dbb magazin 4/2026

dbb magazin Justizverwaltung | Überlastet in die Moderne Interview | Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Reportage | Drogen im Gefängnis 4 | 2026 Zeitschrift für den öffentlichen Dienst

STARTER Rechtsstaat unter Druck Über eine Million offene Verfahren – Deutschlands Justiz kollabiert nicht an einem Tag, sondern schleichend. Manche Strafverfahren ziehen sich über Jahre. Während die Politik im Wochentakt neue Gesetze erlässt, versinkt die Justizverwaltung in Aktenbergen, können Gerichte und Staatsanwaltschaften die Flut nicht mehr bewältigen. 2025 mussten 50 Verdächtige schwerer Straftaten aus der Untersuchungshaft entlassen werden, weil nach sechs Monaten noch keine Anklageerhebung vorlag. Das Vertrauen in den Rechtsstaat erodiert nicht durch spektakuläre Skandale, sondern durch alltägliches Versagen. Die Ursachen sind bekannt: Es fehlen bundesweit 2 000 Richterinnen und Staatsanwälte, bis 2030 gehen weitere 27,5 Prozent in Pension. Die Digitalisierung steckt in den Kinderschuhen, die E-Akte funktioniert in der Praxis oft nur unzureichend. Auch der geplante „Pakt für den Rechtsstaat“ mit 450 Millionen Euro für Personal und Digitalisierung ist noch nicht unterzeichnet: Die Länder streiten über Anschubfinanzierungen und langfristige Verpflichtungen, während die Fallzahlen weiter steigen. Um den gordischen Knoten zu durchschlagen, erfordert es mehr als nur Geld. Nötig sind die Entrümpelung des Strafgesetzbuches, eine echte Digitalisierungsoffensive und konkurrenzfähige Arbeitsbedingungen, um Nachwuchs zu gewinnen, denn ohne die Beschäftigten geht es nicht. Sie müssen Teil der Lösung sein, geschult, gehört und ernst genommen werden. Das gilt für die gesamte Verwaltung, so auch für die Justiz. Damit der Rechtsstaat handlungsfähig bleibt, müssen Bund und Länder jetzt den Rechtsstaatspakt unterzeichnen, massiv in Personal und moderne Infrastruktur investieren und aufhören, Gesetze zu erlassen, deren Umsetzung sie nicht garantieren können. Sonst verliert die Gesellschaft nicht nur das Vertrauen, sondern den Rechtsstaat selbst. br 12 4 20 TOPTHEMA Justiz AKTUELL NACHRICHTEN Geyer zur Rentenkommission: Rückkehr zur sachlichen Debatte überfällig 4 Verwaltungsmodernisierung: Den digitalen Staat gemeinsam bauen 5 TARIFPOLITIK Einkommensrunde öffentlicher Dienst: Tarifabschluss für Hessen erzielt – Übertragung zugesagt 6 BEAMTE Bundeslaufbahnverordnung: Modernes Beamtenrecht schafft Anreize 9 FOKUS INTERVIEW Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: „Die Justiz leidet an vielen Stellen an Überlastung“ 12 BRENNPUNKT Überlastung der Justiz: Strafverfolgung auf der Kippe? 14 ONLINE E-Akte in der Justiz: Die Zukunft muss warten 16 REPORTAGE Drogen im Gefängnis: Wenn Herrchen arbeiten geht, geht Balin spielen 20 JOB-PORTRAIT Bewährungshelferin: Ausgestreckte Hand und strenge Stimme 26 INTERN TAGUNG dbb-Bundesfrauenkongress 2026: Jetzt oder nie: Frauen. Macht. Demokratie. 28 JUGEND Staatsmodernisierung: Wenig Digitalisierung, viel Bürokratie 32 SERVICE Impressum 41 KOMPAKT GEWERKSCHAFTEN 44 28 © Erdacht mit KI/OpenAI Sora AKTUELL 3 dbb magazin | April 2026

NACHRICHTEN Geyer zur Rentenkommission Rückkehr zur sachlichen Debatte überfällig Im Sommer will die Rentenkommission der Bundesregierung ihre Vorschläge zur Alterssicherung vorstellen. dbb-Chef Volker Geyer sieht darin eine Gelegenheit zu mehr Sachlichkeit. Gerade in den vergangenen Monaten ist die Debatte über die Alterssicherungssysteme durch populistische Forderungen toxisch geworden. Ich kann nur alle Beteiligten auffordern, zu einer ernsthaften und sachlichen Debatte zurückzukehren“, sagte der dbb-Bundesvorsitzende am 16. März 2026 nach einem Gespräch mit SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf. Der dbb hatte Vorschläge der SPD-Spitze zur Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) zuletzt deutlich zurückgewiesen. „Die Einbeziehung bringt der GRV gar nichts, sondern belastet sie langfristig sogar. Hier weichen wir keinen Millimeter zurück, denn das ist schlicht die Faktenlage“, stellte der dbbChef klar. Richtig sei aber auch, mit allen demokratischen Kräften nach vernünftigen Lösungen zu suchen. „Wie bisher kann es in der gesetzlichen Rente nicht weitergehen. Versicherungsfremde Leistungen wie die ‚Mütterrente‘ – die absolut gerechtfertigt ist – dürfen nicht alleine den Beitragszahlerinnen und -zahlern auferlegt werden. Sie müssen als gesamtgesellschaftliches Projekt aus Steuermitteln finanziert werden. Alleine dadurch würde die GRV um Milliarden entlastet und stünde deutlich besser da. Wenn es der SPD ernsthaft um Gerechtigkeit geht, ist das der erste Schritt dorthin.“ Statt das Berufsbeamtentum mit immer neuen Attacken infrage zu stellen, müsse es endlich sachgerecht weiterentwickelt werden. Geyer: „Das Berufsbeamtentum ist eines der stärksten Argumente, das der Staat auf dem Arbeitsmarkt noch hat – und der Wettbewerb um die Nachwuchskräfte wird härter. Nicht zuletzt sind die Kolleginnen und Kollegen, die alle einen Eid auf das Grundgesetz geleistet haben, ein Bollwerk gegen Extremismus. Deshalb muss das Berufsbeamtentum gestärkt, nicht geschwächt werden.“ Auch im Gespräch mit dem Vorsitzenden des Innenausschusses im Deutschen Bundestag, Josef Oster, hatte Geyer die Bedeutung eines leistungsfähigen öffentlichen Dienstes unterstrichen. „Angesichts zahlreicher außen- und innenpolitischer Krisenherde brauchen wir mehr denn je einen handlungsfähigen Staat, damit das Vertrauen der Bevölkerung in unsere Demokratie nicht weiter erodiert“, sagte Geyer bei dem Treffen am 24. Februar 2026 in Berlin. Der neue Fachvorstand Beamtenpolitik, dbb-Vize Heini Schmitt, ergänzte: „Einen starken öffentlichen Dienst gibt es nur mit einem starken Berufsbeamtentum. Wir erwarten, dass die Angriffe auf die Versorgung und die Versäumnisse in Sachen amtsangemessene Alimentation in Bund und Ländern endlich ein Ende haben.“ _ Volker Geyer, Josef Oster und Heini Schmitt (von links). Volker Geyer im Gespräch mit SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf. © Jan Brenner © Markus Kowalski/SPD 4 AKTUELL dbb magazin | April 2026

Verwaltungsmodernisierung Den digitalen Staat gemeinsam bauen In Sachen Digitalisierung gibt es im öffentlichen Dienst noch viel Verbesserungsbedarf. Das machte dbb-Chef Volker Geyer beim GovTech-Gipfel in Berlin klar. dbb-Vize Milanie Kreutz forderte auf dem Kongress „Digitaler Staat“, Beschäftigte als Teil der Lösung zu betrachten. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten einen digitalen Zugang zu ihrem Staat. Davon sind wir noch weit entfernt“, sagte der dbb-Bundesvorsitzende Volker Geyer am 25. Februar 2026 beim Handelsblatt-GovTech-Gipfel in Berlin. Im Streitgespräch zur Frage „Wie viel Beamtentum verträgt der digitale Staat?“ kritisierte Geyer: „Wir verschwenden unheimlich viele Personalressourcen und Geld, wenn Kommunen für sich eigene IT-Lösungen bauen, dafür IT-Firmen und Support bezahlen und die Nachbargemeinde das Gleiche macht.“ Der dbb-Chef sieht insbesondere das Ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung sowie Bundesminister Karsten Wildberger in der Pflicht, für Verbesserungen zu sorgen. Der Bundestag und die Landtage müssten unter anderem bei neuen Gesetzen digitale Lösungen direkt mitdenken und anbieten. In Hinblick auf den öffentlichen Dienst nannte Volker Geyer die Digitalisierung und den Einsatz von KI als wichtige Hebel, um dem Personalmangel entgegenzuwirken. Derzeit fehlen dort 600 000 Fachkräfte, in den kommenden zehn Jahren werden weitere 1,4 Millionen den Staatsdienst altersbedingt verlassen. Bei seinen Besuchen in den Dienststellen erlebe er deshalb schon jetzt eine große Nachfrage nach mehr Digitalisierung: „Viele Kolleginnen und Kollegen sagen mir, sie wollen einen digitalisierten Arbeitsplatz, sie wollen neue Technologien.“ Auch die stellvertretende dbb-Bundesvorsitzende Milanie Kreutz sieht Digitalisierung als Instrument für ein neues, leistungsfähiges und nutzerorientiertes Betriebsmodell der Verwaltung. „Dafür müssen Beschäftigte aber aktiv in die Transformationsprozesse eingebunden werden“, sagte sie am 3. März 2026 auf dem Kongress „Digitaler Staat“ des Behörden Spiegels. „Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind die Expertinnen und Experten auf ihrem Gebiet und können am besten einschätzen, ob neue Prozesse im Arbeitsalltag umsetzbar sind. Schließlich sind sie es, die später mit den digitalen Anwendungen arbeiten müssen.“ Kreutz schlug Ideenplattformen vor, auf denen sich die Beschäftigten einbringen können. „Sie sollen den Wandel mitgestalten können, nicht nur nachvollziehen.“ Kreutz weiter: „Es ist entscheidend, dass die Beschäftigten gut und individuell für neue Software, Hardware und Prozesse geschult werden. Die Technologie entwickelt sich rasend schnell und die Beschäftigten müssen damit Schritt halten können, ohne sich abgehängt zu fühlen.“ Zusätzlich spiele die Kommunikation mit den Beschäftigten eine wichtige Rolle: „Die Arbeitgebenden müssen die Bedenken ihrer Beschäftigten ernst nehmen. Neben Schulungen sollen Arbeitgebende auch Ansprechpersonen bereitstellen, die den Kolleginnen und Kollegen bei der Nutzung der neuen Systeme helfen“, so die dbb-Vize. Veränderungen ohne Erklärung könnten Ängste vor Kontrollverlust oder Überforderung auslösen. „Führungskräfte müssen bei der digitalen Transformation Vorbild sein. Sie müssen die neuen digitalen Arbeitsweisen vorleben, sonst wirkt es für den Rest der Abteilung unglaubwürdig“, erklärte Kreutz. „Sie sind auch dafür verantwortlich, dass in ihrer Arbeitsstelle eine positive Fehlerkultur herrscht. Nicht alles wird am Anfang perfekt funktionieren. Das Ausprobieren neuer Software muss erlaubt sein und Fehler sollen als Lernprozess gesehen werden.“ _ Model-Foto: Colourbox.de AKTUELL 5 dbb magazin | April 2026

TARIFPOLITIK Einkommensrunde öffentlicher Dienst Tarifabschluss für Hessen erzielt – Übertragung zugesagt „Respektable Einkommensanpassung, wichtige Verbesserungen in weiteren Punkten.“ So bewertet dbb-Verhandlungsführer Andreas Hemsing den Tarifabschluss in Hessen. „5,8 Prozent mehr Einkommen mit einem Mindestbetrag von 110 Euro sind ein respektabler Kompromiss. Nach zähen Verhandlungen verlangt er beiden Seiten etwas ab“, sagte Hemsing, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, am 27. März 2026. „Wichtig ist, dass wir neben der linearen Erhöhung noch weitere Punkte vereinbaren konnten: Dazu gehören Verbesserungen bei den Schicht- und Wechselschichtzulagen sowie in der Entgeltordnung.“ Innenminister Roman Poseck hat außerdem erklärt, das Ergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten von Land und Kommunen übertragen zu wollen. „Dieser Schritt ist auf dem Weg zu einer verfassungskonformen Alimentation unerlässlich“, betonte Hemsing. Vor dem Start der dritten Runde am 26. März 2026 hatten protestierende Beschäftigte Innenminister Roman Poseck vor dem Verhandlungsort in Seeheim-Jugenheim in Empfang genommen und ihre Forderungen untermauert. Hemsing: „Die Bürgerinnen und Bürger wollen eine funktionierende Daseinsfürsorge – und ohne einen starken öffentlichen Dienst ist das nicht zu machen.“ Bereits am Vortag hatten rund 1 000 Demonstrantinnen und Demonstranten bei der Abschlusskundgebung vor der hessischen Staatskanzlei für höhere Einkommen demonstriert. „Lebensmittel, Mieten, Sprit und Nahverkehr: Wohin man schaut, Einkommen allgemein: > zum 1. Juli 2026: plus 3 Prozent, mindestens 110 Euro > zum 1. Oktober 2027: plus 2,8 Prozent Einkommen Azubis: > zum 1. Juli 2026: plus 80 Euro > zum 1. Oktober 2027: plus 70 Euro Verbesserung der Schicht- und Wechselschichtzulagen Verbesserungen in der Entgeltordnung > Der Innenminister strebt die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten von Land und Kommunen an. > Schutzregelungen für Beschäftigte bei der Einführung von KI-Anwendungen (Arbeitsplatzsicherung, Qualifizierungsanspruch) Laufzeit: 25 Monate. Hessen wird außerdem am Landesticket für die Beschäftigten festhalten. Die Einigung im Detail dbb-Tarifchef Andreas Hemsing begrüßte die Beschäftigten am 26. März zur abschließenden Verhandlungsrunde in Seeheim-Jugenheim. Kolleginnen und Kollegen demonstrierten am 3. März 2026 in Fulda. Der Innenminister von Hessen, Roman Poseck (links), und dbbTarifchef Andreas Hemsing erläuterten den Tarifabschluss am 27. März 2026 vor der Presse. 6 AKTUELL dbb magazin | April 2026

ziehen die Preise an – und mit der aktuellen Weltlage wird das eher noch schlimmer. Deshalb brauchen die Beschäftigten ein ordentliches Einkommensplus“, hatte dort Hermann-Josef Siebigteroth, stellvertretender Vorsitzender der dbb-Bundestarifkommission und Bundesvorsitzender der VDStra., gefordert. Der stellvertretende Vorsitzende des dbb Hessen, Richard Thonius, hatte die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen angemahnt: „Den Beamtinnen und Beamten in Hessen wurden immer wieder Sonderopfer abverlangt. Damit muss Schluss sein.“ Zwischen den Verhandlungsrunden hatten Beschäftigte unter anderem in Fulda und Wiesbaden mit Warnstreiks, Demonstrationen und Kundgebungen auf die Notwendigkeit angemessener Einkommensbedingungen hingewiesen. _ Einkommensrunde Dataport Tarifabschluss bringt Verbesserungen In der dritten Verhandlungsrunde hat sich der dbb mit der Dataport AöR auf ein Tarifergebnis geeinigt. Die Grundentgelte steigen in drei Stufen um insgesamt 5,8 Prozent. Es waren lange, aber konstruktive Verhandlungen, an deren Ende wir einen tragfähigen Kompromiss erreicht haben“, sagte Andreas Hemsing, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, am 20. März 2026. „Die Arbeitgeberin hat erkannt, dass bei steigenden Aufgaben auch die Einkommen mitziehen müssen. Mit dem Ergebnis kommt ein Anstieg – sowohl in der Tabelle als auch bei der Dataport-Zulage.“ Auch für die Auszubildenden hat der dbb spürbare Ergebnisse erzielt: Durch Preissteigerungen geraten vor allem die Auszubildenden unter finanziellen Druck. In den Verhandlungen hat der dbb neben einer Erhöhung des Zuschusses zum Semesterticket sowohl eine Steigerung der Auszubildenden-Entgelte als auch eine sofortige einmalige Sonderzahlung für Nachwuchskräfte durchgesetzt. Letztere dient zur Kompensation der durch die geopolitische Lage verursachten Preisentwicklung. Hemsing weiter: „Neben den Entgelterhöhungen haben wir zusätzliche Verbesserungen für die Beschäftigten verhandelt. Mit dem neuen Tarifvertrag erhöhen sich unter anderem die Zulagen für Schicht- und Wechselschicht und die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen. Wir danken allen Kolleginnen und Kollegen, die in den vergangenen Wochen auf die Straßen gegangen sind. Dank dieser Rückendeckung war der Abschluss in der vorliegenden Form möglich“, betonte der dbb-Vize. Für die Tarifbeschäftigten bei Dataport, dem spezialisierten ITDienstleister für die öffentliche Verwaltung in Deutschland, gilt seit 2008 ein Haustarifvertrag mit den allgemeinen Arbeitsbedingungen und einer eigenständigen Entgelttabelle. Die Eingruppierungsregelungen sind 2013 neu geschaffen worden. Der TV Dataport hat eine vom allgemeinen Ländertarif losgelöste Entgeltordnung. Seit 2013 gilt zudem ein eigenständiges Tarifrecht für Nachwuchskräfte, Auszubildende und Dualstudierende bei Dataport. _ > Die Entgelte steigen ab dem 1. März 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro monatlich, ab dem 1. Februar 2027 um weitere 2,0 Prozent und ab dem 1. Dezember 2027 um weitere 1,0 Prozent. Die Laufzeit beträgt 27 Monate. > Die Dataport-Zulage steigt ebenso linear um die vorgenannten Sätze. Zudem erhöht sie sich ab dem 1. Januar 2026 für EG 1 bis 13 um 40 Euro sowie für EG 14 und 15 um 20 Euro. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Zulage für EG 1 bis 9 um 40 Euro, für EG 10 bis 13 um 45 Euro und für EG 14 und 15 um 20 Euro. Das Ergebnis im Detail dbb-Tarifchef und Verhandlungsführer Andreas Hemsing (Mitte) auf einer Demonstration im Rahmen der Dataport-Verhandlungen am 12. März in Kiel. © Kerstin Seipt Beschäftigte der Straßenverkehrsbetriebe am 3. März 2026 in Fulda. © Friedhelm Windmüller (4) AKTUELL 7 dbb magazin | April 2026

NACHRICHTEN Einkommensteuer Gewerkschaftsbeiträge sind ab 2026 absetzbar Ab 2026 können Mitglieder der dbb-Gewerkschaften ihren Gewerkschaftsbeitrag zusätzlich zur Werbungskostenpauschale steuerlich absetzen. Damit wirkt sich der Beitrag immer steuermindernd aus. Die Neuerung ist Teil des Steueränderungsgesetzes 2025, das am 1. Januar 2026 in Kraft trat. Mitglieder können ihren Gewerkschaftsbeitrag damit generell von der Steuer absetzen. In der Vergangenheit brachte dies in der Praxis oft keinen direkten Steuervorteil, da der Betrag in der Werbungskostenpauschale von derzeit 1 230 Euro aufging. Nur die Beträge, die die Pauschale überschritten, machten sich bemerkbar. Wie das Finanzportal boerse-global.de vorrechnet, erhält ein Mitglied mit einem Jahresbeitrag von 300 Euro und einem persönlichen Steuersatz von 30 Prozent durch die Neuregelung rund 90 Euro vom Finanzamt zurück. Experten rechnen mit einer Erstattung von 25 bis 35 Prozent des Beitrags. Die erste Steuererklärung unter der neuen Regelung wird 2027 für das Jahr 2026 fällig. Eine gesonderte Beitragsbescheinigung ist in der Regel nur auf ausdrückliche Nachfrage des Finanzamts erforderlich; häufig genügt ein Kontoauszug als Nachweis. Im Zuge der elektronischen Steuererklärung über ELSTER werden vorsorglich keine Nachweise verlangt. _ Model-Foto: Peopleimages.com/Colourbox.de Gespräch mit Britta Haßelmann Gewalt gegen Beschäftigte erfordert schnelle Reaktion Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes spüren den Frust der Bevölkerung sehr direkt, wenn der Staat nicht funktioniert. Übergriffe müssen schnell Konsequenzen haben. Das hat der dbb-Bundesvorsitzende Volker Geyer am 18. März 2026 in einem Gespräch mit der Vorsitzenden der Grünen-Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann, deutlich gemacht. Bürgerinnen und Bürger erlebten zunehmend, dass staatliche Daseinsvorsorge nicht mehr verlässlich ist, so Geyer. „Bildung, Sicherheit, Gesundheit oder Verkehr sind nur einige Beispiele dafür. Personal fehlt, Digitalisierung wird verschleppt und trotzdem kommen ständig neue Aufgaben hinzu. Die Kolleginnen und Kollegen halten das Land durch ihren unermüdlichen Einsatz am Laufen. Obwohl sie für politische Fehlentscheidungen natürlich nicht verantwortlich sind, bekommen sie dabei den Frust der Menschen im Land zu spüren.“ Neben verbalen Ausfällen seien fast täglich tätliche Übergriffe zu beklagen. „Wir erwarten, dass der Staat in solchen Fällen seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten gerecht wird. Nicht zuletzt muss die Justiz durch mehr Personal gestärkt werden, damit Unrecht schnell Konsequenzen hat. Das ist für das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat grundsätzlich unverzichtbar.“ Geyer bekräftigte außerdem: „Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die staatliche Handlungsfähigkeit und sogar die Demokratie ist dramatisch gesunken. Wenn es zurückgewonnen werden soll, ist ein funktionierender öffentlicher Dienst mit einem starken Berufsbeamtentum unerlässlich – und das beste Bollwerk gegen jeden Extremismus.“ Nicht nur deshalb seien die aktuellen Debatten um die Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) absurd. „Es werden politische Debatten geführt, die letztlich das Berufsbeamtentum als Ganzes infrage stellen.“ _ Volker Geyer und Britta Haßelmann © Jan Brenner 8 AKTUELL dbb magazin | April 2026

Bundeslaufbahnverordnung Modernes Beamtenrecht schafft Anreize Am 17. März 2026 ist die neue Bundeslaufbahnverordnung (BLV) in Kraft getreten. Die Reform ist Teil der Modernisierungsagenda der Bundesregierung, die Bürokratie abbauen, Verfahren beschleunigen und staatliche Strukturen effizienter gestalten soll. Die Gesetzesnovelle wurde durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zwingend erforderlich. Da die bisherige BLV auf keiner ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruhte, musste sie vollständig neu erlassen werden, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Unter anderem wurde die Möglichkeit, Dienstposten der höheren Laufbahn mit Personen ohne die erforderliche Laufbahnbefähigung zu besetzen, aus dem Gesetzentwurf gestrichen – ein Erfolg des dbb, der sich mit Stellungnahmen und Beteiligungsgesprächen in das Novellierungsverfahren eingebracht hatte. Die Förderung besonders leistungsstarker Beamtinnen und Beamter einer niedrigeren Laufbahn bleibt damit ein wichtiges Instrument für Leistungsanreize und Talentsicherung in der Bundesverwaltung. Gerade in Zeiten des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels müssen Behörden fähigen und erfahrenen Beschäftigten attraktive Entwicklungsperspektiven eröffnen. Die Reform beinhaltet vier zentrale Neuerungen: Fortbildungsabschlüsse: Künftig genügt in den Laufbahnen des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes sowie des gehobenen naturwissenschaftlichen Dienstes anstelle eines Bachelorabschlusses ein Bachelor Professional oder ein Master Professional in Verbindung mit einer passenden hauptberuflichen Tätigkeit für den Zugang zur Laufbahn. Grundlage dafür war eine Untersuchung, die sowohl die Gleichwertigkeit der Abschlüsse als auch den tatsächlichen Personalbedarf analysierte. Sie kam zu dem Ergebnis, dass die Trennung zwischen Bachelor- und Masterabschlüssen (jeweils auch mit Promotion) als Bildungsvoraussetzungen für die Zulassung zu den Laufbahnen des gehobenen und höheren Dienstes grundsätzlich nicht aufgegeben werden muss. Ein grundsätzlicher Bedarf wurde vor dem Hintergrund der schwierigen Situation bei der Gewinnung qualifizierter Nachwuchskräfte im technischen/ naturwissenschaftlichen Bereich gesehen. Fachspezifische Qualifizierung: Für den Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst wird ein praxisorientiertes Qualifizierungsverfahren eingeführt. Es schafft einen Weg für Beschäftigte, die ihre Kompetenz über viele Jahre in der Praxis erworben haben. Mit der nun vorgesehenen Einführung des praxisorientierten Aufstiegsverfahrens der fachspezifischen Qualifizierung auch im höheren Dienst steht nun für alle Laufbahngruppen wieder ein berufspraktisches Aufstiegsformat zur Verfügung. Wechsel zwischen Land und Bund: Aufstiege in den Ländern, die den Anforderungen der fachspezifischen Qualifizierung des Bundes entsprechen, sollen künftig den Zugang zu den Laufbahnen des mittleren und gehobenen Dienstes des Bundes ermöglichen. Anhebung der Höchstaltersgrenze: Die Höchstaltersgrenze für Aufstiegsverfahren wird auf 60 Jahre angehoben. Das Bundesministerium des Innern begründet dies mit der demografischen Entwicklung und dem steigenden Renteneintrittsalter. Entscheidend sei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Ausbildung und Restdienstzeit. Darüber hinaus enthält die Novelle weitere Änderungen, etwa beim Vorbereitungsdienst. So besteht jetzt die Möglichkeit einer zweiten Wiederholungsprüfung bei zwei Pflichtmodulen und einer Verkürzung der Mindestdauer für Vorbereitungsdienste im höheren Dienst von 18 auf 14 Monate. Beim Aufstiegsverfahren für eine fachspezifische Qualifizierung ist nur noch das erste statt das zweite Beförderungsamt erforderlich. Weiter enthält die BLV weitere Konkretisierungen zu § 25 Bundesbeamtengesetz (BBG) zur Berücksichtigung von Elternzeit. Bei einem Aufstieg findet eine Verlängerung wegen Elternzeit nur statt, wenn das Aufstiegsziel gefährdet ist. Elternzeit vor Eintritt in das Beamtenverhältnis wird abgesehen von der Mindestprobezeit auf die Probezeit angerechnet. som BEAMTE Foto: Roman Babakin/Colourbox.de AKTUELL 9 dbb magazin | April 2026

RECHT dbb-Dienstleistungszentren Exotische Klagen und lange Verfahren Ein wichtiger Vorteil einer dbb-Mitgliedschaft besteht im Berufsrechtsschutz. Juristinnen und Juristen in den dbb-Dienstleistungszentren verhelfen Betroffenen zu ihrem Recht, wenn es einmal hart auf hart kommt. Doch auch sie spüren die Überlastung der Gerichte. Der dbb bietet den Mitgliedern seiner Fachgewerkschaften exklusiv berufsbezogenen Rechtsschutz an. Wer über seine dbb-Gewerkschaft Berufsrechtsschutz beantragt, den betreuen Juristinnen und Juristen der fünf bundesweit angesiedelten dbb-Dienstleistungszentren (DLZ). Der Schutz umfasst Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeiten im öffentlichen Dienst oder im privaten Dienstleistungssektor stehen. Das gilt auch für Mitglieder eines Personal- oder Betriebsrates, einer Jugend- oder Ausbildungsvertretung, für Frauenbeauftragte oder Vertrauensfrauen und -männer für Schwerbehinderte, soweit diese in individuellen Rechtspositionen betroffen sind. Der gewerkschaftliche Rechtsschutz umfasst damit unterschiedlichste dienst- und arbeitsrechtliche Fragen und stellt für die Einzelmitglieder des dbb einen unschätzbaren Mehrwert dar. Hans-Jürgen Igel ist einer von fünf Fachkoordinatoren und sorgt im DLZ Bonn für eine einheitliche Anwendung der Rechtsschutzvorgaben. Bundesweit kümmern sich rund 40 Juristinnen und Juristen um mehr als 8 000 Rechtsschutz- und Beratungsfälle pro Jahr, sowohl im Beratungs- als auch im Verfahrensrechtsschutz. „Unsere Erfolgsquote ist hoch, wir gewinnen die meisten Verfahren, die wir betreuen“, sagt er und verweist darauf, dass schon im Vorfeld eines Verfahrens eine Einschätzung der Erfolgsaussichten vorgenommen wird. Abgesehen von einer deutlichen Spitze zu Beginn der 2000er-Jahre hätten sich die absoluten Fallzahlen zwar nicht deutlich erhöht, sagt Igel. Aber die Anforderungen pro Einzelfall seien gestiegen. „Während Standardverfahren zur Beihilfe zum Beispiel eher rückläufig sind, haben wir es öfter mit exotischen Rechtsgesuchen zu tun, etwa wenn rechtschaffende Beamtinnen, Beamte oder Tarifkräfte von links- oder rechtsmotivierten Bürgern verklagt werden, weil sie einfach nur ihren Job gemacht haben. Das nimmt auf jeden Fall zu, und das haben wir in diesem Ausmaß früher nicht gekannt.“ Besonders betroffen seien Kolleginnen und Kollegen aus den Bereichen Polizei, Justizvollzug und Justizverwaltung, aber auch im Lehrkräftebereich. Das könne so weit gehen, dass sich Beschäftigte plötzlich mit Klagen von Reichsbürgern oder rechtsmilitanten Klägern konfrontiert sehen, die die Integrität oder die Existenz der Bundesrepublik Deutschland in Abrede stellen. „Das sind zwar Einzelfälle, sie binden aber viel Arbeitszeit und kosten nicht zuletzt die Nerven der Beklagten.“ Auch immer mehr Opfer von Gewalt im Dienst wenden sich an die DLZ. „Das sind oft Einsatzkräfte, Rettungssanitäter, Gerichtsvollzieher oder Kolleginnen und Kollegen vom Ordnungsamt, die während ihrer Arbeit von Passanten angegriffen worden sind. Oder Polizeikräfte, die nach durchgeführten Zwangsmaßnahmen von den Delinquenten verklagt werden. Auch das nimmt leider zu“, bedauert Igel die Folgen gesellschaftspolitischer Verwerfungen. Gleichzeitig bemerken die Anwältinnen und Anwälte in den DLZ, dass besonders verwaltungsrechtliche Verfahren immer länger dauern: „Wir spüren die Überlastung der Gerichte ganz unmittelbar, denn wenn nach der Aufnahme eines Verfahrens zwei Jahre lang nichts passiert, ist das nicht nur für den krebskranken Kläger belastend, der die Erstattung teurer Therapien geltend machen möchte, was schnell zu einer existenziellen Frage werden kann. Auch wir bearbeiten die Fälle gewissermaßen zweimal, wenn es nach 24 Monaten gefühlten Stillstandes in der Rechtspflege um die Weiterführung der Verfahren geht.“ Eine gewisse Entlastung habe die Einführung der E-Akte in der Justiz gebracht, sagt der Anwalt. Etwa wenn bestimmte Verhandlungen online geführt werden können oder die Kommunikation rechtssicher über das sogenannte besondere elektronische Anwaltspostfach läuft statt über das Faxgerät. „Das ist ein deutlicher Gewinn, aber die Verwaltungsgerichte in NordrheinWestfalen beklagen teils immer noch, nicht hinreichend ausgestattet zu sein. Bei vielen Gerichten sehen wir bedauerlicherweise immer noch Justizbedienstete diese großen, dicken, alten Aktenwagen durch die Flure schieben.“ Gelöst werden könne die Misere nur über das Zusammenwirken von Digitalisierung und einer besseren Personalausstattung in der Justiz, ist Hans-Jürgen Igel überzeugt. „Damit Verfahren sich eben nicht mehr über Jahre hinziehen, sondern Betroffene schneller zu ihrem Recht kommen als aktuell.“ br Model-Foto: Arne Trautmann/Colourbox.de 10 AKTUELL dbb magazin | April 2026

INTERVIEW Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz „Die Justiz leidet an vielen Stellen an Überlastung“ Die E-Akte ist seit 1. Januar 2026 „Standard“, zugleich gibt es Übergangs- und Ausnahmeregeln. Wie verhindern Sie dauerhaftes „Hybridchaos“ zwischen Papier und digital und welche bundesweiten Mindeststandards sollen bis 2027 überall gelten? Die E-Akte in der Justiz ist im Bund und in den meisten Ländern immerhin eingeführt. Nicht alles funktioniert schon so, wie wir es uns wünschen. Sie können mir glauben, dass wir dazu in engem Kontakt mit den Ländern, die für die Einführung der E-Akte in den Landesjustizen zuständig sind, stehen. Bis zum 1. Januar 2027 muss sie flächendeckend eingeführt sein. Ich bin zuversichtlich, dass das auch klappt. Ich nehme überall den Wunsch wahr, digitale Lösungen zu haben, die das Arbeiten effizienter machen. Wo sind aus Ihrer Sicht verbindliche gemeinsame Leitplanken für Bund und Länder notwendig, damit Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizverwaltung interoperabel arbeiten, was den Datenaustausch mit der Polizei, einheitliche Standards und gemeinsame Beschaffungsprinzipien betrifft? Interoperabilität ist sehr wichtig – und zugleich eine große Herausforderung. Klar ist: Nur wenn Polizei- und Justizsysteme interoperabel sind, kann auch die E-Akte ihr Potenzial voll entfalten. In Strafverfahren ist die Justiz in aller Regel auf Informationen aus vorangegangenen polizeilichen Ermittlungen angewiesen. Idealerweise sollte sie diese auch medienbruchfrei in der E-Akte nutzen können. Das bedeutet, dass sich verschiedene Stakeholder aus Bund und Ländern einigen müssen. Es gibt dazu ein gemeinsames Projekt „Digitaler Austausch zwischen Polizei und Justiz“. Hier ist es gelungen, notwendige Abstimmungen frühzeitig zu organisieren. Ziel ist es, eine Bund‑Länder‑übergreifende Schnittstelle zu schaffen, die digitalen Austausch zwischen den unterschiedlichen IT-Systemen ermöglicht. Sie haben für diese Legislaturperiode einen neuen „Pakt für den Rechtsstaat“ in Aussicht gestellt. Warum ist das notwendig? Was ist geplant? Und wann soll der Pakt kommen? Wir brauchen einen Rechtsstaat, der für jeden und jede spürbar funktioniert – jeden Tag. Da müssen wir hinkommen. Was wir derzeit beobachten: Die Justiz leidet an vielen Stellen an Überlastung. Da werden Verfahren eingestellt, weil Fristen nicht eingehalten wurden. Das kann so nicht bleiben. Ich habe den Ländern deshalb angeboten, einen neuen Pakt für den Rechtsstaat zu schließen. Wir sind als Bund bereit, hierfür rund eine halbe Milliarde in die Hand zu nehmen – für die Digitalisierung und für mehr Personal. Digitale Tools können dabei helfen, die Verfahrensflut in den Griff zu bekommen. Es geht auch um mehr Stellen. Der Bund kann Richterinnen und Staatsanwälte nicht selbst bezahlen oder einstellen. Wir bieten den Ländern eine Anschubfinanzierung für Stellen, die von ihnen geschaffen werden müssen. Außerdem wollen wir die VerfahrensWir brauchen einen Rechtsstaat, der für jeden und jede spürbar funktioniert – jeden Tag! Wer Menschen angreift, die sich für unser Gemeinwohl einsetzen, begeht besonders verachtenswürdiges Unrecht! Dr. Stefanie Hubig © BMJV Felix Zahn/photothek.de 12 FOKUS dbb magazin | April 2026

Neue digitale Ermittlungsmaßnahmen Mit KI auf Täterjagd Die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland sollen klare gesetzliche Grundlagen für den Einsatz neuer digitaler Ermittlungsbefugnisse erhalten. Zukünftig soll es unter gewissen Umständen möglich sein, Bilder aus einem Strafverfahren automatisiert mit im Internet öffentlich verfügbaren Darstellungen abzugleichen. Außerdem sollen Informationen, die bereits rechtmäßig bei den Strafverfolgungsbehörden gespeichert sind, mit dem Einsatz verfahrensübergreifender Recherche- und Analyseplattformen besser genutzt werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesjustizministerium am 12. März 2026 veröffentlicht hat. Für beide Maßnahmen gelten hohe Voraussetzungen, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ihren Einsatz umfassend Rechnung zu tragen. Insbesondere sollen beide Maßnahmen überhaupt nur bei dem Verdacht einer schwerwiegenden Straftat in Betracht kommen. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, erklärt dazu: „KI und andere digitale Tools können bei der Verfolgung von Straftaten wichtige Dienste leisten. Gerade wenn es um terroristische und andere schwere Straftaten geht, sind unsere Ermittlungsbehörden auf zeitgemäße Instrumente angewiesen. Zugleich ist klar: Nicht alles, was technisch möglich ist, ist in einem Rechtsstaat zulässig. Es braucht gesetzliche Leitplanken für den Einsatz von digitalen Instrumenten. Solche Tools sind grundrechtssensibel. Mit dem geplanten Gesetz wollen wir regeln, unter welchen Voraussetzungen Strafverfolgungsbehörden automatisierte Datenanalyse und den Bildabgleich im Internet vornehmen dürfen. Dabei achten wir auf die Einhaltung der Vorgaben des Grundgesetzes. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind dementsprechend streng. Klar ist auch: Entscheidungen im Strafverfahren dürfen immer nur von Menschen getroffen werden – nicht von KI-Agenten. Unser Gesetzentwurf stellt auch das sicher. Wir stärken damit unsere Ermittlungsbehörden – und unseren Rechtsstaat.“ Bislang gebe es in Deutschland keine Rechtsgrundlage, die den Strafverfolgungsbehörden den automatisierten Abgleich von Lichtbildern eines Tatverdächtigen aus einem Strafverfahren mit öffentlich zugänglichen Lichtbildern im Internet ermöglicht, so das BMJV. Das geltende Recht erlaubt auch nicht den Einsatz moderner Systeme zur Datenanalyse, wenn es darum geht, die rechtmäßig bei der Polizei gespeicherten Daten auf Zusammenhänge zu einem Strafverfahren zu analysieren. So können Ermittlerinnen und Ermittler derzeit nur unter viel Zeiteinsatz manuell einzelne Webseiten in Augenschein nehmen, um unbekannte Verdächtige zu identifizieren. Die verschiedenen Datenbanken bei der Polizei können gegenwärtig nur jeweils einzeln unter Einsatz sehr einfacher Programme nach Zusammenhängen zu einem konkreten Strafverfahren durchsucht und die Ergebnisse anschließend händisch zusammengefasst werden. Das sind besonders personalaufwendige, fehleranfällige und ineffiziente Prozesse. In Fällen schwerwiegender Straftaten sollen daher künftig der automatisierte biometrische Internetabgleich und der Einsatz verfahrensübergreifender Recherche- und Analyseplattformen möglich sein. Dafür schafft der nun vorgelegte Gesetzentwurf die rechtliche Grundlage. Ziel ist es, die Strafverfolgung moderner und effizienter für die Zukunft auszurichten, ohne den hohen Grundrechtsschutz in Deutschland zu gefährden. _ ordnungen modernisieren, um Gerichte so zu entlasten. Für die Verwaltungsgerichtsordnung habe ich kürzlich einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Im Bereich des Strafrechts wurde eine Reformkommission für die Strafprozessordnung eingerichtet, die Vorschläge erarbeiten soll. Die Kommission soll bis Ende 2026 einen Abschlussbericht vorlegen, damit die Ergebnisse noch in dieser Legislatur umgesetzt werden können. Im Bereich des Zivilprozesses hat bereits eine Reformkommission Vorschläge erarbeitet. An der Umsetzung dieser Vorschläge wird mit Hochdruck gearbeitet. Immer häufiger kommt es zu Übergriffen gegen Menschen im öffentlichen Dienst, gefolgt von Rufen nach Strafverschärfung. Wie können Übergriffe wirkungsvoller geahndet werden? Wer Menschen angreift, die sich für unser Gemeinwohl einsetzen, begeht besonders verachtenswürdiges Unrecht – auch dann, wenn es um Übergriffe ohne schwere körperliche Folgen geht. Das muss sich im Strafrecht abbilden. Ich habe deshalb schon im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem wir die Strafen für Angriffe gegen Menschen in besonders exponierten gemeinwohlrelevanten Berufen erhöhen wollen. Das betrifft nicht nur den öffentlichen Dienst, sondern auch Rettungssanitäter und Ärztinnen zum Beispiel. Ein zentrales Anliegen ist es, den Schutz vor Gewalt zu verbessern. Dazu gehört auch ein besserer Schutz vor Gewalt im digitalen Raum. Ich arbeite deswegen an einem Gesetz gegen digitale Gewalt, das ich noch im Frühjahr vorlegen werde. _ Model-Foto: Colourbox.de FOKUS 13 dbb magazin | April 2026

BRENNPUNKT Es knirscht im deutschen Justizsystem. Während die Politik nahezu im Wochentakt härtere Strafverfolgung fordert und immer neue Gesetze erlässt, kommen Staatsanwaltschaften und Gerichte nicht mehr nach. Es fehlt an Personal, Ausstattung, Digitalisierung und Verschlankung von Verfahrensabläufen. Die Folge: Das Vertrauen in den Rechtsstaat droht zu erodieren. Ein Vergewaltigungsopfer, das sechs Jahre nach der Anzeige noch immer auf seinen Prozess wartet – und in der Zeit jenseits unterstützender Gespräche keine therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen darf, weil die junge Frau vor Gericht in der Lage sein muss, detailliert zu dem Vorfall Auskunft zu geben. Das heißt: Ihre Erinnerung, und damit das Trauma, muss lebendig erhalten werden. Eine Mutter und ihre beiden Töchter, die sich nach jahrelangem Missbrauch 2020 endlich zu einer Anzeige entschließen: Erst fünf Jahre später ist der Täter im Revisionsverfahren rechtskräftig verurteilt. Die Haftdauer von fünf Jahren und drei Monaten wurde dabei wegen der Dauer des Verfahrens um drei Monate verkürzt. Ob er tatsächlich in Haft sitzt, wissen die Frauen nicht. Ein Vater, dem seit mehr als drei Jahren der Umgang mit seiner Tochter verweigert wird, weil sich die gerichtliche Klärung immer weiter verschiebt. Bis das Umgangsrecht endlich geregelt ist, dürfte die Beziehung des Kindes zum Vater nach den Erfahrungen eines Verfahrensbeistands unwiederbringlich zerstört sein. Dies sind nur drei Beispiele von vielen, und die Misere betrifft Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichte. Was läuft da schief? Zu viele offene Verfahren Die Verfahrensdauer ist nicht überall gleich, aber der Gesamtbefund ist dramatisch. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl offener Verfahren bundesweit von 700 000 im Jahr 2020 auf 950 000 im Jahr 2024 und 2025 schließlich auf über eine Million erhöht. Das gab es noch nie. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften ächzen unter der Masse anfallender Verfahren. Allein von 2023 bis 2025 hätten die Staatsanwaltschaften pro Jahr 5,5 Millionen neue Strafverfahren eröffnet, so Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, gegenüber der Rheinischen Post. Immer weniger davon enden mit einer Anklage. Führte im Jahr 2014 noch jeder zehnte Fall zu einer Anklage vor Gericht, war es 2024 nur noch jeder sechzehnte. Um die Fülle an Verfahren bewältigen zu können, werden solche, die komplexe Ermittlungen erfordern, nach hinten geschoben, andere vollständig oder wegen geringer Schuld eingestellt, in wieder anderen wird der Tatbestand abgemildert, um zügiger ein Urteil erreichen zu können. Trotzdem kommen die Staatsanwaltschaften nicht nach. Fünfzig Beschuldigte schwerer Straftaten – Tötungsdelikte, Vergewaltigungen, schwere Körperverletzungen – mussten 2025 bundesweit vorzeitig aus der Untersuchungshaft entlassen werden, weil nach sechs Monaten noch keine Anklageerhebung vorlag. Länger als ein halbes Jahr aber darf niemand ohne Anklage festgehalten werden. Der Deutsche Richterbund macht dafür nicht nur, aber auch die schwierige Personallage an den Strafgerichten Überlastung der Justiz Strafverfolgung auf der Kippe? 14 FOKUS dbb magazin | April 2026

verantwortlich. Bundesweit fehlen derzeit 2 000 Richterinnen und Staatsanwälte, und in den kommenden Jahren wird sich die Lage noch verschärfen. Denn bis 2030 gehen 27,5 Prozent der derzeitigen Staatsanwältinnen und Richter in Pension. Im Osten droht sogar eine Personallücke von bis zu 60 Prozent. Brennpunkt NRW Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen treten die Probleme besonders deutlich zutage. Die Justizgewerkschaften im dbb waren 2025 alarmiert über Pläne des NRW-Justizministeriums, in der nordrhein-westfälischen Justiz sowohl Stellen zu sperren als auch drastische Einsparungen bei den Sachmitteln vorzunehmen. „Diese Kürzungspolitik trifft eine ohnehin schon personell und finanziell ausgedünnte Justiz ins Mark“, erklärte Klaus Plattes, Landesvorsitzender der Deutschen Justiz-Gewerkschaft (DJG) NRW, im August. „Wenn Arbeitsplätze nicht nachbesetzt und dringend benötigte Mittel für Ausstattung und laufende Kosten gestrichen werden, bedeutet das in der Praxis: Verfahren dauern noch länger, Belastungen für Beschäftigte steigen weiter und Bürgerinnen und Bürger verlieren das Vertrauen in den Rechtsstaat“, ergänzt Rainer van Wickeren, Landesvorsitzender des Deutschen Amtsanwaltsvereins (DAAV) NRW. Die Justizgewerkschaften NRW wiesen darauf hin, dass die Gerichte, Staatsanwaltschaften und der Justizvollzug in NRW bereits seit Jahren an ihrer Belastungsgrenze arbeiten. Mehrarbeit, Krankheitstage und eine hohe Fluktuation seien die Folge. „Anstatt diese Missstände durch eine nachhaltige Investitionsstrategie zu beheben, setzt die Landesregierung ein fatales Signal: die Justiz als Sparschwein der Haushaltskonsolidierung“, so Horst Butschinek, Vorsitzender des Bundes der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) NRW. Kritisch sehen die Justizgewerkschaften neben der Sperrung von Stellen auch die bis dahin geplanten Einsparungen bei Sachmitteln in Höhe von rund 100 Millionen Euro. Ohne angemessene Sachausstattung lasse sich ein modernes und effizientes Arbeiten nicht gewährleisten, hatte die Vorsitzende des Bundes Deutscher Rechtspfleger (BDR) NRW, Sandra Schmidt, kritisiert. Einen ehrlichen Dialog mit den Beschäftigtenvertretungen über die Zukunftsfähigkeit der Justiz forderte Frank Neuhaus, Vorsitzender des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes (DGVB) NRW. Ein offener Brief der dbb-Justizgewerkschaften zur Situation in der Justiz an den Ministerpräsidenten Hendrik Wüst und Justizminister Benjamin Limbach sowie eine Protestnote dürften dazu beigetragen haben, dass die Landesregierung die geplanten Stellensperrungen für den Landeshaushalt 2026 im November 2025 zurückgenommen hat. Digitalisieren, verschlanken, vereinfachen Mit mehr Personal allein wird sich das Problem indes nicht lösen lassen. Die Sozialrechtsprofessorin Dagmar Felix von der Universität Hamburg benennt zwei aus ihrer Sicht wesentliche Stellschrauben: Zum einen würde, so Felix im NDR, jegliche Form von Digitalisierung sehr viel ändern. Die stecke an deutschen Gerichten aber noch in den Kinderschuhen. Zum anderen sei es dringend notwendig, „das Recht einfacher zu machen“. Der Gesetzgeber müsse sich von der Vorstellung verabschieden, „alles bis in die zehnte Nachkommastelle regeln“ zu können. Im Sozialrecht müssten so viele Details und Abgrenzungsfragen geklärt werden, dass diese Abfragen die Verfahren unnötig in die Länge zögen. „Je mehr ich regle, desto mehr Schnittstellenprobleme habe ich.“ Bei jedem neuen Gesetz sei so viel nicht bedacht, dass sofort zehn neue Prozesse anfielen. Das zeigt sich nicht nur im Sozialrecht. Auch die Regelungsdichte der Strafgesetze nimmt seit vielen Jahren zu. Dadurch steigen die Fallzahlen kontinuierlich, während die Prozesse immer aufwendiger werden. Hinzu kommt die Ausweitung der Ermittlungsarbeit, weil beispielsweise in Fällen von Vergewaltigung, Kindesmissbrauch oder Hatespeech elektronische Medien in ihrer ganzen Fülle ausgewertet werden müssen. Das steigert die Komplexität der Verfahren immens und zieht sie in die Länge. Der Strafrechtsprofessor Tillmann Bartsch, stellvertretender Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e. V., plädiert daher in der Legal Tribune Online für eine „Entrümpelung“ des Strafgesetzbuches. Denkbar sei beispielsweise eine Streichung beziehungsweise Einschränkung von Bagatelldelikten wie Schwarzfahren, Prostitution und Unfallflucht, die an den Gerichten Ressourcen binden, die dann für andere – gewichtigere – Verfahren nicht mehr zur Verfügung stehen. Der ehemalige Justizminister Marco Buschmann hatte ein solches Vorhaben bereits ins Auge gefasst. „Pakt für den Rechtsstaat“ in der Schwebe Dass Not am Mann ist, sieht auch die derzeitige Bundesregie- rung so. Geplant ist daher eine Neuauflage des erstmals 2019 geschlossenen „Pakts für den Rechtsstaat“. Vorgesehen ist darin ein 450-Millionen-Euro-Paket, mit dem der Bund den Ländern eine Art Anschubfinanzierung für Personal und Digitalisierung zur Verfügung stellen will. 240 Millionen Euro sollen bis 2029 in die Schaffung von bundesweit 2 000 neuen Richter- und Staatsanwaltsstellen fließen, 210 Millionen in Digitalisierungsprojekte. Als sogenannte dritte Säule ist die Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen vorgesehen. Doch die avisierte Unterzeichnung auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 4. Dezember 2025 wurde kurzfristig abgesagt. Die Krux liegt in der Anschubfinanzierung: Für jede mit diesen Bundesmitteln neu geschaffene Stelle sind die Länder in der Pflicht, sie über die gesamte Arbeits- und Pensionsspanne weiterzufinanzieren. Länder, die bereits aus eigener Kraft den Personalaufwuchs in der Justiz vorangetrieben haben, sind daher nur mäßig interessiert, vom Bund zu weiteren langfristigen Verpflichtungen gezwungen zu werden. Zumal die Frage offen ist, ob die bereits geschaffenen © Erdacht mit KI/OpenAI Sora FOKUS 15 dbb magazin | April 2026

ONLINE E-Akte in der Justiz Die Zukunft muss warten In der Justiz soll die Arbeit mit Papierakten der Vergangenheit angehören, die Zukunft ist digital. Das war zumindest der Plan im vergangenen Jahrzehnt. Mit der Zeitmaschine zurück ins Jahr 2017. Gerade wurde das „Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs“ beschlossen. Schon in naher Zukunft soll die gesamte Justiz in Deutschland digital arbeiten. Schluss mit Papierbergen und Aktenschränken: In der Justizverwaltung der Zukunft soll auf das Klicken der Handschellen nur noch das Klicken der Maus folgen. Konkret sieht das Gesetz vor, dass neue Strafakten in elektronischer Form angelegt und bestehende Akten in elektronische Form überführt werden müssen. Die elektronische Akte versprach schnellere Bearbeitung, Entlastung der Beschäftigten und dadurch insgesamt Bürokratieabbau. Justizbeschäftigte können die E-Akte unabhängig von Ort und Zeit einsehen. Ein Suchfenster soll das Wühlen in Aktenbergen ablösen. Parallel sollte eine Infrastruktur für digitale Verfahren eingeführt werden. Auch Anhörungen und Gerichtsverhandlungen sollen digital oder hybrid stattfinden können. Das spart Anfahrtswege und -kosten. Und im Zeitalter von KI besteht nun auch die Hoffnung, viele Standard-Arbeitsabläufe zu automatisieren und so die Arbeitskräfte weiter zu entlasten. Diese Entlastung ist dringend notwendig: Mit dem Ende des Jahres 2025 hat die Zahl der offenen Fälle die Millionenmarke geknackt. Schon 2020 waren 700 000 Verfahren offen gewesen, seitdem schiebt das Personal einen immer größeren Aktenberg vor sich her. Das hatte unter anderem zur Folge, dass 2025 50 dringend Tatverdächtige – das bedeutet Verdacht auf Mord, Vergewaltigung oder Körperverletzung – aus der Untersuchungshaft entlassen wurden, weil das Verfahren zu lange dauerte. Höchste Zeit also, dass der Rechtsstaat fit für die Zukunft wird. Frühaufsteher drücken die Schlummertaste Die sollte am 1. Januar 2026 beginnen. Tatsächlich schafften es fast alle Bundesländer, ihre Justiz rechtzeitig zu digitalisieren – wenn auch in den meisten Fällen nur kurz vor knapp. Somit arbeiten die Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte, Staatsanwaltschaften, Generalstaatsanwaltschaften und die Gerichte der Fachgerichtsbarkeiten nun nahezu vollständig digital. Eine Ausnahme bildet Sachsen-Anhalt. Das Land mit dem Slogan „Modern denken“ hatte die Modernisierung nicht rechtzeitig umgesetzt. Das ist jedoch kein Grund zur Sorge, hatte die Bundesregierung dem Vorhaben doch in letzter Minute Aufschub gewährt. Als sich Mitte 2025 abzeichnete, dass die Länder die Frist kaum einhalten könnten, beschloss der Bundestag, das Gesetz zur Einführung der E-Akte in der Justiz so zu ändern, dass die Deadline auf den 1. Januar 2027 verschoben wurde. Da alle anderen Länder die E-Akte noch innerhalb des ursprünglichen Zeitfensters eingeführt hatten, nahm allein Sachsen-Anhalt die Verlängerung in Anspruch; das selbst ernannte „Land der Frühaufsteher“ drückte die juristische Schlummertaste. Zum Jahreswechsel arbeiteten die ersten Gerichte bereits digital, und nach Angaben von Landesjustizministerin Stellen mit den Bundesmitteln verrechnet werden können. Andere dagegen sehnen die Anschubfinanzierung herbei. Auch im März 2026 steht eine Einigung noch aus. Politisch wertet die Deutsche Justiz-Gewerkschaft (DJG) das Scheitern als „bedenkliches Signal“, da ein klares Bekenntnis von Bund und Ländern zur strukturellen Stärkung der Justiz ausbleibe und der Eindruck entstehe, dass Anderes wichtiger sei als die Funktionsfähigkeit der Gerichte. Für die Landespolitik erhöhe sich der Rechtfertigungsdruck, aus eigenen Mitteln für zusätzliche Stellen, Modernisierung und konkurrenzfähige Besoldung zu sorgen, solange kein neuer, tragfähiger Rechtsstaatspakt vereinbart sei. Arbeitsbedingungen verbessern Mit der Schaffung neuer Stellen ist es indes nicht getan. Um angehende Juristinnen und Juristen zu gewinnen, müssen die Arbeitsbedingungen an den Gerichten attraktiver werden. Denn die Konkurrenz um die Studienabgänger ist groß. International aufgestellte Großkanzleien punkten mit aufregenden Mandaten sowie mit Gehältern und Benefits, mit denen der Staat nicht mithalten kann. Work-Life-Balance sucht man dort allerdings vergebens. Die wiederum sehen potenzielle Bewerberinnen und Bewerber eher im Staatsdienst gewährleistet. Solange dort jedoch papierne Aktenberge auf überladenen Rollcontainern hin- und hergeschoben werden und die technische Ausstattung teilweise so dürftig ist, dass Richterinnen sich das Notwendigste aus eigenen Mitteln anschaffen, ist die Motivation des Nachwuchses mindestens gebremst. Ausstattung, Personal, Digitalisierung, Verschlankung und Vereinfachung – das alles kostet Geld und ist kompliziert. Aber zur Wahrheit gehört auch: Obwohl die Fallzahlen stetig steigen, werden nach Erfahrung von Polizei, Richtern und Staatsanwaltschaften viele Delikte gar nicht mehr angezeigt, weil die Betroffenen das Vertrauen in die Justiz verloren haben. Das kann sich ein Rechtsstaat ganz sicher nicht leisten. Andrea Böltken 16 FOKUS dbb magazin | April 2026

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