GEWERKSCHAFTEN Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin war in mehreren Jahren zu gering, hat das Bundesverfassungsgericht erneut geurteilt. Die am 19. November 2025 veröffentlichte Entscheidung betrifft zunächst und unmittelbar die Besoldung der gesamten Besoldungsordnung A im Land Berlin in den Jahren 2008 bis 2020. Von dbb Landesbünden gab es eindeutige Reaktionen auf das Urteil: Baden-Württemberg: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts setzt auch für Baden-Württemberg Maßstäbe, die genau geprüft werden müssen. Aufgrund des Beschlusses fordern wir erneut eine Anpassung der unseres Erachtens verfassungswidrigen Besoldung“, erklärt der BBWVorsitzende Kai Rosenberger. Er forderte die Landesregierung auf, die Besoldung der Beamtinnen und Beamten anhand der fortentwickelten Kriterien zu überprüfen und den Erlass von weiteren Widerspruchsbescheiden umgehend zu stoppen. Berlin: „Wir sind sehr froh, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt ein endgültiges Machtwort gesprochen hat, nachdem das Land Berlin die schon im Jahre 2020 höchstrichterlich festgestellten Verfassungsverstöße bei der Berliner Besoldung lediglich bei der R-Besoldung geheilt hat.“ Scharf kritisierte Becker in diesem Zusammenhang, „dass Beamtinnen und Beamte erst erneut nach Karlsruhe ziehen mussten, um endlich ihr Recht zu bekommen. Wertschätzung durch den Dienstherrn sieht anders aus“, sagte dbb-Landeschef Frank Becker. Hamburg: „Wir fordern den Senat auf, seine Blockadehaltung aufzuheben und endlich gemeinsam mit den Gewerkschaften eine Lösung zu erarbeiten, um die amtsangemessene Alimentation auch in Hamburg wiederherzustellen. Darauf warten einige Kolleginnen und Kollegen seit 2008, spätestens aber seit 2011, als die Jahressonderzahlungen drastisch reduziert worden sind. Wie lange will man die Urteile aus Karlsruhe noch ignorieren?“, fragte Thomas Treff, der Vorsitzende des dbb hamburg. Hessen: „Wir erkennen darin viele Parallelen zu Hessen, werden in Kürze neue Berechnungen zur Mindestbesoldung veröffentlichen und fordern die Hessische Landesregierung erneut und dringend auf, den zaghaft eingeschlagenen Weg zur Herstellung einer verfassungskonformen Alimentation durch die lineare Anhebung der Tabellen endlich konsequent zu Ende zu gehen“, sagte der Vorsitzende des dbb Hessen, Heini Schmitt. Mecklenburg-Vorpommern: „Damit ist klar, dass Mecklenburg-Vorpommern handeln muss und sich nicht zurücklehnen kann. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt zur Wahrung der verfassungsrechtlich garantierten amtsangemessenen Alimentation“, betonte dbbLandeschef Dietmar Knecht. „Unsere Kolleginnen und Kollegen leisten Tag für Tag hervorragende Arbeit für das Land und seine Bürgerinnen und Bürger – dafür steht ihnen auch eine verfassungsgemäße Besoldung zu“, so Knecht. Niedersachsen: „Die Beschlussfassung des Bundesverfassungsgerichts ist in seiner Klarheit eindeutig und unterstützt in weiten Teilen genau die Argumentationslinie, die der dbb niedersachsen seit nunmehr 20 Jahren gegenüber dem Land Niedersachsen deutlich gemacht hat. Statt endlich die durch den dbb niedersachsen seit Jahren geforderten Schritte für eine gerechte Besoldung einzuleiten, verheddert sich das Finanzministerium in Flickschusterei und Ignoranz des Problems. Damit muss es jetzt endlich vorbei sein“, so Alexander Zimbehl, 1. Landesvorsitzender des dbb niedersachsen. dbb Landesbünde Stimmen zum Besoldungsurteil Kai Rosenberger, Vorsitzender des BBW – Beamtenbund Tarifunion Heini Schmitt, Vorsitzender des dbb Hessen Frank Becker, Vorsitzender des dbb berlin Dietmar Knecht, Vorsitzender des dbb mecklenburg-vorpommern Alexander Zimbehl, Vorsitzender des NBB Thomas Treff, Vorsitzender des dbb hamburg Fortsetzung auf Seite 44 42 KOMPAKT dbb magazin | Dezember 2025
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