dbb magazin 10/2025

und in leicht geänderter Form wieder ins parlamentarische Verfahren eingebracht. So soll das neue Pflegefachassistenzeinführungsgesetz erstmals eine bundeseinheitliche Grundlage für die Ausbildung von Pflegeassistenzkräften schaffen. Bisher existieren 27 unterschiedliche Regelungen in den Ländern. Der dbb bewertet diesen Schritt positiv: Einheitliche Standards erleichtern nicht nur den Berufseinstieg, sondern erhöhen die Durchlässigkeit hin zu einer späteren Qualifikation als Pflegefachkraft. Besonders wichtig ist dabei, dass Ausbildungszeiten angerechnet werden können – ein entscheidender Attraktivitätsfaktor für junge Menschen. Auch für interessierte ausländische Assistenzkräfte führt die Vereinheitlichung zu mehr Transparenz und damit zu einem einfacheren Zugang zur Assistenzausbildung in Deutschland. Anspruch auf Vergütung Der dbb begrüßt die geplanten Verbesserungen, insbesondere die Einführung der Teilzeitausbildung sowie die neue Regelung zur Anrechnung von Fehlzeiten infolge von Krankheit oder Mutterschutz. Wird die Ausbildungszeit durch mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote oder andere, vom Auszubildenden nicht zu vertretende Gründe wie Krankheit unterbrochen, besteht künftig ein Ermessensspielraum, ob diese Fehlzeiten berücksichtigt werden. Auf diese Weise lassen sich besondere Härtefälle vermeiden, sofern das Erreichen des Ausbildungsziels weiterhin realistisch erscheint. Die neuen Regelungen machen die Ausbildung zudem für eine breitere Zielgruppe zugänglich, zum Beispiel für Eltern mit Betreuungsverantwortung. Ähnlich wie in der generalistischen Pflegeausbildung sieht das Pflegefachassistenzeinführungsgesetz vor, Auszubildenden zur Pflegefachassistenz einen Anspruch auf angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Damit wird verhindert, dass die Ausbildung unbezahlt bleibt oder von der Entrichtung von Schulgeld abhängt, was früher zum Beispiel in der Helferausbildung oft der Fall war. Auch diese Vergütungsverpflichtung begrüßt der dbb, weist aber auf die Notwendigkeit einer klaren tarifvertraglichen Einbettung hin: Ausbildungsentgelte gehören in die Tarifverhandlungen, nicht in den Gesetzestext. Kritisch hingegen bewertet der dbb die geplante Absenkung von Zugangsvoraussetzungen. Dass künftig auch Bewerberinnen und Bewerber ohne Hauptschulabschluss aufgenommen werden können, sendet ein falsches Signal: Pflege ist ein anspruchsvoller Beruf, der sich kaum für „Learning by Doing“ eignet. Ein zu niedriger Einstieg darf nicht zu einer Abwertung des gesamten Berufs führen. Sorge bereitet dem dbb zudem, dass Fachkräfte in immer stärkerem Maß durch Assistenzkräfte ersetzt werden könnten. Schon heute ist der Personalmangel schmerzlich spürbar, eine Absenkung des Anforderungsprofils darf nicht die Antwort sein. Notwendig sind vielmehr bessere Arbeitsbedingungen, verlässliche Dienstpläne, familienfreundliche Strukturen und mehr Wertschätzung, um Pflegefachkräfte im Beruf zu halten. Zentral ist dabei auch die Rolle der Praxisanleiterinnen und -anleiter, die Zeit und Ressourcen für eine qualitativ hochwertige Begleitung benötigen. Mehr Assistenzkräfte erfordern nach Auffassung des dbb auch mehr Praxisanleitung. Profession stärken Während das Pflegeassistenzeinführungsgesetz auf die Ausbildung zielt, will das Pflegekompetenzgesetz die Profession der Pflegefachkräfte selbst stärken. Vorgesehen ist, Pflegefachpersonen künftig eigenverantwortlich bestimmte ärztliche Aufgaben übernehmen zu lassen, etwa im Rahmen von Disease-ManagementProgrammen bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes mellitus oder Bluthochdruck. Der dbb begrüßt diese Aufwertung: Pflegefachkräfte sind hoch qualifiziert und sollten auch entsprechend handeln dürfen. Problematisch bleibt, dass höhere Verantwortung mehr Belastung bedeutet – ohne zusätzliche Ressourcen und tarifliche Anpassungen droht eine weitere Arbeitsverdichtung. Die geplanten Neuregelungen könnten in der vorliegenden Form am Ende scheitern oder nur teilweise umgesetzt werden; ihr gesetzlicher Fortgang ist offen. Sicher ist jedoch: Schon die derzeit im parlamentarischen Verfahren befindliche Anpassung der Krankenhausreform wird die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte spürbar beeinflussen. Unvermeidliche Fusionen sowie die Schließung einzelner Stationen oder ganzer Häuser konfrontieren das Personal mit erheblichen Herausforderungen und sorgen für Verunsicherung. Sollten tatsächlich grundlegende Neugestaltungen kommen, werden alle Beteiligten von ihren Maximalpositionen abrücken müssen. Voraussetzung dafür ist, dass alle Akteure frühzeitig und verbindlich einbezogen werden. Ein wesentlicher Konstruktionsfehler beim Start der Krankenhausreform war, dass die Länder zunächst nicht angemessen beteiligt wurden – das darf sich nicht wiederholen. Auch der dbb weiß, dass an einigen Stellen Kompromisse nötig sein werden, um dauerhaft ein tragfähiges und nachhaltiges Gesundheitssystem zu sichern. krz Model Foto: Colourbox.de FOKUS 27 dbb magazin | Oktober 2025

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