verantwortlich. Bundesweit fehlen derzeit 2 000 Richterinnen und Staatsanwälte, und in den kommenden Jahren wird sich die Lage noch verschärfen. Denn bis 2030 gehen 27,5 Prozent der derzeitigen Staatsanwältinnen und Richter in Pension. Im Osten droht sogar eine Personallücke von bis zu 60 Prozent. Brennpunkt NRW Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen treten die Probleme besonders deutlich zutage. Die Justizgewerkschaften im dbb waren 2025 alarmiert über Pläne des NRW-Justizministeriums, in der nordrhein-westfälischen Justiz sowohl Stellen zu sperren als auch drastische Einsparungen bei den Sachmitteln vorzunehmen. „Diese Kürzungspolitik trifft eine ohnehin schon personell und finanziell ausgedünnte Justiz ins Mark“, erklärte Klaus Plattes, Landesvorsitzender der Deutschen Justiz-Gewerkschaft (DJG) NRW, im August. „Wenn Arbeitsplätze nicht nachbesetzt und dringend benötigte Mittel für Ausstattung und laufende Kosten gestrichen werden, bedeutet das in der Praxis: Verfahren dauern noch länger, Belastungen für Beschäftigte steigen weiter und Bürgerinnen und Bürger verlieren das Vertrauen in den Rechtsstaat“, ergänzt Rainer van Wickeren, Landesvorsitzender des Deutschen Amtsanwaltsvereins (DAAV) NRW. Die Justizgewerkschaften NRW wiesen darauf hin, dass die Gerichte, Staatsanwaltschaften und der Justizvollzug in NRW bereits seit Jahren an ihrer Belastungsgrenze arbeiten. Mehrarbeit, Krankheitstage und eine hohe Fluktuation seien die Folge. „Anstatt diese Missstände durch eine nachhaltige Investitionsstrategie zu beheben, setzt die Landesregierung ein fatales Signal: die Justiz als Sparschwein der Haushaltskonsolidierung“, so Horst Butschinek, Vorsitzender des Bundes der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) NRW. Kritisch sehen die Justizgewerkschaften neben der Sperrung von Stellen auch die bis dahin geplanten Einsparungen bei Sachmitteln in Höhe von rund 100 Millionen Euro. Ohne angemessene Sachausstattung lasse sich ein modernes und effizientes Arbeiten nicht gewährleisten, hatte die Vorsitzende des Bundes Deutscher Rechtspfleger (BDR) NRW, Sandra Schmidt, kritisiert. Einen ehrlichen Dialog mit den Beschäftigtenvertretungen über die Zukunftsfähigkeit der Justiz forderte Frank Neuhaus, Vorsitzender des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes (DGVB) NRW. Ein offener Brief der dbb-Justizgewerkschaften zur Situation in der Justiz an den Ministerpräsidenten Hendrik Wüst und Justizminister Benjamin Limbach sowie eine Protestnote dürften dazu beigetragen haben, dass die Landesregierung die geplanten Stellensperrungen für den Landeshaushalt 2026 im November 2025 zurückgenommen hat. Digitalisieren, verschlanken, vereinfachen Mit mehr Personal allein wird sich das Problem indes nicht lösen lassen. Die Sozialrechtsprofessorin Dagmar Felix von der Universität Hamburg benennt zwei aus ihrer Sicht wesentliche Stellschrauben: Zum einen würde, so Felix im NDR, jegliche Form von Digitalisierung sehr viel ändern. Die stecke an deutschen Gerichten aber noch in den Kinderschuhen. Zum anderen sei es dringend notwendig, „das Recht einfacher zu machen“. Der Gesetzgeber müsse sich von der Vorstellung verabschieden, „alles bis in die zehnte Nachkommastelle regeln“ zu können. Im Sozialrecht müssten so viele Details und Abgrenzungsfragen geklärt werden, dass diese Abfragen die Verfahren unnötig in die Länge zögen. „Je mehr ich regle, desto mehr Schnittstellenprobleme habe ich.“ Bei jedem neuen Gesetz sei so viel nicht bedacht, dass sofort zehn neue Prozesse anfielen. Das zeigt sich nicht nur im Sozialrecht. Auch die Regelungsdichte der Strafgesetze nimmt seit vielen Jahren zu. Dadurch steigen die Fallzahlen kontinuierlich, während die Prozesse immer aufwendiger werden. Hinzu kommt die Ausweitung der Ermittlungsarbeit, weil beispielsweise in Fällen von Vergewaltigung, Kindesmissbrauch oder Hatespeech elektronische Medien in ihrer ganzen Fülle ausgewertet werden müssen. Das steigert die Komplexität der Verfahren immens und zieht sie in die Länge. Der Strafrechtsprofessor Tillmann Bartsch, stellvertretender Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e. V., plädiert daher in der Legal Tribune Online für eine „Entrümpelung“ des Strafgesetzbuches. Denkbar sei beispielsweise eine Streichung beziehungsweise Einschränkung von Bagatelldelikten wie Schwarzfahren, Prostitution und Unfallflucht, die an den Gerichten Ressourcen binden, die dann für andere – gewichtigere – Verfahren nicht mehr zur Verfügung stehen. Der ehemalige Justizminister Marco Buschmann hatte ein solches Vorhaben bereits ins Auge gefasst. „Pakt für den Rechtsstaat“ in der Schwebe Dass Not am Mann ist, sieht auch die derzeitige Bundesregie- rung so. Geplant ist daher eine Neuauflage des erstmals 2019 geschlossenen „Pakts für den Rechtsstaat“. Vorgesehen ist darin ein 450-Millionen-Euro-Paket, mit dem der Bund den Ländern eine Art Anschubfinanzierung für Personal und Digitalisierung zur Verfügung stellen will. 240 Millionen Euro sollen bis 2029 in die Schaffung von bundesweit 2 000 neuen Richter- und Staatsanwaltsstellen fließen, 210 Millionen in Digitalisierungsprojekte. Als sogenannte dritte Säule ist die Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen vorgesehen. Doch die avisierte Unterzeichnung auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 4. Dezember 2025 wurde kurzfristig abgesagt. Die Krux liegt in der Anschubfinanzierung: Für jede mit diesen Bundesmitteln neu geschaffene Stelle sind die Länder in der Pflicht, sie über die gesamte Arbeits- und Pensionsspanne weiterzufinanzieren. Länder, die bereits aus eigener Kraft den Personalaufwuchs in der Justiz vorangetrieben haben, sind daher nur mäßig interessiert, vom Bund zu weiteren langfristigen Verpflichtungen gezwungen zu werden. Zumal die Frage offen ist, ob die bereits geschaffenen © Erdacht mit KI/OpenAI Sora FOKUS 15 dbb magazin | April 2026
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