laut Tarifvertrag bis spätestens Ende März beziehungsweise Ende Mai angetreten werden (viele Arbeitgeber sind entspannter und übertragen standardmäßig, beim Bund sogar bis zum Ende des Folgejahres, bei den Ländern bis Ende September). Nach der Rechtsprechung des EuGH setzt ein Verfall des Urlaubs stets einen rechtzeitigen Hinweis des Arbeitgebers auf den drohenden Verfall sowie eine Aufforderung zur Urlaubsbeantragung voraus. Im Fall einer Langzeiterkrankung verfällt der gesetzliche Mindesturlaub zudem erst 15 Monate nach dem Urlaubsjahr (der gesetzliche Urlaub des Jahres 2024 also erst Ende März 2026). Urlaubsvergütung – ohne Moos nichts los Die Vergütung während des Urlaubs richtet sich grundsätzlich nach § 21 TVöD/TV-L, „unständige“ Bezügebestandteile werden also auf der Basis einer Durchschnittsbetrachtung weitergezahlt. Werden bereits verdiente Urlaubstage erst nach einer Arbeitszeitreduzierung und Verringerung der Wochenarbeitstage genommen, sind sie nach den früheren Verhältnissen besser zu vergüten (vgl. dazu BMI Rundschreiben vom 20. Dezember 2019, D531001/3#8). Abgeltungsanspruch – verdient ist verdient Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, ist er vom Arbeitgeber nach § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten (umgekehrt muss ein Beschäftigter, der zu diesem Zeitpunkt schon zu viele Urlaubstage genommen hatte, nichts erstatten). Der Abgeltungsanspruch des Arbeitnehmers ist vererbbar und unterliegt der Ausschlussfrist und Verjährung. _ Ab ins Kloster – Tarifrecht total vom 25. bis 29. August 2025 im Kloster Ettal TVöD/TV-L Grundschulungen (Termine und Orte auf unserer Homepage) Weihnachtsakademie – Entgelt und Eingruppierung total vom 1. bis 5. Dezember 2025 in Berlin eXPERTE im Eingruppierungsrecht vom 8. bis 12. September 2025 (halbtägig online) eCampus TVöD/TV-L/TV-H vom 22. bis 26. September 2025 (halbtägig online) Alle Veranstaltungen finden Sie unter www.dbbakademie.de, Anfragen für Inhouseschulungen bitte an a.milmert@dbbakademie.de. Mehr Arbeits- und Tarifrecht gibt’s in unseren Seminaren, zum Beispiel Laufende Infos und Wissenshäppchen zum Tarifrecht gibt es in unserem kostenlosen WhatsappKanal „Tarifwelt“ (einfach mit dem Handy den QR-Code scannen): SERVICE 39 dbb magazin | Juli/August 2025
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