E-Health Deutschland kränkelt bei der Digitalisierung Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran – zumindest auf dem Papier. Doch ein genauer Blick zeigt: „Gestartet“ heißt noch lange nicht „erfolgreich abgeschlossen“. Eigentlich macht der jüngste Report Hoffnung. Im April 2025 veröffentlichte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den „Umsetzungsstand der Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege“. Die Selbstdiagnose klingt optimistisch: 90 Prozent der geplanten Maßnahmen befinden sich demnach in der „aktiven Umsetzung“. Dazu zählen unter anderem die elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept. Beides sind zentrale Projekte der im Jahr 2023 gestarteten Digitalisierungsstrategie des BMG. Der bisher größte Erfolg der Strategie ist das E-Rezept. Es ermöglicht, Verordnungen bequem von zu Hause anzufordern und digital einzulösen. Die Medikamente können anschließend in der Apotheke abgeholt oder direkt nach Hause geliefert werden. Seit seiner Einführung im Januar 2024 wurden bereits über 677 Millionen E-Rezepte eingelöst. Im ersten Quartal 2024 machten sie 72,3 Prozent aller von gesetzlichen Krankenkassen ausgestellten Rezepte aus. Das E-Rezept ist damit im Alltag angekommen. Allerdings ist der Einstieg nicht frei von Hürden. Für die Nutzung der E-Rezept-App benötigen Patientinnen und Patienten ein Smartphone, eine Gesundheitskarte mit NFC-Funktion sowie eine PIN. Diese müssen zunächst bei der Krankenkasse beantragt werden. Das ist mit zusätzlichem Aufwand und Wartezeiten verbunden. Und trotz der hohen Nutzungszahlen stellen längst nicht alle Ärztinnen und Ärzte digitale Rezepte aus. Chronischer Wirrwarr Die elektronische Patientenakte soll zentrale Gesundheitsdaten wie Anamnesen, Medikamentenpläne und Allergien digital bündeln. So sollen wichtige Informationen einrichtungsübergreifend verfügbar sein, Doppeluntersuchungen vermieden, Medikationsfehler reduziert und Bürokratie abgebaut werden. Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen würden dadurch entlastet und hätten wieder mehr Zeit für Pflege und Behandlung. Bereits in der Septemberausgabe 2024 hat das dbb magazin die ePA untersucht. Zu diesem Zeitpunkt konnten Patientinnen, Patienten und Gesundheitseinrichtungen noch selbst über die Nutzung entscheiden. Seit dem 15. Januar 2025 ist sie für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend und seit dem 1. Oktober 2025 müssen auch © Erdacht mit Sora KI/Open AI 20 FOKUS dbb magazin | Oktober 2025
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