dbb magazin 10/2025

Krankenhausreform Wege aus dem Defizit Die Bundesregierung bessert die umstrittene Krankenhausreform nach. Kernpunkte sind mehr Flexibilität für die Länder, finanzielle Hilfen, eine Entlastung von Bürokratie sowie die Weiterentwicklung von Qualitäts- und Leistungsgruppen in der medizinischen Versorgung. Über den entsprechenden Gesetzentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG), dass das Bundesgesundheitsministerium derzeit erarbeitet, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken am 3. Juli 2025 bei einem Treffen der Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder: „Wir passen die Krankenhausreform so an, dass sie wirkt, aber alltagstauglich ist. Die Länder bekommen mehr Zeit, um die Reform umzusetzen. Und wir schaffen Ausnahmemöglichkeiten für Kliniken auf dem Land.“ An den Grundprinzipien der Reform werde aber festgehalten: „Nicht jede Klinik soll alles machen. Wir brauchen klare Qualitätsstandards für einzelne Leistungen. Nur wenn genug Fachärzte vor Ort sind, dürfen Leistungen angeboten und abgerechnet werden.“ Die Krankenhäuser sollen kurzfristig finanzielle Unterstützung erhalten, um die Lücke bei den „Sofort-Transformationskosten“ der Jahre 2022 und 2023 zu schließen. Dafür sind vier Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ vorgesehen. Diese Mittel fließen in einen Transformationsfonds, der künftig aus Bundesmitteln statt aus Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert wird. Weiter sollen Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten erweitert werden, um die stationäre Versorgung insbesondere im ländlichen Raum sicherzustellen. Die Bundesländer erhalten so mehr Spielraum in der Gestaltung und Beurteilung von Ausnahmen. Bei den Leistungsgruppen und Qualitätskriterien der Fachkrankenhäuser sind eine Reduktion auf 61 Leistungsgruppen sowie kurzfristig notwendige Anpassungen in den Qualitätskriterien für die Leistungsgruppen geplant. Zu einem späteren Zeitpunkt des Gesetzgebungsverfahrens sollen auch die Definition für die Fachkrankenhäuser sowie die Anrechnungsregelungen für Fachärzte je Leistungsgruppe überarbeitet werden. Darüber hinaus sollen Krankenhäuser und Länder mehr Zeit für die Umsetzung der neuen Vorgaben bekommen. Ein zentrales Element der Krankenhausreform ist die sogenannte Vorhaltevergütung: Krankenhäuser bekommen Geld nicht mehr primär für erbrachte Leistungen in Form von Fallpauschalen, sondern für das „Vorhalten“ bestimmter Versorgungsstrukturen wie Personal, Notfallversorgung und Fachbereiche. Diesbezüglich war ursprünglich geplant, dass die budgetneutrale Phase, in der die neuen Zahlungen zwar eingeführt, aber die Budgets der Häuser noch nicht gekürzt oder erhöht werden, nur 2026 gilt. Diese Phase wird jetzt bis 2027 verlängert. In dieser Zeit soll sichergestellt werden, dass Krankenhäuser nicht plötzlich in finanzielle Schieflage geraten. Ab 2028 bis 2029 folgt die Konvergenzphase, in der die Budgets schrittweise an das neue System angepasst werden. dbb nimmt Qualität und Personal in den Fokus Der dbb hat in einer schriftlichen Stellungnahme sowie bei der Verbändeanhörung am 21. August 2025 in Berlin deutliche Kritik am Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) geäußert. Während die grundsätzliche Intention, die Kompetenzen der Länder zu stärken, begrüßt wird, sieht der Dachverband erhebliche Schwächen in der konkreten Umsetzung. Besonders kritisch bewertet der dbb, dass Landesbehörden künftig Versorgungsverträge auch mit Einrichtungen schließen können, die die festgelegten Model Foto: Peopleimages/Colourbox.de 16 FOKUS dbb magazin | Oktober 2025

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