auch sie kommen laut Bundesrechnungshof mit der Modernisierung nicht ausreichend voran. Es sei deshalb nicht absehbar, wann sich die Brücken von Bundesstraßen wieder in einem zumindest weitgehend befriedigenden Zustand befinden werden. Das BMDV bleibe indes passiv, statt den Ländern messbare Modernisierungsziele vorzugeben und das Erreichen dieser Ziele zu kontrollieren. „Denn nur so kann es die Modernisierungsaktivitäten der Länder steuern und ein Stagnieren bei der Brückenmodernisierung an Bundesstraßen oder gar ein weiteres Verschlechtern des Bestandes verhindern“, heißt es im Bericht des Bundesrechnungshofes, der eine ernüchternde Zwischenbilanz zieht: Die Modernisierung maroder Brücken verläuft schleppend. „Bleibt es beim bisherigen Tempo bei der Brückenmodernisierung, wird dies zu einem weiteren Verfall der Brückeninfrastruktur führen, was die Verkehrssicherheit und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands beeinträchtigen könnte. Ohne weitere Maßnahmen ist der Verfall der Brücken an Bundesfernstraßen nicht aufzuhalten“, sagte Scheller. Der Bundesrechnungshof empfiehlt, der Autobahn GmbH vorrangig die personellen und finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Brückenmodernisierung entschlossen voranzutreiben. Um kurzfristig Kapazitäten freizusetzen, sollten Neubau- und Ausbauprojekte zurückgestellt werden. Zudem sei der Haushaltsgesetzgeber gefordert, langfristig zweckgebundene Mittel bereitzustellen. Das Bundesverkehrsministerium müsse darüber hinaus den Ländern klare Zielvorgaben für die Brückenmodernisierung machen. BMDV widerspricht Bundesrechnungshof Das BMDV veröffentlicht am 30. April 2025 eine Klarstellung, in der es der Einschätzung des Bundesrechnungshofes, wonach die Evaluierung des BMDV irreführend und beschönigend sei, widerspricht: Die Modernisierung von Brücken auf Autobahnen und Bundesstraßen habe oberste Priorität, das Ministerium und die Autobahn GmbH des Bundes hätten alle Brücken in ihrer Zuständigkeit im Blick. Das Brückenmodernisierungsprogramm sei auf Grundlage einer soliden Analyse entwickelt worden und dessen Umsetzung liege einerseits im Zeitplan und werde andererseits durch das BMDV und die Autobahn GmbH transparent kommuniziert. „In unserer Bilanz, die im Rahmen des Brückengipfels im Frühjahr 2022 vorgestellt wurde, ist der Modernisierungsbedarf bei den Brücken an Bundesfernstraßen transparent dargestellt. Insbesondere bei den Autobahnen stehen wir vor großen Herausforderungen. Aufgrund der großen Anzahl und um die vorhandenen Ressourcen bestmöglich einzusetzen, ist eine Priorisierung notwendig. In einem Zeitraum von zehn Jahren sollen dafür in einem ersten Schritt die dringlichsten Bauwerke in einem Kernnetz modernisiert werden. Dafür müssen etwa 4 000 Brücken ertüchtigt oder durch leistungsfähige Ersatzneubauten ersetzt werden. Darüber hinaus stehen weitere circa 500 besonders dringliche Brückenteilbauwerke außerhalb des Kernnetzes ebenfalls auf der Aufgabenliste für die erste Dekade. Die vom Bundesrechnungshof ermittelte Anzahl von 5 000 zu modernisierenden Brückenteilbauwerken berücksichtigt nach Kenntnis des BMDV zusätzlich weitere 500 Brückenteilbauwerke, bei denen die Modernisierungsarbeiten bereits laufen und die daher nicht mehr in der Statistik der noch anzugehenden Brücken erscheinen“, heißt es in der Klarstellung. Aufgrund der unterschiedlichen Bauwerksgrößen sei eine daraus errechnete Zahl jährlich zu modernisierender Brücken wenig aussagekräftig, von größerer Relevanz sei die zu modernisierende Brückenfläche. Die 4 000 zu modernisierenden Brückenteilbauwerke ergeben laut BMDV zusammen eine Brückenfläche von 3,2 Millionen Quadratmetern. Bis Ende des Jahres 2024 sei rund ein Drittel dieser Fläche modernisiert worden. Wegen der Dringlichkeit werde vorrangig mit den großen Brücken begonnen, bei denen die Modernisierung natürlich aufwendiger ist und mehr Zeit beansprucht als bei kleinen Brücken. Um die Umsetzung des Brückenmodernisierungsprogramms weiter zu beschleunigen und gleichzeitig die dafür notwendigen personellen Ressourcen zu sichern, habe die Autobahn GmbH des Bundes ein Brückenkompetenzzentrum eingerichtet, das alle Maßnahmen priorisiert, koordiniert und evaluiert. Die Umsetzung des Brückenprogramms liege im Zeitplan, bremsend wirkten die offene Haushaltslage und vorläufige Haushaltsführung, weswegen keine Baufreigaben möglich seien. Das BMDV stimmt dem Bundesrechnungshof allerdings darin zu, dass eine nachhaltige und sichere Finanzierung für die Bundesfernstraßen von elementarer Bedeutung ist, und teilt die Auffassung, dass auch in Zukunft ausreichend Haushaltsmittel für das Brückenmodernisierungsprogramm bereitgestellt werden müssen. Für das Gesamtnetz an Bundesstraßen sieht das BMDV vordringlichen Modernisierungsbedarf für rund 3 000 Brückenteilbauwerke, die sich „ziemlich gleichmäßig“ auf das gesamte Bundesgebiet verteilen, wobei die Vorgehensweise zwangsläufig kleinteiliger als bei den Autobahnen sei. Die Länder, die sich in ihrer jeweiligen Zuständigkeit um die Bundesstraßen kümmern, müssten neben den Brücken weitere Aspekte wie Versorgungsrouten im Blick haben und individueller vorgehen. „In Abstimmung mit dem Bund haben die Länder daher Ziele und Strategien entwickelt, die regionale Unterschiede berücksichtigen und sich gleichzeitig an den Zielstellungen des Bundes orientieren. Aufgrund historisch bedingter Unterschiede im Bauwerksbestand der einzelnen Länder und einer deutlich geringeren Verkehrsbelastung im Vergleich zu Autobahnen ist ein individualisiertes Vorgehen bei der Brückenmodernisierung der Bundesstraßen sinnvoll. Zu den Zielen und erreichten Ergebnissen stimmen sich Länder und Bund regelmäßig ab“, so das BMDV. _ Foto: Markus Mainka/Colourbox.de FOKUS 19 dbb magazin | Juni 2025
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