BRENNPUNKT Es knirscht im deutschen Justizsystem. Während die Politik nahezu im Wochentakt härtere Strafverfolgung fordert und immer neue Gesetze erlässt, kommen Staatsanwaltschaften und Gerichte nicht mehr nach. Es fehlt an Personal, Ausstattung, Digitalisierung und Verschlankung von Verfahrensabläufen. Die Folge: Das Vertrauen in den Rechtsstaat droht zu erodieren. Ein Vergewaltigungsopfer, das sechs Jahre nach der Anzeige noch immer auf seinen Prozess wartet – und in der Zeit jenseits unterstützender Gespräche keine therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen darf, weil die junge Frau vor Gericht in der Lage sein muss, detailliert zu dem Vorfall Auskunft zu geben. Das heißt: Ihre Erinnerung, und damit das Trauma, muss lebendig erhalten werden. Eine Mutter und ihre beiden Töchter, die sich nach jahrelangem Missbrauch 2020 endlich zu einer Anzeige entschließen: Erst fünf Jahre später ist der Täter im Revisionsverfahren rechtskräftig verurteilt. Die Haftdauer von fünf Jahren und drei Monaten wurde dabei wegen der Dauer des Verfahrens um drei Monate verkürzt. Ob er tatsächlich in Haft sitzt, wissen die Frauen nicht. Ein Vater, dem seit mehr als drei Jahren der Umgang mit seiner Tochter verweigert wird, weil sich die gerichtliche Klärung immer weiter verschiebt. Bis das Umgangsrecht endlich geregelt ist, dürfte die Beziehung des Kindes zum Vater nach den Erfahrungen eines Verfahrensbeistands unwiederbringlich zerstört sein. Dies sind nur drei Beispiele von vielen, und die Misere betrifft Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichte. Was läuft da schief? Zu viele offene Verfahren Die Verfahrensdauer ist nicht überall gleich, aber der Gesamtbefund ist dramatisch. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl offener Verfahren bundesweit von 700 000 im Jahr 2020 auf 950 000 im Jahr 2024 und 2025 schließlich auf über eine Million erhöht. Das gab es noch nie. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften ächzen unter der Masse anfallender Verfahren. Allein von 2023 bis 2025 hätten die Staatsanwaltschaften pro Jahr 5,5 Millionen neue Strafverfahren eröffnet, so Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, gegenüber der Rheinischen Post. Immer weniger davon enden mit einer Anklage. Führte im Jahr 2014 noch jeder zehnte Fall zu einer Anklage vor Gericht, war es 2024 nur noch jeder sechzehnte. Um die Fülle an Verfahren bewältigen zu können, werden solche, die komplexe Ermittlungen erfordern, nach hinten geschoben, andere vollständig oder wegen geringer Schuld eingestellt, in wieder anderen wird der Tatbestand abgemildert, um zügiger ein Urteil erreichen zu können. Trotzdem kommen die Staatsanwaltschaften nicht nach. Fünfzig Beschuldigte schwerer Straftaten – Tötungsdelikte, Vergewaltigungen, schwere Körperverletzungen – mussten 2025 bundesweit vorzeitig aus der Untersuchungshaft entlassen werden, weil nach sechs Monaten noch keine Anklageerhebung vorlag. Länger als ein halbes Jahr aber darf niemand ohne Anklage festgehalten werden. Der Deutsche Richterbund macht dafür nicht nur, aber auch die schwierige Personallage an den Strafgerichten Überlastung der Justiz Strafverfolgung auf der Kippe? 14 FOKUS dbb magazin | April 2026
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