dbb magazin 1-2/2026

INTERVIEW Alexander Dobrindt, Bundesminister des Innern „Wir sind dabei, das Personal- und Dienstrecht auf den neuesten Stand zu bringen“ Der öffentliche Dienst konkurriert immer stärker um dringend benötigte Fachkräfte – sowohl die Gebietskörperschaften untereinander als auch mit der Privatwirtschaft. Mit welchen Maßnahmen wollen Sie die Attraktivität des Arbeitgebers Bund erhöhen? Der Staat steht immer stärker im Wettbewerb um Fachkräfte. Das bedeutet, es braucht die Bereitschaft, bestehende Attraktivitäten zu erhalten und neue dazu zu entwickeln. Sichere Perspektiven, flexible Arbeitszeiten und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf müssen erhalten, die Übernahme von Verantwortung gewährleistet bleiben. Hinzukommen müssen neue Aufstiegschancen, klare Karrierewege und neue Möglichkeiten der Weiterentwicklung. Natürlich müssen wir uns fit für die Zukunft machen: Wir sind dabei, das Personal- und Dienstrecht auf den neuesten Stand zu bringen. Änderungen im Besoldungsrecht, im Beurteilungswesen und die Reform der Bundeslaufbahnverordnung machen den Bund als Arbeitgeber moderner und wettbewerbsfähiger. Trotz des Personal- und Fachkräftemangels sollen laut Koalitionsvertrag rund acht Prozent des Bundespersonals abgebaut werden – von einer Aufgabenkritik war aber bisher nicht die Rede. Gleichzeitig nehmen die Aufgaben in der Bundesverwaltung zu und damit auch die Belastung der Beschäftigten. Das klingt nach der Quadratur des Kreises – und zwar erreicht auf dem Rücken der Beschäftigten. Wir setzen auf die Themen Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau. Natürlich müssen nicht nur Ausgaben, sondern auch Aufgaben überprüft werden. Prioritäten müssen neu gesetzt und Verwaltung effizienter organisiert werden. Ein starker Fokus muss auf dem Einsatz von künstlicher Intelligenz liegen, um Verfahren zu automatisieren. Vor Kurzem hat das Bundesverfassungsgericht zur amtsangemessenen Alimentation im Land Berlin geurteilt. Die Umsetzung seiner Vorgaben zur amtsangemessenen Alimentation im Bundesbereich hat sich aufgrund von Regierungswechseln verzögert. Wie ist der Stand der Dinge? Die amtsangemessene Alimentation ist für mich keine Randfrage. Sie ist verfassungsrechtlicher Kernbestandteil des Berufsbeamtentums. Mein Haus hat früh und mit hoher Priorität an einem neuen Gesetzentwurf gearbeitet. Ziel ist eine verfassungssichere, nachhaltige und leistungsgerechte Besoldung auf Basis der Tarifergebnisse vom April 2025. Nun hat die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zusätzlich neue Maßstäbe vorgegeben. Diese müssen wir nun sauber umsetzen. Das bedeutet neue Berechnungen und leider auch Anpassungen im Zeitplan. Im Frühjahr 2027 werden Sie Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite bei den Verhandlungen zum Tarifvertrag für den Prioritäten müssen neu gesetzt und Verwaltung effizienter organisiert werden. © Henning Schacht Alexander Dobrindt 10 AKTUELL dbb magazin | Januar/Februar 2026

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==