Personalzuwachs im öffentlichen Dienst Strukturelle Probleme ungelöst Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) arbeiten mehr Menschen im öffentlichen Dienst. Für den dbb ist das aber kein Grund für Entwarnung. Die prozentual höchsten Zuwächse sehen wir etwa im Bereich der Kitas. Die sind aber auch bitter nötig, weil durch politische Entscheidungen – wie die gesetzliche Verankerung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung – einfach mehr Aufgaben zu erledigen sind. Angesichts der ständig wachsenden Aufgaben ist das Plus nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Die steigenden Zahlen können über die ungelösten strukturellen Probleme nicht hinwegtäuschen: In praktisch allen Teilen des öffentlichen Dienstes herrscht Personalmangel“, erklärte dbb Vize Volker Geyer am 17. Juni 2025 mit Blick auf entsprechende Erhebungen von Destatis. Geyer verwies außerdem erneut auf die problematische demografische Entwicklung: „Jetzt gehen die geburtenstarken Jahrgänge schrittweise in den Ruhestand. In den nächsten zehn Jahren verlassen über 1,4 Millionen Beschäftigte den öffentlichen Dienst. Wie diese Lücke geschlossen werden soll, ist nach wie vor ungeklärt. Vor diesem Hintergrund werden sich die aktuellen Zuwächse ganz schnell relativieren.“ _ Model Foto: Colourbox.de Pflegende Angehörige Neues Budgetmodell begrüßt Wer in den eigenen vier Wänden Angehörige pflegt, soll Pflegeleistungen möglichst unkompliziert in Anspruch nehmen können. Ab dem 1. Juli 2025 gilt für Pflegebedürftige ab Pflegegrad II der sogenannte gemeinsame Jahresbeitrag. Damit werden Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem jährlichen Budget zusammengefasst. Das bedeutet: Künftig ist es möglich, die beiden Leistungen zu kombinieren oder die Leistung vollständig für eine der beiden Pflegeformen zu verwenden. „Bisher war es kompliziert, zum Beispiel Leistungen der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege zu übertragen“, sagte dbb Chef Volker Geyer am 30. Juni 2025 in Berlin. „Deshalb ist das Inkrafttreten der Neuregelung ein großer Fortschritt, um pflegende Angehörige zu entlasten. Oft ist es so, dass Betroffene Leistungen nicht in Anspruch nehmen, weil ihnen die Inanspruchnahme zu kompliziert erscheint. Aber der Informationsstand darf nicht über die Versorgungsqualität entscheiden. Ich wünsche mir, dass das Budgetmodell Schule macht!“ Zum 1. Juli 2025 ist die Voraussetzung für die Inanspruchnahme entfallen, dass eine sechsmonatige Versorgung in den eigenen vier Wänden erfolgt sein muss. Kritikpunkt: Wenn ein pflegender Angehöriger ausfällt und ein anderer naher Angehöriger einspringt, wird der anteilige Betrag der Verhinderungspflege auf das Zweifache des Pflegegeldes im jeweiligen Pflegegrad gekürzt – wenn weiter entfernte Verwandte oder andere Personen einspringen, ist dies hingegen nicht der Fall. Geyer: „Die Ungleichbehandlung von nahen und entfernten Verwandten oder Bekannten ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Ganz im Gegenteil: Der weit überwiegende Teil der Pflegebedürftigen wird auch im Fall der Verhinderungspflege im engsten Familienkreis betreut. Das ist aller Ehren wert und gehört nicht aus Kostengründen sanktioniert!“ _ © Erdacht mit Sora KI (Open AI) 14 AKTUELL dbb magazin | Juli/August 2025
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