dbb magazin 3/2026

BEAMTE #staatklar – das E-Zine der dbb jugend #staatklar ist das Online-Magazin der dbb jugend – mit rund 150 000 Mitgliedern im öffentlichen Dienst und in den privatisierten Bereichen eine der größten gewerkschaftlichen Jugendorganisationen in Deutschland. #staatklar berichtet über aktuelle Themen und Entwicklungen im Staatsdienst, in der Daseinsvorsorge sowie im Bereich der systemrelevanten Infrastruktur und hat dabei insbesondere die Interessen und Belange der jungen Menschen im Fokus. Direkt zur aktuellen Ausgabe: staatklar.org oder QR-Code scannen Neuerungen bei der Bundesbeihilfeverordnung Teil II Von der Brille bis zur Reha Zum 1. Januar 2026 ist die 11. Änderungsverordnung zur Bundesbeihilfeverordnung in Kraft getreten. Damit werden die Beihilferegelungen des Bundes an die allgemeinen Entwicklungen im Gesundheitsbereich angepasst. Zudem werden Leistungsveränderungen im Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wirkungsgleich in das Beihilferecht übertragen. Bei der Beihilfefähigkeit von Brillen sind die bisherigen Unterscheidungen für spezielle Gläser entfallen. Dies wurde durch eine neue Höchstbetragsregelung ersetzt. Künftig gibt es eine pauschale Höchstbetragsregelung, die nur noch zwischen Ein- und Mehrstärkenbrillen unterscheidet. Aufwendungen für Brillen, einschließlich der Refraktionsbestimmung von einem Augenoptiker, sind nunmehr bei Brillen mit Einstärkengläsern bis zu einem Höchstbetrag von 110 Euro und bei Brillen mit Mehrstärkengläsern bis zu einem Höchstbetrag von 260 Euro beihilfefähig. Mit dieser Umstellung entfällt auch die zusätzliche Erstattungsfähigkeit für die Brillenfassung bei Schulsportbrillen. Die bisherigen Regelungen für die Erstattung von Kontaktlinsen bleiben unverändert. Entfallen ist die vollständige Erstattung von Dienstunfähigkeitsbescheinigungen für den Dienstherrn der beihilfeberechtigten Person, da dies viel Verwaltungsaufwand verursacht hat. Die Bescheinigungen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte sind nunmehr grundsätzlich zum Bemessungssatz beihilfefähig. Zum 1. Januar 2026 erhöhen sich die beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilmittel in den Bereichen Podologie und Ernährungstherapie. Zudem sind durch Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern ab 1. Februar 2026 entstandene Aufwendungen für ärztlich oder zahnärztlich verordnete Heilmittel im Bereich der Physiotherapie ebenfalls in Teilen erhöht worden. Des Weiteren wurde der Höchstbetrag für die Wahlleistung Unterkunft in zugelassenen Krankenhäusern und in Privatkliniken durch Anpassung der Berechnungsgrundlage von 1,2 Prozent auf 1,3 Prozent der oberen Grenze des einheitlichen Basisfallwertkorridors angehoben. Bei den voranerkennungspflichtigen Rehabilitationsmaßnahmen wurde die Antrittsfrist von vier Monaten auf sechs Monate verlängert, um eine verlässliche Planung trotz längerer Wartezeiten bis zum Beginn der Maßnahme zu ermöglichen. Bei der Beantragung der Befreiung von den Eigenbehalten und der Erstattung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach Überschreiten der Belastungsgrenze kann die Beihilfestelle nunmehr auf die Vorlage der Einzelbelege für die Aufwendungen verzichten. Die regelmäßige Beantragung und die Vorlage von Einkommensnachweisen sind jedoch weiterhin notwendig. Der für die Vergleichsberechnung bei Behandlung in psychiatrischen und psychosomatischen Privatkliniken anzusetzende pauschale Basisentgeltwert wird von 300 Euro auf 370 Euro erhöht und entlastet die beihilfeberechtigten und berücksichtigungsfähigen Personen von den zwischenzeitlichen Kostensteigerungen. Als neue Leistung wird die psychotherapeutische Sprechstunde im Umfang von bis zu sechs Sitzungen je Krankheitsfall übernommen, was bereits durch eine Vorgriffsregelung zulässig war. Für Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und für Menschen mit einer geistigen Behinderung sind demnach Aufwendungen für bis zu zehn Sitzungen je Krankheitsfall beihilfefähig. Ebenfalls aus einer Vorgriffsregelung wurde die systemische Therapie auch für Kinder und Jugendliche als beihilfefähig in die Bundesbeihilfeverordnung übernommen. th Model-Foto: PetraD/Colurbox.de FOKUS 19 dbb magazin | März 2026

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