dbb magazin 12/2025

Innenausschuss des Deutschen Bundestages Schnelle Beihilfebearbeitung für Bundesbeamte Bei einer Sitzung des Innenausschusses im Bundestag hat dbb-Vize Heiko Teggatz am 3. November 2025 als Sachverständiger für dringend notwendige Verbesserungen bei der Beihilfe geworben. Es kann nicht sein, dass die Beamtinnen und Beamten durch Krankheitskosten in existenzbedrohende Situationen kommen. Das kann aber im Extremfall passieren, wenn etwa Behandlungen unterbrochen werden müssen, weil die Kosten nicht bezahlt werden können. Um das zu vermeiden, braucht es die jetzt geplante Änderung des Bundesbeamtengesetzes. Wir setzen darauf, dass der Bundestag die Neuregelung zügig verabschiedet“, sagte Teggatz, der auch Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft ist, im Innenausschuss. Konkret sieht die geplante Änderung vor, dass künftig beantragte Erstattungen von Beihilfeaufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen ohne Prüfung als erstattungsfähig gelten, sofern die Beihilfefestsetzungsstelle nicht innerhalb von vier Wochen über den Beihilfeantrag entschieden hat. Diese sogenannte Fiktionsregelung soll bis zum Ablauf des Jahres 2031 befristet sein. Zugleich soll durch die gleichzeitige Etablierung eines Risikomanagementsystems eine Beschleunigung der Bearbeitung sichergestellt werden, damit die Anwendung der Fiktionsregel auf Ausnahmefälle begrenzt bleibt. Teggatz wies in diesem Zusammenhang auch auf die Situation des Personals hin, das in der Beihilfebearbeitung eingesetzt wird: „Die Zahl der Erstattungsanträge steigt, während wir auch in diesem Bereich des öffentlichen Dienstes den Fachkräftemangel spüren. Eine Entlastung durch entsprechende Möglichkeiten der Vereinfachung, Digitalisierung und auch der neuen Fiktionsregelung sollte unbedingt genutzt werden.“ _ Heiko Teggatz (Zweiter von rechts) im Innenausschuss des Deutschen Bundestages. © dbb Kompromissfähig auch in schwierigen Zeiten Vier Jahre lang war Karin Welge Präsidentin der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Der Zweite Vorsitzende des dbb und Fachvorstand Tarifpolitik Andreas Hemsing würdigte ihren Einsatz für die Sozialpartnerschaft bei der Verabschiedung am 6. November 2025 in Frankfurt am Main: „Als Präsidentin der VKA haben Sie immer den Gedanken hochgehalten, gemeinsam Lösungen für die Herausforderungen im öffentlichen Dienst zu finden.“ Welge war bei den Einkommensrunden von Bund und Kommunen 2023 und 2025 eine der beiden Verhandlungsführerinnen für die Arbeitgeberseite. Hemsing betonte, dass die Zusammenarbeit auch unter schwierigen Bedingungen funktioniert habe: „Die multiplen Krisen der letzten vier Jahre haben unsere Tarifpartnerschaft in vielerlei Hinsicht erschwert. Zuletzt brauchten wir zweimal eine Schlichtung. Aber wir haben auch in diesen schwierigen Zeiten am Ende stets einen Kompromiss hinbekommen. Wir waren gemeinsam handlungsfähig – und darauf kommt es an. All das gehört zu einer streitbaren, aber eben doch funktionierenden Sozialpartnerschaft.“ Karin Welge verabschiedet weiteren Verfahren, die andere Länder und Jahre betreffen, stehen noch Urteile aus. Zur Beurteilung, ob Besoldungsregelungen verfassungskonform sind, hat das Bundesverfassungsgericht mit dem Urteil seine eigenen Prüfkriterien aus dem Jahr 2020 konkretisiert. Geyer: „Angesichts der Vielzahl an Klagen gegen die Besoldung ist dieser Schritt nachvollziehbar – und ein weiteres Warnsignal für alle Dienstherrn. Welche Konsequenzen sich aus diesen neuen Maßstäben ergeben, werden wir nun intensiv prüfen.“ Der dbb Chef machte aber mit Blick auf die anstehende Einkommensrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder deutlich: „Karlsruhe betont im heutigen Urteil wie bereits in der Vergangenheit: Die Gesetzgeber haben eine Pflicht zur kontinuierlichen Fortschreibung der Besoldung. Das ist ein weiteres Warnsignal für die Dienstherrn, insbesondere für die Landesregierungen mit Blick auf die Einkommensrunde: Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten ist kein Selbstbedienungsladen für Politikerinnen und Politiker mit Haushaltsproblemen. Alle Dienstherrn müssen in ihrem eigenen Interesse eine amtsangemessene Alimentation sicherstellen. Dazu gehört für uns auch eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse auf die Besoldung und Versorgung.“ _ Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. © Bundesverfassungsgericht/lorenz.fotodesign AKTUELL 7 dbb magazin | Dezember 2025

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