EUROPA dbb warnt vor Eingriffen Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst darf nicht durch europäische Vorgaben geschwächt werden. Mit einem aktuellen Positionspapier zur öffentlichen Konsultation der EU-Kommission unterstreicht der dbb: Die betriebliche Alters- und Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Alterssicherung und muss in nationaler Verantwortung weitergeführt werden. Über Jahrzehnte habe sich das System als leistungsfähig, zuverlässig und gerecht erwiesen. Daran darf auch eine europäische Harmonisierung nichts ändern. „Die Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung gehört in die Verantwortung der Mitgliedstaaten und ihrer Sozialpartner“, so das Positionspapier. Eine einheitliche europäische Lösung würde die Tarifautonomie aushebeln und nationale Besonderheiten missachten. Stattdessen müsse die bewährte Struktur gestärkt und weiterentwickelt werden. Eine wesentliche finanzielle Beteiligung der Arbeitgeber ist unverzichtbar, ebenso ein garantiertes Leistungsniveau, das Sicherheit statt Risiko bietet. Tarifvertragliche Absicherung schafft Verlässlichkeit und verhindert willkürliche Eingriffe. Der Zugang zur Zusatzversorgung muss für alle Beschäftigten offenstehen, ohne diskriminierende Hürden wie Gesundheitsprüfungen. Gleichzeitig fordert der dbb eine starke Mitbestimmung der Beschäftigten über paritätisch besetzte Organe in den Versorgungseinrichtungen sowie eine faire steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Betriebsrenten, um deren Attraktivität zu sichern. Darüber hinaus unterstützt der dbb Transparenz- und Effizienzinitiativen, betont aber, dass diese nicht in verpflichtende Vorgaben auf europäischer Ebene münden dürfen. Denn klar ist: Nur unter Wahrung der nationalen Gestaltungsspielräume und der Tarifautonomie kann die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst auch in Zukunft stark, sicher und gerecht bleiben. Zusatzversorgung Recht auf Nichterreichbarkeit Soziale Leitplanken für die digitale Arbeitswelt Der dbb hat sich mit einer Stellungnahme an der Konsultation der Europäischen Kommission zu digitaler Arbeitsorganisation beteiligt. Ein europäisches Recht auf Nichterreichbarkeit wäre ein starkes Signal für moderne, gesunde und faire Arbeitswelten. Die fortschreitende Digitalisierung darf nicht zu einer dauerhaften „Always-on“-Kultur führen. Gesundheitsschutz, klare Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben sowie faire Rahmenbedingungen für Telearbeit und mobiles Arbeiten müssen nach Auffassung des dbb europaweit verbindlich geregelt werden. Der dbb bekennt sich ausdrücklich zu den Zielen, die die Europäische Kommission in ihrer Konsultation formuliert hat. Ein verbindliches Recht auf Nichterreichbarkeit ist aus Sicht des Verbandes entscheidend, um Beschäftigte vor Überlastung, Stress und Selbstausbeutung zu schützen. Ruhezeiten und Erholungsphasen dürfen durch digitale Kommunikationsmittel nicht faktisch ausgehöhlt werden. Auch der Arbeitsschutz bleibt für den dbb zentral: Ergonomische Standards, Gefährdungsbeurteilungen und klare Regeln für den Einsatz digitaler Tools müssen europaweit verbindlich gelten. Datenschutz und der Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrollen haben Vorrang. Damit sendet der dbb ein klares Signal: Digitalisierung braucht nicht nur technische Innovation, sondern auch soziale Leitplanken. Die von den europäischen Sozialpartnern unter Beteiligung der Europäischen Union Unabhängiger Gewerkschaften (CESI) im Oktober 2022 beschlossene Rahmenvereinbarung zur Digitalisierung betrachtet der dbb als wesentliche Grundlage. Diese Vereinbarung betont Freiwilligkeit, Umkehrbarkeit und Gleichbehandlung bei Telearbeit sowie das Recht auf Nichterreichbarkeit. Damit sind zentrale Leitplanken gesetzt, an denen sich ein europäischer Rechtsrahmen orientieren sollte. Der dbb erwartet, dass die Europäische Kommission die Rahmenvereinbarung der Sozialpartner gemäß Art. 155 AEUV durch einen Beschluss des Rates in Form einer Richtlinie umsetzt. Nur so lassen sich die notwendigen Standards europaweit verbindlich und rechtssicher verankern. Ein solches Vorgehen wäre aus Sicht des dbb der pragmatischste Weg: Es würde die „digitale Lücke“ der bestehenden Arbeitszeitrichtlinie schließen, ohne einen langwierigen Neuverhandlungsprozess anzustoßen. Gleichzeitig würde eine praxisnahe, bürokratiearme Lösung entstehen, die ausreichend Flexibilität für Führungsfunktionen lässt und den nationalen Sozialpartnern Raum für branchenspezifische Detailregelungen gibt. _ Model Foto: Colourbox.de INTERN 33 dbb magazin | November 2025
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