Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage. Auch bei der Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit spielt er eine zentrale Rolle. Arbeitsschutz. Hier geht es um die Gesundheit. Der Betriebsrat achtet darauf, dass der Betrieb Maßnahmen ergreift, die Arbeitsunfälle und Krankheiten verhindern. Das betrifft zum Beispiel ergonomische Arbeitsplätze, Sicherheitsvorschriften oder den Umgang mit Stress und Belastung. Bezahlung. Wenn kein Tarifvertrag gilt, kann der Betriebsrat gemeinsam mit der Geschäftsführung Entgelttabellen aufstellen. Er verhandelt Regelungen zu Zuschlägen, etwa für besondere Funktionen oder für Vertretungen, bei denen Beschäftigte für abwesende Kolleg*innen einspringen. Mobiles Arbeiten. Auch beim Thema Homeoffice und mobiles Arbeiten mischt der Betriebsrat mit. Er verhandelt zum Beispiel, wie viele Tage in Präsenz gearbeitet werden sollen oder welche Regeln für das Arbeiten von zu Hause aus gelten. Personalentscheidungen. Der Betriebsrat wirkt bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen mit. Er prüft, ob alles fair abläuft und ob gesetzliche Regeln eingehalten werden. Er kann Einwände erheben, wenn eine Kündigung sozial ungerechtfertigt wirkt, und achtet auf Gleichbehandlung im Betrieb. Sicherstellung. Der Betriebsrat stellt sicher und überwacht, dass geltende Gesetze und Vereinbarungen zugunsten der Arbeitnehmenden eingehalten werden. Urlaubsplanung. Wenn sich Beschäftigte und Arbeitgeber bei der Urlaubsplanung nicht einigen, vermittelt der Betriebsrat. Ziel ist eine Lösung, die für beide Seiten tragbar ist. Überwachung. Möchte die Geschäftsführung Technik einführen, mit der sie das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten überwachen kann, braucht sie die Zustimmung des Betriebsrats. Das schützt die Privatsphäre der Beschäftigten. Wie sich Beschäftigte einbringen Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann für den Betriebsrat kandidieren. Dafür müssen Beschäftigte mindestens ein halbes Jahr im Betrieb beschäftigt und 18 Jahre alt sein. Eine Alternative ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Sie ist die offizielle Interessenvertretung für Auszubildende und junge Beschäftigte im Betrieb. Die JAV hat klare Rechte, genießt besonderen Schutz und spielt eine wichtige Rolle bei Fragen rund um Ausbildung, Übernahme und Mitbestimmung. Ein Einstieg, der sich lohnt – auch für deine Zukunft im Betrieb. cdi INTERN 29 dbb magazin | März 2026
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