Dabei fielen fast alle KI-Systeme, die heute zum Einsatz kommen, unter den Bereich der „schwachen KI“, die besonders in Bereichen wie Sprache, Diagnostik und Logistik glänzt. Dennoch könne deren Potenzial „zur Büchse der Pandora in Sachen Kontrolle“ werden. Für Wedde ein Grund mehr für Personalräte, Schritt zu halten und sich mit der Technologie zu befassen. Das gelte insbesondere, wenn auch die Arbeitgeberseite KI verwende. Zwar seien viele Einsatzbereiche, in denen KI heute bereits in der Privatwirtschaft zur Anwendung kommt, für den öffentlichen Dienst ausgeschlossen. Wo ihr Einsatz jedoch möglich sei, ergeben sich wie bei jeder neuen Technologie Chancen, Risiken und Nebenwirkungen. So könne KI Arbeitnehmer einerseits von Standardaufgaben entlasten, bei Recherchen unterstützen und helfen, besser verständliche Texte zu formulieren. Andererseits berge sie Gefahren aufgrund mangelnder Transparenz und ihrer Möglichkeit zur Leistungssteuerung. In der Personalratsarbeit könne KI etwa die Korrespondenz verbessern, interne Abläufe optimieren und die Chancengleichheit gegenüber der Dienststellenleitung erhöhen. Sie schaffe aber auch neuen Regelungsbedarf, der Fachwissen erfordert. Ferner müssten Personalräte frühzeitig und umfassend über geplante KI-Anwendungen informiert werden, um ihre Beteiligungsrechte effektiv wahrnehmen zu können. Dies betrifft insbesondere Systeme, die Einfluss auf Personalentscheidungen oder die Überwachung von Beschäftigten haben. „Bildung wird plötzlich wieder sehr wichtig“, sagte Wedde und ermunterte die Tagungsteilnehmer, Fortbildungen zur KI einzufordern und zu nutzen, um selbst mitgestalten zu können. Panik sei hingegen fehl am Platze, „denn am Ende ist KI auch nur Software; sie denkt nicht logisch, sie rechnet nur schnell“. Gronimus: Auch online gelten Recht und Billigkeit Rechtsanwalt Dr. Andreas Gronimus beleuchtete die juristischen Grundlagen der Kommunikation zwischen Personalvertretungen und Beschäftigten. Zwei Aspekte stehen dabei im Fokus: Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz. Besonders bei weit gestreuten Formaten wie Flugblättern oder Chats sei darauf zu achten, dass nur zulässige Informationen weitergegeben werden. Beim Datenschutz bleibt die Dienststelle verantwortlich – auch wenn der Personalrat die Vorschriften einhält. Das birgt Haftungsrisiken für beide Seiten. Viele Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) stammen noch aus der Prä-Internet-Ära und wurden erst in jüngerer Zeit aktualisiert. Gronimus zeichnete die Entwicklung der Kommunikationswege vom klassischen Aushang bis zu E-Mails, PDF und Intranetbeiträgen nach. Trotz digitaler Alternativen warnte er vor einem vollständigen Verzicht auf analoge Formate: „Vergessen Sie nicht den Teil der Belegschaft, der nicht digital veranlagt ist.“ Digitale Kanäle erhöhen die Reichweite, stehen jedoch im Wettbewerb mit zahlreichen anderen Informationen. Um wahrgenommen zu werden, sei eine kompakte Darstellung entscheidend. „Leserinnen und Leser entscheiden innerhalb von drei Sekunden anhand der Überschrift, ob sie weiterlesen“, so Gronimus, „und innerhalb von fünf bis zehn Sekunden anhand des Teasers, ob sie sich dem ganzen Artikel widmen.“ Regelmäßige Veröffentlichungen könnten helfen – allerdings nur mit der nötigen Substanz: „Fragen Sie sich, ob Sie überhaupt liefern können, bevor Sie ein Fass aufmachen.“ Noch wenig geregelt ist der Einsatz von Messengerdiensten. Voraussetzung ist die ausdrückliche Zustimmung der Dienststelle. Trotzdem bleibt das Risiko, dass interne Inhalte unkontrolliert weitergegeben werden – wie jüngst bei einer Chatgruppe des US-Verteidigungsministeriums. Auch der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) sei rechtlich nicht abschließend geklärt. Gronimus mahnt: „Das Problem mit KI ist, dass Sie nicht wissen, wo Sie denken lassen.“ KI-Texte könnten nützlich sein, müssten aber sorgfältig geprüft werden – sowohl inhaltlich als auch im Hinblick auf Urheberrechte. Herausfordernd ist zudem die passive Kommunikation – also die Kanäle, über die Beschäftigte den Personalrat kontaktieren. Hier seien Vertraulichkeit und ein sicherer Umgang mit Kontaktdaten essenziell, etwa bei E-Mails oder Briefen. Sprechstunden per Video oder Telefon bieten zwar Erreichbarkeit, schaffen aber keine rechtliche Grundlage für mobiles Arbeiten. Und auch in sozialen Netzwerken müsse ohne aktive Moderation „Recht und Billigkeit“ gewahrt bleiben – jede Form der Moderation bedeute zusätzlichen Aufwand für Datenschutz und Zeitmanagement. Workshops: Keine Angst vor Fehlern Livia Kosch, Vorsitzende des örtlichen Personalrats Köln beim Bundesverwaltungsamt und vbob Mitglied, fragte die Teilnehmenden im Workshop „Fünf Jahre Videoschalte – was will man mehr!?“ und widmete sich weiterhin problematischen Themen, wie der Gültigkeit von Andreas Gronimus Peter Wedde 8 AKTUELL dbb magazin | Juni 2025
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