dbb magazin 6/2025

Abstimmungen während Videokonferenzen. Was passiert, wenn Personalratsmitglieder aus technischen Gründen nicht an Abstimmungen teilnehmen können? Wie sind geheime Abstimmungen auch in diesen Formaten möglich? Organisationsberater Dr. Joey-David Ovey diskutierte mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern seines Workshops „Ein Kinderspiel? Personalratstätigkeit in Teilzeit und im Homeoffice“ Freistellungsproblematiken von Personalratsmitgliedern, zunehmende Aufgabendichte und die Balance von Personalratsarbeit und Facharbeit. Der Workshop von Rechtsanwältin Kerstin Solaße von der dbb akademie zu „Dienstvereinbarungen KI – Zähmung einer widerspenstigen Technologie“ war auch der mit Abstand bestbesuchte. Solaße beruhigte die zahlreichen Fragesteller: Personalräte haben mit dem schrittweise in Kraft tretenden EU AI Act und der DSGVO starke, weltweit einzigartige Gesetze an ihrer Seite, die Dienstherren bereits heute Schulungs-, Informations- und Dokumentationspflichten auferlegen. Informationen darüber, welche KI in welcher Form und mit welcher Wirkungsweise in der eigenen Behörde eingesetzt werden soll, seien die Grundlage, auf der Datenschutzfolgeabschätzungen und Einschätzungen zu drohenden Gefahren für die Belegschaft vorgenommen werden könnten. Dass die so erarbeiteten Dienstvereinbarungen bei der rasanten Entwicklung ebenso rasch zu veralten drohen, könne durch Rahmendienstvereinbarungen mit aktualisierbaren Anlagen ausgeglichen werden, schlug Solaße vor und rief dazu auf, keine Regelungsscheu zu haben: „Die Entwicklung ist im Fluss. Man darf da auch Fehler machen.“ Knorz: Vertrauensvoll auch im Streitfall Zu Beginn ihres Vortrags „Keine Einigung trotz vertrauensvoller Zusammenarbeit – Chancen und Risiken des Stufen- oder Gerichtsverfahrens im Personalvertretungsrecht“ fragte Nicole Knorz, Rechtsanwältin im Bereich Arbeits- und Beteiligungsrecht, nach den persönlichen Erfahrungen der Anwesenden: „Wie haben Sie in einem vergleichbaren Fall entschieden?“ Nur wenige gaben an, den Gang zur Einigungsstelle oder vor das Verwaltungsgericht erwogen zu haben, nur ein einziger Personalratsvertreter habe auch tatsächlich geklagt. Knorz identifizierte drei mögliche Kategorien von Streitfällen und zeigte, in welchem Einzelfall welche Reaktion ratsam sei. Zunächst könne es Streit um die Frage geben, ob der Personalrat überhaupt an einer Entscheidung zu beteiligen sei. Hier könne der Gang vor das Verwaltungsgericht für beide Seiten Klarheit schaffen. In den beiden anderen möglichen Fällen stehe die Zuständigkeit des Personalrats zwar außer Frage, es herrsche aber entweder Uneinigkeit über die konkrete Umsetzung – dann solle die Einigungsstelle angerufen werden, oder es gebe Unsicherheiten bei der Einordnung des betreffenden Tatbestandes. Neben der notwendigen, aber teuren juristischen Prüfung empfahl Knorz Schulungen für die Mitglieder der betroffenen Personalräte. Die Juristin sparte die Nachteile der einzelnen Verfahren jedoch nicht aus: lange Verfahrensverläufe, während derer sich die Rechtsgrundlage für die Entscheidungen auch ändern könne, hohe Beratungs- und Verfahrenskosten. Stets sollten, ebenfalls unter professioneller Hilfe, die Erfolgsaussichten gegen die Verfahrensrisiken abgewogen werden. Wer aber die Auseinandersetzung meide, weil er auf der Gegenseite einen Vertrauensverlust befürchte, müsse sich fragen, wie es um ebendieses Vertrauensverhältnis bestellt sei. Rigotti: Ziele müssen erreichbar bleiben Prof. Dr. Thomas Rigotti, Arbeitsgruppenleiter am Leibniz-Institut für Resilienzforschung und Professor an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, stellte zentrale Ansätze zur Förderung von Resilienz am Arbeitsplatz vor. Grundlegend sei das Verständnis, dass Resilienzkapazitäten individuell unterschiedlich ausgeprägt sind. Im Alltag treffen diese auf Stressoren und Widrigkeiten. Dann greifen Resilienzmechanismen und Bewältigungsstrategien. Ein resilientes Ergebnis zeigt sich in einer positiven Anpassung an die Belastung – je nach Intensität, Dauer und Häufigkeit der Stressoren sowie individueller Resilienz kann dies zur erfolgreichen Bewältigung, Adaption oder Erholung führen, aber auch zu Sensitivierung oder gesundheitlicher Verschlechterung. Rigotti benannte vier zentrale Faktoren zur Resilienzförderung: Stressbewertung, Zielkalibrierung, Stressinokulation und Erholung. Bei der Stressbewertung geht es zunächst darum, Stressoren zu erkennen und ihre Relevanz zu bewerten. Danach werden die Situation und verfügbaren Ressourcen eingeschätzt, was zu einer Joey-David Ovey Thomas Rigotti Kerstin Solaße Livia Kosch Nicole Knorz © Kerstin Illner AKTUELL 9 dbb magazin | Juni 2025

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