INTERVIEW Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz „Die Justiz leidet an vielen Stellen an Überlastung“ Die E-Akte ist seit 1. Januar 2026 „Standard“, zugleich gibt es Übergangs- und Ausnahmeregeln. Wie verhindern Sie dauerhaftes „Hybridchaos“ zwischen Papier und digital und welche bundesweiten Mindeststandards sollen bis 2027 überall gelten? Die E-Akte in der Justiz ist im Bund und in den meisten Ländern immerhin eingeführt. Nicht alles funktioniert schon so, wie wir es uns wünschen. Sie können mir glauben, dass wir dazu in engem Kontakt mit den Ländern, die für die Einführung der E-Akte in den Landesjustizen zuständig sind, stehen. Bis zum 1. Januar 2027 muss sie flächendeckend eingeführt sein. Ich bin zuversichtlich, dass das auch klappt. Ich nehme überall den Wunsch wahr, digitale Lösungen zu haben, die das Arbeiten effizienter machen. Wo sind aus Ihrer Sicht verbindliche gemeinsame Leitplanken für Bund und Länder notwendig, damit Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizverwaltung interoperabel arbeiten, was den Datenaustausch mit der Polizei, einheitliche Standards und gemeinsame Beschaffungsprinzipien betrifft? Interoperabilität ist sehr wichtig – und zugleich eine große Herausforderung. Klar ist: Nur wenn Polizei- und Justizsysteme interoperabel sind, kann auch die E-Akte ihr Potenzial voll entfalten. In Strafverfahren ist die Justiz in aller Regel auf Informationen aus vorangegangenen polizeilichen Ermittlungen angewiesen. Idealerweise sollte sie diese auch medienbruchfrei in der E-Akte nutzen können. Das bedeutet, dass sich verschiedene Stakeholder aus Bund und Ländern einigen müssen. Es gibt dazu ein gemeinsames Projekt „Digitaler Austausch zwischen Polizei und Justiz“. Hier ist es gelungen, notwendige Abstimmungen frühzeitig zu organisieren. Ziel ist es, eine Bund‑Länder‑übergreifende Schnittstelle zu schaffen, die digitalen Austausch zwischen den unterschiedlichen IT-Systemen ermöglicht. Sie haben für diese Legislaturperiode einen neuen „Pakt für den Rechtsstaat“ in Aussicht gestellt. Warum ist das notwendig? Was ist geplant? Und wann soll der Pakt kommen? Wir brauchen einen Rechtsstaat, der für jeden und jede spürbar funktioniert – jeden Tag. Da müssen wir hinkommen. Was wir derzeit beobachten: Die Justiz leidet an vielen Stellen an Überlastung. Da werden Verfahren eingestellt, weil Fristen nicht eingehalten wurden. Das kann so nicht bleiben. Ich habe den Ländern deshalb angeboten, einen neuen Pakt für den Rechtsstaat zu schließen. Wir sind als Bund bereit, hierfür rund eine halbe Milliarde in die Hand zu nehmen – für die Digitalisierung und für mehr Personal. Digitale Tools können dabei helfen, die Verfahrensflut in den Griff zu bekommen. Es geht auch um mehr Stellen. Der Bund kann Richterinnen und Staatsanwälte nicht selbst bezahlen oder einstellen. Wir bieten den Ländern eine Anschubfinanzierung für Stellen, die von ihnen geschaffen werden müssen. Außerdem wollen wir die VerfahrensWir brauchen einen Rechtsstaat, der für jeden und jede spürbar funktioniert – jeden Tag! Wer Menschen angreift, die sich für unser Gemeinwohl einsetzen, begeht besonders verachtenswürdiges Unrecht! Dr. Stefanie Hubig © BMJV Felix Zahn/photothek.de 12 FOKUS dbb magazin | April 2026
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