dbb magazin 3/2026

Tomi Neckov, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), hat am 29. Januar 2026 mit Blick auf die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage, welche die Deutsche Telekom Stiftung in Auftrag gegeben hat, mehr Eigenverantwortung der Schulen gefordert. „Uns freut es sehr, dass die allermeisten Befragten in der eigenen Kommune gute Bildungschancen für Kinder sehen. Dass diese ungleich verteilt sind, muss man sehr differenziert betrachten. Während laut Umfrage die Schulen in der Stadt mit mehr MINT-Angeboten und Informatik-AGs aufwarten, ist das Lernen in Schulen auf dem Land beschaulicher, familiärer und bietet in kleineren Klassen bessere Fördermöglichkeiten. Beides hat Vorteile und zahlt auf die Bildungserfolge von Kindern ein. Wir müssen es aber besser schaffen, gute Bedingungen für alle zu ermöglichen. Die Befragung zeigt sehr deutlich, wie unterschiedlich die Rahmenbedingungen an den einzelnen Schulen sind. Daraus kann nur resultieren, dass Bildungspolitik regional gezielt ausgerichtet sein muss. Wir brauchen mehr Eigenverantwortung der Schule“, so Neckov. Zentral für die Zusammenarbeit von Schulen, außerschulischen Partnern, den kommunal Verantwortlichen und weiteren Organisationen sind funktionierende Netzwerke. Dass diese noch nicht überall etabliert sind, verhindert erfolgreiches Zusammenwirken. Der VBE-Chef machte deutlich: „Wir müssen heute Strukturen etablieren, welche Kinder und Jugendliche bestmöglich dabei unterstützen, fit für ‚morgen‘ zu werden. Dafür ist es unbedingt notwendig, Lehrkräfte nicht mehr alleinzulassen, sondern sie zu befähigen, in multiprofessionellen Teams zusammenzuarbeiten und Netzwerke zu bilden, die alle relevanten Akteure zusammenbringen.“ VBE Bildungsgerechtigkeit durch regionale Eigenverantwortung Die Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform setzen auf Digitalisierung und Vereinfachung von Sozialleistungen. Aus Sicht der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) bleibt jedoch eine zentrale Leerstelle: Sozialleistungsbetrug und Schwarzarbeit – und die Rolle des Zolls bei deren Bekämpfung – werden nicht thematisiert. Die Gewerkschaft begrüßt die am 27. Januar 2026 vorgestellten Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform. Die Vorschläge zur Vereinfachung von Sozialleistungen, zur besseren Digitalisierung der Verwaltung und zur Bündelung von Zuständigkeiten können dazu beitragen, den Sozialstaat effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten. „Ein moderner Sozialstaat braucht nicht nur digitale und einfache Zugangswege zu Leistungen, sondern auch eine wirksame Kontrolle und Durchsetzung des Rechts“, betonte BDZ-Chef Thomas Liebel. „Wenn über Digitalisierung, Datenverknüpfung und neue Verwaltungsstrukturen gesprochen wird, muss auch der Zoll als zuständige Ermittlungsbehörde für Sozialleistungsbetrug durch Schwarzarbeit von Anfang an mitgedacht werden. Diese Daten brauchen wir für unsere risikoorientierten Prüfungen von illegalen Beschäftigungsverhältnissen.“ Die Empfehlungen der Kommission sehen unter anderem vor, den Vollzug sozialer Leistungen künftig stärker zu bündeln und im Kern über zwei Behördenstränge zu organisieren: Jobcenter für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und kommunale Sozialämter für nicht erwerbsfähige Personen. Aus Sicht des BDZ wirft dieses Modell zusätzliche Fragen für die Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug auf. Gerade dort, wo Leistungen außerhalb des Bürgergeldes bezogen werden, etwa im Bereich der Sozialhilfe oder des Wohngeldes, besteht bereits heute ein erhöhtes Risiko für Missbrauch durch illegale Beschäftigung. BDZ Schwarzarbeit und Leistungsbetrug eindämmen Berliner Sonderurlaubsverordnung anpassen Der dbb berlin hat bei der Senatsverwaltung für Finanzen auf eine Aktualisierung der beamtenrechtlichen Sonderurlaubsbestimmungen bei Erkrankung von Kindern gedrängt. Nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches haben Arbeitnehmende auch im Kalenderjahr 2026 Anspruch auf Krankengeld für bis zu 15 Arbeitstage bei Erkrankung eines jeden Kindes unter zwölf Jahren. Alleinerziehende können längstens 30 Arbeitstage Sonderurlaub pro Kind in Anspruch nehmen. Nach den derzeit geltenden Sonderurlaubsbestimmungen für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter ist eine entsprechende Regelung Ende 2025 ausgelaufen und muss aus Sicht des dbb berlin verlängert werden, wie der Landesbund am 29. Januar 2026 mitteilte. kurz notiert Thomas Liebel, Bundesvorsitzender des BDZ Tomi Neckov, Bundesvorsitzender des VBE 44 KOMPAKT dbb magazin | März 2026

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