BERUFSRECHTSSCHUTZ Herausgeber: Bundesleitung des dbb beamtenbund und tarifunion – Friedrichstraße 169, 10117 Berlin. Telefon: 030.4081-40. Telefax: 030.4081-5599. Internet: www.dbb.de. E-Mail: magazin@dbb.de. Leitender Redakteur: Jan Brenner (br). Mitarbeit: Anke Adamik (ada), Christoph Dierking (cdi), Michael Eufinger (ef), Rüdiger Heß (rh), Oliver Krzywanek (krz), Domink Schindera (dsc), Stefan Sommer (som) und Matthias Warnking (wa) Redaktionsschluss am 10. jeden Monats. Namensbeiträge stellen in jedem Falle nur die Meinung des Verfassers dar. Titelbild: © Bundeswehr/Jane Schmidt Bezugsbedingungen: Die Zeitschrift für Beamte, Angestellte und Arbeiter erscheint zehnmal im Jahr. Für Mitglieder einer Mitgliedsgewerkschaft des dbb ist der Verkaufspreis durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Nichtmitglieder bestellen in Textform beim DBB Verlag. Inlandsbezugspreis: Jahresabonnement 57,20 Euro zzgl. 10,20 Euro Versandkosten, inkl. MwSt., Mindestlaufzeit 1 Jahr. Einzelheft 6,40 Euro zzgl. 2,20 Euro Versandkosten, inkl. MwSt. Abonnementkündigungen müssen bis zum 1. Dezember in Textform beim DBB Verlag eingegangen sein, ansonsten verlängert sich der Bezug um ein weiteres Kalenderjahr. Verlag: DBB Verlag GmbH. Internet: www.dbbverlag.de. E-Mail: kontakt@dbbverlag.de. Verlagsort und Bestellanschrift: Friedrichstraße 165, 10117 Berlin. Telefon: 030.7261917-0. Telefax: 030.7261917-40. Versandort: Geldern. Herstellung: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Marktweg 42–50, 47608 Geldern. Layout: Dominik Allartz. Gestaltung: Benjamin Pohlmann. Anzeigen: DBB Verlag GmbH, Mediacenter, Dechenstraße 15 a, 40878 Ratingen. Telefon: 02102.74023-0. E-Mail: mediacenter@dbbverlag.de. Anzeigenleitung: Marion Clausen, Telefon: 030.7261917-32. E-Mail: marion.clausen@dbbverlag.de. Anzeigendisposition: Britta Urbanski, Telefon: 02102.74023-712. Preisliste 66, gültig ab 1.1.2025. Druckauflage: 549 183 (IVW 3/2025). Anzeigenschluss: 6 Wochen vor Erscheinen. #Nachhaltigkeit Das Papier dieser Zeitschrift besteht zu 100 Prozent aus Altpapier. ISSN 0941-8156 Impressum _0ZY57_IVW LOGO-frei.pdf; s1; (53.55 x 51.43 mm); 20.May 2016 13:58:47; PDF-CMYK ab 150dpi für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien dbb magazin 12|2025, 76. Jahrgang Rückforderung des Landesamts abgewendet Das dbb Dienstleistungszentrum Südwest vertrat einen Justizvollzugsbeamten, von dem das Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz eine überzahlte Besoldung in Höhe von über 5 500 Euro zurückfordern wollte. Die Überzahlung war entstanden, weil bei der Festsetzung der Erfahrungsstufe durch die Justizvollzugsanstalt, in der der Kollege tätig ist, ein Fehler passierte. Das Landesamt für Finanzen hatte bereits in seinem Anhörungsschreiben klargemacht, auf einer Rückzahlung zu bestehen: Auf eine Entreicherung könne sich der Beamte nicht berufen, da er verpflichtet sei, die Richtigkeit der Höhe seiner Bezüge zu überprüfen. Er habe es unterlassen, bei der JVA oder beim Landesamt entsprechende Nachforschungen darüber anzustellen, ob die Festsetzung der Erfahrungsstufe korrekt erfolgt sei oder nicht. Auch eine Reduzierung der Forderung aus Billigkeitsgründen käme nicht in Betracht, da das Landesamt für Finanzen an die falsche Entscheidung der JVA gebunden gewesen und ihm deswegen kein Fehler zur Last zu legen sei. Das Dienstleistungszentrum Südwest widersprach dieser Auffassung. Es sei bereits nicht ersichtlich gewesen, aus welchem Anlass der Beamte an der Richtigkeit der Berechnung hätte zweifeln müssen; nur ein solcher, objektiv begründeter Zweifel hätte eine Pflicht zur Nachfrage ausgelöst. Zudem könne sich das Landesamt für Finanzen nicht darauf berufen, der Fehler der Justizvollzugsanstalt gehe es nichts an, da beide Stellen Behörden desselben Dienstherrn – des Landes Rheinland-Pfalz – seien. Nach einer fünfmonatigen Prüfung sah der Dienstherr schließlich von einer Rückforderung ab. Der dbb gewährt Einzelmitgliedern seiner Mitgliedsgewerkschaften berufsbezogenen Rechtsschutz. Zuständig dafür sind die Juristinnen und Juristen der dbb Dienstleistungszentren in Berlin, Bonn, Hamburg, Nürnberg und Mannheim. Im „Fall des Monats“ gewährt das dbb magazin Einblick in deren Arbeit. dbb Dienstleistungszentren Model-Foto: Peopleimages.com/Colourbox.de SERVICE 41 dbb magazin | Dezember 2025
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