EUROPA Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses im EU-Parlament „Die EU steht für fairen Wettbewerb“ Bernd Lange (SPD), Vorsitzender des Handelsausschusses und einer der mächtigsten Politiker im EU-Parlament, spricht über die Bedeutung von Handelsabkommen für den öffentlichen Dienst. Was bedeuten die Handelsabkommen der EU für Deutschland und wo liegen aktuell die größten Chancen? Angesichts der veränderten geopolitischen Lage mit einem aggressiv auftretenden China und einer protektionistischen Politik in den USA ist es für Deutschland wichtig, dass die EU faire Handelsabkommen mit verlässlichen Partnern schließt. Insgesamt sind 50,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der Europäischen Union von Wirtschaftsbeziehungen mit dem Ausland im Bereich Dienstleistungen und Handel abhängig. Mit den Abkommen werden neue Märkte eröffnet, Stabilität garantiert und damit auch Investitionsentscheidungen getroffen, was wichtig für gute Arbeitsplätze ist. Die EU hat nun mehr als 45 Abkommen mit über 70 Ländern dieser Erde, besonders mit den Ländern Lateinamerikas, Indien und Indonesien, geschlossen. Die Abkommen mit Vietnam oder mit Kanada sind seit einigen Jahren in Kraft und zeigen erhebliche wirtschaftliche Potenziale und Stabilität. Zudem entwickelt sich eine Partnerschaft, die deutlich über die Zollfragen hinausgeht. Integraler Bestandteil unserer Handelsverträge – und das ist global einmalig – ist das Einbeziehen der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung. Wir haben sogenannte Domestic Advisory Groups eingerichtet, die sich bilateral austauschen. Das stärkt die Beteiligung von Gewerkschaften, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen in der Umsetzung. Die öffentliche Beschaffung wird zunehmend handelspolitisch geöffnet. Wie viel soziale, ökologische und regionale Steuerung bleibt der öffentlichen Hand? Die EU steht für einen fairen Wettbewerb bei der öffentlichen Beschaffung, auch mit ausländischen Anbietern. Wir sind Mitglied des entsprechenden Abkommens zur öffentlichen Beschaffung der WTO. Damit ist klar, dass es keine Diskriminierung ausländischer Anbieter geben darf. Allerdings müssen die Angebote fair und reziprok sein. Um beides sicherzustellen, haben wir neues Recht zur Überwachung ausländischer Aktivitäten im Binnenmarkt hinsichtlich illegaler Subventionen und zum Schutz der öffentlichen Beschaffung bei Diskriminierung von EU-Unternehmen im Heimatland des ausländischen Anbieters geschaffen. Gerade die erste Gesetzgebung hat in mehreren Fällen dazu geführt, dass ausländische Anbieter ihre Angebote zurückgezogen haben, die preislich weit unter europäischen Anbietern lagen, aber eindeutig durch illegale Subventionen gestützt worden sind. Bei der Revision der Gesetzgebung zur öffentlichen Beschaffung werden wir die Kriterien noch einmal schärfen. Es kann nicht nur um das wirtschaftlich günstige Angebot gehen, sondern es muss klar sein, dass es um CO₂-Reduzierung, um die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte und um gute Bezahlung gehen muss. Aber auch bei der öffentlichen Beschaffung in anderen Ländern haben wir natürlich Interessen. So ist zum Beispiel der Hafenausbau in São Paulo jetzt in der Ausschreibung, und da haben europäische Anbieter natürlich gute Argumente für ihre Arbeit. Die Ausnahme für hoheitliche Dienstleistungen greift nur, wenn Leistungen weder kommerziell noch im Wettbewerb erbracht werden. Reicht diese Definition aus, wenn viele öffentliche Leistungen in Europa hybrid organisiert sind? Die Definition von hoheitlichen Leistungen ist in den Ländern der Europäischen Union unterschiedlich. Insofern müssten wir auch im Zuge der Vereinheitlichung des Binnenmarktes gemeinsame und klare Regeln schaffen. Nach dem Draghi- und dem Letta- Bericht ist klar, wie viel Potenzial noch in dem unvollendeten Binnenmarkt liegt. In Abkommen ist oft von regulatorischer Kooperation die Rede. Wie verhindern wir, dass demokratisch legitimierte Verwaltungsvorschriften faktisch als Handelshemmnisse delegitimiert werden? Bleiben Entscheidungen, zum Beispiel zur Rekommunalisierung, möglich? Die USA definieren Verwaltungsvorschriften oder Standards häufig als Handelshemmnisse. Das ist aber natürlich Quatsch. Wir setzen unsere Regeln und Standards demokratisch; sie gelten für inländische und ausländische Unternehmen gleichermaßen. In Handelsabkommen kann es manchmal um die gegenseitige Anerkennung von Standards gehen, aber nicht um Aufhebung oder Veränderung. Das Recht der Gesetzgebung ist in den Handelsverträgen explizit garantiert. Und selbstverständlich ist eine Rekommunalisierung möglich. Ich finde sie in vielen Bereichen der Infrastruktur auch mehr als nötig. Nach dem Privatisierungswahn unter dem Motto „Private können es besser“ haben wir gesehen, wie löchrig unsere Infrastruktur zum Beispiel bei der Kommunikation oder bei der Bahn geworden ist. _ ▶ Mehr: dbb.de/dbb-europathemen © Waldemar Salesski by S&D 34 INTERN dbb magazin | März 2026
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