Neue digitale Ermittlungsmaßnahmen Mit KI auf Täterjagd Die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland sollen klare gesetzliche Grundlagen für den Einsatz neuer digitaler Ermittlungsbefugnisse erhalten. Zukünftig soll es unter gewissen Umständen möglich sein, Bilder aus einem Strafverfahren automatisiert mit im Internet öffentlich verfügbaren Darstellungen abzugleichen. Außerdem sollen Informationen, die bereits rechtmäßig bei den Strafverfolgungsbehörden gespeichert sind, mit dem Einsatz verfahrensübergreifender Recherche- und Analyseplattformen besser genutzt werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesjustizministerium am 12. März 2026 veröffentlicht hat. Für beide Maßnahmen gelten hohe Voraussetzungen, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ihren Einsatz umfassend Rechnung zu tragen. Insbesondere sollen beide Maßnahmen überhaupt nur bei dem Verdacht einer schwerwiegenden Straftat in Betracht kommen. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, erklärt dazu: „KI und andere digitale Tools können bei der Verfolgung von Straftaten wichtige Dienste leisten. Gerade wenn es um terroristische und andere schwere Straftaten geht, sind unsere Ermittlungsbehörden auf zeitgemäße Instrumente angewiesen. Zugleich ist klar: Nicht alles, was technisch möglich ist, ist in einem Rechtsstaat zulässig. Es braucht gesetzliche Leitplanken für den Einsatz von digitalen Instrumenten. Solche Tools sind grundrechtssensibel. Mit dem geplanten Gesetz wollen wir regeln, unter welchen Voraussetzungen Strafverfolgungsbehörden automatisierte Datenanalyse und den Bildabgleich im Internet vornehmen dürfen. Dabei achten wir auf die Einhaltung der Vorgaben des Grundgesetzes. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind dementsprechend streng. Klar ist auch: Entscheidungen im Strafverfahren dürfen immer nur von Menschen getroffen werden – nicht von KI-Agenten. Unser Gesetzentwurf stellt auch das sicher. Wir stärken damit unsere Ermittlungsbehörden – und unseren Rechtsstaat.“ Bislang gebe es in Deutschland keine Rechtsgrundlage, die den Strafverfolgungsbehörden den automatisierten Abgleich von Lichtbildern eines Tatverdächtigen aus einem Strafverfahren mit öffentlich zugänglichen Lichtbildern im Internet ermöglicht, so das BMJV. Das geltende Recht erlaubt auch nicht den Einsatz moderner Systeme zur Datenanalyse, wenn es darum geht, die rechtmäßig bei der Polizei gespeicherten Daten auf Zusammenhänge zu einem Strafverfahren zu analysieren. So können Ermittlerinnen und Ermittler derzeit nur unter viel Zeiteinsatz manuell einzelne Webseiten in Augenschein nehmen, um unbekannte Verdächtige zu identifizieren. Die verschiedenen Datenbanken bei der Polizei können gegenwärtig nur jeweils einzeln unter Einsatz sehr einfacher Programme nach Zusammenhängen zu einem konkreten Strafverfahren durchsucht und die Ergebnisse anschließend händisch zusammengefasst werden. Das sind besonders personalaufwendige, fehleranfällige und ineffiziente Prozesse. In Fällen schwerwiegender Straftaten sollen daher künftig der automatisierte biometrische Internetabgleich und der Einsatz verfahrensübergreifender Recherche- und Analyseplattformen möglich sein. Dafür schafft der nun vorgelegte Gesetzentwurf die rechtliche Grundlage. Ziel ist es, die Strafverfolgung moderner und effizienter für die Zukunft auszurichten, ohne den hohen Grundrechtsschutz in Deutschland zu gefährden. _ ordnungen modernisieren, um Gerichte so zu entlasten. Für die Verwaltungsgerichtsordnung habe ich kürzlich einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Im Bereich des Strafrechts wurde eine Reformkommission für die Strafprozessordnung eingerichtet, die Vorschläge erarbeiten soll. Die Kommission soll bis Ende 2026 einen Abschlussbericht vorlegen, damit die Ergebnisse noch in dieser Legislatur umgesetzt werden können. Im Bereich des Zivilprozesses hat bereits eine Reformkommission Vorschläge erarbeitet. An der Umsetzung dieser Vorschläge wird mit Hochdruck gearbeitet. Immer häufiger kommt es zu Übergriffen gegen Menschen im öffentlichen Dienst, gefolgt von Rufen nach Strafverschärfung. Wie können Übergriffe wirkungsvoller geahndet werden? Wer Menschen angreift, die sich für unser Gemeinwohl einsetzen, begeht besonders verachtenswürdiges Unrecht – auch dann, wenn es um Übergriffe ohne schwere körperliche Folgen geht. Das muss sich im Strafrecht abbilden. Ich habe deshalb schon im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem wir die Strafen für Angriffe gegen Menschen in besonders exponierten gemeinwohlrelevanten Berufen erhöhen wollen. Das betrifft nicht nur den öffentlichen Dienst, sondern auch Rettungssanitäter und Ärztinnen zum Beispiel. Ein zentrales Anliegen ist es, den Schutz vor Gewalt zu verbessern. Dazu gehört auch ein besserer Schutz vor Gewalt im digitalen Raum. Ich arbeite deswegen an einem Gesetz gegen digitale Gewalt, das ich noch im Frühjahr vorlegen werde. _ Model-Foto: Colourbox.de FOKUS 13 dbb magazin | April 2026
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