umständlich, fehleranfällig, stürzt regelmäßig ab oder fällt vollständig aus, wie eine Umfrage der „Richterzeitung“ ergeben hat. Hinzu kommen Schwierigkeiten, die Verbindung aus dem Homeoffice herzustellen oder zu halten. Zudem wurden die E-Akten der Bundesländer auf unterschiedlichen IT-Infrastrukturen aufgebaut. Dadurch sind die Weitergabe von Akten und der Austausch zwischen den Bundesländern oft schwierig. Und „nahezu vollständig digitalisiert“ bedeutet in der Praxis: Die Neuauflage des E-Justiz-Gesetzes räumt den Ländern ein Jahr Übergangsfrist ein, in dem Akten noch papiergebunden geführt werden dürfen – sie müssen also weiterhin gescannt und übertragen werden, vor allem dann, wenn die Eingangsstellen, beispielsweise bei Klageschreiben, noch analog funktionieren. Die daraus resultierenden Medienbrüche reichen bis zu Fällen, in denen Videodateien nicht hochgeladen werden können und postalisch per USB-Stick verschickt werden müssen. Der Frust bei Beschäftigten und Bürgern ist programmiert. Der Deutsche Richterbund stellte in einer Pressemitteilung fest: „Die heutige E-Akte der Justiz entspricht in etwa dem technischen Stand von vor 15 Jahren.“ Die Probleme der E-Akte in der Justizverwaltung erinnern stark an die Geschichte der elektronischen Patientenakte (ePA). Auch hier war das Resultat ein langsames, umständliches und absturzanfälliges Produkt. Mehr Zeit zur Entwicklung und Implementierung wäre demnach auch bei der E-Akte von Vorteil gewesen, aus den Fehlern bei der ePA wurden kaum Lehren gezogen. In den Erfahrungsberichten zeigt sich eine Mischung aus Aufschieben und Frustration. Erst 2024 vermeldeten einzelne Bundesländer erste Fortschritte. Fertig geworden sind alle jedoch nur knapp, die Mängellisten sind lang. Die oben genannten Probleme der Software bestehen nicht erst seit der Fertigstellung, sondern traten schon in der Testphase häufig auf. „Ich blicke aber nicht auf die Vergangenheit und was vor Jahren vorbereitend nicht umgesetzt wurde“, äußerte die sachsen-anhaltinische Justizministerin Franziska Weidinger gegenüber der dpa. Bleibt der Blick in die Zukunft: Im Januar 2026 haben Bund und Länder eine Vereinbarung über die Entwicklung einer einheitlichen Justiz-Cloud unterzeichnet. Eine „erste lauffähige Version“, wie das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz sie bezeichnet, soll 2027 an den Start gehen. dsc © Erdacht mit KI/Open AI Sora (2) FOKUS 17 dbb magazin | April 2026

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