GEWERKSCHAFTEN Am 4. Februar 2026 hat der Landtag das Gesetz beschlossen, durch das Beschäftigte einen Anspruch auf Bildungsfreistellung bekommen. „Bildungsfreistellung bedeutet mehr als berufliche Qualifizierung. Sie stärkt politische Bildung, gesellschaftliches Engagement und persönliche Entwicklung. Genau das macht eine resiliente Demokratie aus“, sagte Nannette Seidler, Vorsitzende des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen. Die Einführung von drei Tagen Bildungsfreistellung ist ein bedeutsamer erster Schritt. Damit wird das Prinzip eines Rechtsanspruchs in Sachsen erst verankert. Seidler: „Der bundesweite Standard in der Mehrheit der Länder liegt bei fünf Tagen. Insofern ist die aktuelle Regelung ein Zwischenergebnis; der politische Handlungsbedarf besteht weiterhin.“ Als gewerkschaftlicher Dachverband setzt sich der SBB seit Langem konsequent für einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungszeit ein. Weiterbildung, Qualifizierung und politische Bildung dürften nicht vom Zufall oder vom Entgegenkommen einzelner Arbeitgeber abhängen, sondern bräuchten eine verlässliche rechtliche Grundlage, so Seidler. Bildungszeit sei ein zentraler Baustein guter Arbeit, sozialer Teilhabe und einer zukunftsfähigen Arbeitswelt. SBB Rechtsanspruch auf Qualifizierungszeit Nannette Seidler, Landesvorsitzende des SBB Besoldungsreparatur in Hessen Der dbb Hessen hat Innenminister Roman Posecks Ankündigung vom 5. Februar 2026 begrüßt, noch in diesem Jahr für eine verfassungskonforme Besoldung sorgen zu wollen. „Mehr als vier Jahre nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Besoldung im Herbst 2025 ist es nun auch wirklich an der Zeit“, sagte der stellvertretende Landesvorsitzende des dbb Hessen, Volker Weigand. Bei einem Gespräch mit dem dbb Hessen vor einigen Wochen hatte Poseck bereits einen ähnlichen Zeitrahmen angedeutet. „Deshalb freut es uns umso mehr, dass der Minister sich nun auch öffentlich darauf festgelegt hat“, sagte Weigand. Dennoch bleibt der dbb Hessen skeptisch: Bereits im Zuge des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs hatte Ministerpräsident Boris Rhein eine Reparatur angekündigt. Die Landesregierung hatte sogar erste Schritte unternommen, den begonnenen Weg aber nicht weiter beschritten. kurz notiert Der Deutsche Philologenverband (DPhV) nimmt die aktuelle Debatte um den Beamtenstatus von Lehrkräften mit größter Sorge wahr und stellt sich entschieden gegen Vorstöße dieser Art. „Wer den Beamtenstatus von Lehrkräften infrage stellt, greift die Schulpflicht in unserem Land, die Verlässlichkeit unseres Bildungswesens sowie die politische Neutralität unserer Lehrkräfte als Beamte im Sinne des Grundgesetzes an. Das gefährdet die Demokratie“, mahnte die DPhV-Bundesvorsitzende Susanne Lin-Klitzing. Wer staatliche Hoheitsaufgaben auf Polizei, Justiz und Finanzen beschränken wolle, verkenne die Realität schulischer Verantwortung bei der Vergabe von Noten und Schulabschlüssen, Entscheidungen über Versetzungen und Beschlüssen zu Disziplinarmaßnahmen. Art. 33 Abs. 4 und 5 sowie Art. 7 GG sehen ausdrücklich vor, dass diese Aufgaben Angehörigen des öffentlichen Dienstes übertragen werden. „Nur das Berufsbeamtentum für Lehrkräfte garantiert, dass die Schulpflicht staatlicherseits gewährleistet, das Recht auf Bildung gesichert und der Unterricht verlässlich erteilt wird – neutral und frei von politischem Einfluss im Sinne des Grundgesetzes“, erinnerte Lin-Klitzing. Der Beamtenstatus sichere einen leistungsfähigen, rechtsstaatlichen und unparteiischen Verwaltungsapparat und schütze die freiheitliche Demokratie. „Lehrkräfte treffen täglich Entscheidungen, die unmittelbar die Rechte, Pflichten und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen betreffen. Sie gestalten Bildung, fördern soziale Kompetenzen und sichern Chancengerechtigkeit – zentrale Grundlagen für die Gesellschaft. Zudem gilt für verbeamtete Lehrkräfte das Streikverbot. Ein Streik, etwa während der Abiturvorbereitung, könnte die weitere Lebens- und Berufsplanung von Schülerinnen und Schülern für den Zeitpunkt der Aufnahme ihres Studiums erheblich beeinträchtigen“, erklärte Lin-Klitzing. DPhV Beamtenstatus von Lehrkräften steht nicht zur Disposition Susanne Lin-Klitzing, Bundesvorsitzende des DPhV 42 KOMPAKT dbb magazin | März 2026
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