ONLINE E-Akte in der Justiz Die Zukunft muss warten In der Justiz soll die Arbeit mit Papierakten der Vergangenheit angehören, die Zukunft ist digital. Das war zumindest der Plan im vergangenen Jahrzehnt. Mit der Zeitmaschine zurück ins Jahr 2017. Gerade wurde das „Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs“ beschlossen. Schon in naher Zukunft soll die gesamte Justiz in Deutschland digital arbeiten. Schluss mit Papierbergen und Aktenschränken: In der Justizverwaltung der Zukunft soll auf das Klicken der Handschellen nur noch das Klicken der Maus folgen. Konkret sieht das Gesetz vor, dass neue Strafakten in elektronischer Form angelegt und bestehende Akten in elektronische Form überführt werden müssen. Die elektronische Akte versprach schnellere Bearbeitung, Entlastung der Beschäftigten und dadurch insgesamt Bürokratieabbau. Justizbeschäftigte können die E-Akte unabhängig von Ort und Zeit einsehen. Ein Suchfenster soll das Wühlen in Aktenbergen ablösen. Parallel sollte eine Infrastruktur für digitale Verfahren eingeführt werden. Auch Anhörungen und Gerichtsverhandlungen sollen digital oder hybrid stattfinden können. Das spart Anfahrtswege und -kosten. Und im Zeitalter von KI besteht nun auch die Hoffnung, viele Standard-Arbeitsabläufe zu automatisieren und so die Arbeitskräfte weiter zu entlasten. Diese Entlastung ist dringend notwendig: Mit dem Ende des Jahres 2025 hat die Zahl der offenen Fälle die Millionenmarke geknackt. Schon 2020 waren 700 000 Verfahren offen gewesen, seitdem schiebt das Personal einen immer größeren Aktenberg vor sich her. Das hatte unter anderem zur Folge, dass 2025 50 dringend Tatverdächtige – das bedeutet Verdacht auf Mord, Vergewaltigung oder Körperverletzung – aus der Untersuchungshaft entlassen wurden, weil das Verfahren zu lange dauerte. Höchste Zeit also, dass der Rechtsstaat fit für die Zukunft wird. Frühaufsteher drücken die Schlummertaste Die sollte am 1. Januar 2026 beginnen. Tatsächlich schafften es fast alle Bundesländer, ihre Justiz rechtzeitig zu digitalisieren – wenn auch in den meisten Fällen nur kurz vor knapp. Somit arbeiten die Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte, Staatsanwaltschaften, Generalstaatsanwaltschaften und die Gerichte der Fachgerichtsbarkeiten nun nahezu vollständig digital. Eine Ausnahme bildet Sachsen-Anhalt. Das Land mit dem Slogan „Modern denken“ hatte die Modernisierung nicht rechtzeitig umgesetzt. Das ist jedoch kein Grund zur Sorge, hatte die Bundesregierung dem Vorhaben doch in letzter Minute Aufschub gewährt. Als sich Mitte 2025 abzeichnete, dass die Länder die Frist kaum einhalten könnten, beschloss der Bundestag, das Gesetz zur Einführung der E-Akte in der Justiz so zu ändern, dass die Deadline auf den 1. Januar 2027 verschoben wurde. Da alle anderen Länder die E-Akte noch innerhalb des ursprünglichen Zeitfensters eingeführt hatten, nahm allein Sachsen-Anhalt die Verlängerung in Anspruch; das selbst ernannte „Land der Frühaufsteher“ drückte die juristische Schlummertaste. Zum Jahreswechsel arbeiteten die ersten Gerichte bereits digital, und nach Angaben von Landesjustizministerin Stellen mit den Bundesmitteln verrechnet werden können. Andere dagegen sehnen die Anschubfinanzierung herbei. Auch im März 2026 steht eine Einigung noch aus. Politisch wertet die Deutsche Justiz-Gewerkschaft (DJG) das Scheitern als „bedenkliches Signal“, da ein klares Bekenntnis von Bund und Ländern zur strukturellen Stärkung der Justiz ausbleibe und der Eindruck entstehe, dass Anderes wichtiger sei als die Funktionsfähigkeit der Gerichte. Für die Landespolitik erhöhe sich der Rechtfertigungsdruck, aus eigenen Mitteln für zusätzliche Stellen, Modernisierung und konkurrenzfähige Besoldung zu sorgen, solange kein neuer, tragfähiger Rechtsstaatspakt vereinbart sei. Arbeitsbedingungen verbessern Mit der Schaffung neuer Stellen ist es indes nicht getan. Um angehende Juristinnen und Juristen zu gewinnen, müssen die Arbeitsbedingungen an den Gerichten attraktiver werden. Denn die Konkurrenz um die Studienabgänger ist groß. International aufgestellte Großkanzleien punkten mit aufregenden Mandaten sowie mit Gehältern und Benefits, mit denen der Staat nicht mithalten kann. Work-Life-Balance sucht man dort allerdings vergebens. Die wiederum sehen potenzielle Bewerberinnen und Bewerber eher im Staatsdienst gewährleistet. Solange dort jedoch papierne Aktenberge auf überladenen Rollcontainern hin- und hergeschoben werden und die technische Ausstattung teilweise so dürftig ist, dass Richterinnen sich das Notwendigste aus eigenen Mitteln anschaffen, ist die Motivation des Nachwuchses mindestens gebremst. Ausstattung, Personal, Digitalisierung, Verschlankung und Vereinfachung – das alles kostet Geld und ist kompliziert. Aber zur Wahrheit gehört auch: Obwohl die Fallzahlen stetig steigen, werden nach Erfahrung von Polizei, Richtern und Staatsanwaltschaften viele Delikte gar nicht mehr angezeigt, weil die Betroffenen das Vertrauen in die Justiz verloren haben. Das kann sich ein Rechtsstaat ganz sicher nicht leisten. Andrea Böltken 16 FOKUS dbb magazin | April 2026
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