dbb magazin 3/2026

Mitbestimmung im Betrieb Betriebsratswahl – jede Stimme zählt! Mitreden statt zuschauen: Unser Leitfaden zeigt, welche Aufgaben ein Betriebsrat hat, wann gewählt wird und wie Beschäftigte Einfluss nehmen können. Der Betriebsrat ist das Sprachrohr der Beschäftigten in der Privatwirtschaft und vertritt deren Interessen gegenüber der Geschäftsführung. In den privatisierten Bereichen der Daseinsvorsorge gibt es zum Beispiel bei der Bahn, der Autobahn, der Post und im Luftverkehr Betriebsräte. Voraussetzung dafür, dass es einen Betriebsrat geben kann, sind mindestens fünf wahlberechtigte Beschäftigte. Mindestens drei von ihnen müssen die Voraussetzungen erfüllen, um selbst zu kandidieren. Dann kann eine Betriebsratswahl stattfinden. Wie Betriebsratswahlen funktionieren Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre statt. Der Wahlzeitraum liegt in der Regel zwischen dem 1. März und dem 31. Mai. Es gibt aktives und passives Wahlrecht. Wählen dürfen alle Beschäftigten ab 16 Jahren – egal ob in Vollzeit, Teilzeit oder in der Ausbildung. Leiharbeiterinnen und -arbeiter dürfen wählen, wenn sie mindestens drei Monate im entleihenden Betrieb beschäftigt sind. Wer selbst kandidieren möchte, muss dem Betrieb mindestens sechs Monate angehören und mindestens 18 Jahre alt sein. Leitende Angestellte und Gesellschafter sind ausgeschlossen, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Ohne Organisation keine Wahl – darum kümmert sich der Wahlvorstand, den der amtierende Betriebsrat bestimmt. Der Wahlvorstand gibt die Kandidierenden bekannt, prüft die Wählerlisten und informiert, wann und wo die Wahl stattfindet. Er sorgt insgesamt dafür, dass alles fair abläuft. Gibt es noch keinen amtierenden Betriebsrat, können drei wahlberechtigte Beschäftigte oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft zur Betriebsversammlung einladen, um dort einen Wahlvorstand zu wählen. In der konstituierenden Sitzung wählt der neue Betriebsrat aus seiner Mitte einen Vorsitz und eine Stellvertretung. Der oder die Vorsitzende vertritt den Betriebsrat nach außen, nimmt Erklärungen entgegen und lädt zu den Sitzungen ein. Unter Umständen kann es zu vorzeitigen Neuwahlen kommen. Ein Beispiel: Die Zahl der Beschäftigten im Betrieb verändert sich innerhalb von zwei Jahren um mindestens 50 Personen. Außerdem müssen Neuwahlen erfolgen, wenn Betriebsratsmitglieder zurücktreten und es nicht mehr ausreichend Nachrücker gibt. In manchen Fällen kann auch eine erfolgreiche Wahlanfechtung eine Neuwahl begründen. Aufgaben des Betriebsrats Der Betriebsrat steht im engen Austausch mit der Geschäftsführung. Er verhandelt Betriebsvereinbarungen, zum Beispiel für bessere Arbeitsbedingungen. Außerdem ist er Ansprechpartner, wenn es Probleme am Arbeitsplatz gibt – von Konflikten im Team bis zu umstrittenen Entscheidungen der Geschäftsführung. Welche Rechte der Betriebsrat hat, regelt das Betriebsverfassungsgesetz. Besonders wichtig ist § 87. Dort stehen die Mitbestimmungsrechte. In diesen Bereichen darf der Betriebsrat mitreden – und oft sogar mitentscheiden. Zentral sind insbesondere die folgenden Bereiche: Arbeitszeit. Der Betriebsrat redet mit, wenn es um Beginn und Ende der Arbeitszeit geht, um Pausen, Schichtpläne oder die Foto: Colourbox.de 28 INTERN dbb magazin | März 2026

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