dbb magazin 6/2025

Bundesrechnungshof und BMDV Streitfall Brückensanierung In seinem Sonderbericht zur Modernisierung von Brücken im Bundesfernstraßennetz wirft der Bundesrechnungshof dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Beschönigung und Irreführung mit Blick auf die Sanierungsfortschritte vor. Das Ministerium hält dagegen. Der Streit wirft ein Schlaglicht auf den Zustand der deutschen Verkehrsinfrastruktur. Der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, kritisierte zur Veröffentlichung des Sonderberichts „Schleppende Modernisierung maroder Brücken an Bundesfernstraßen“ am 29. April 2025, dass sich viele Brückenbauwerke an Autobahnen und Bundesstraßen seit Jahren in einem schlechten Zustand befinden: „Ihre Modernisierung kommt nur schleppend voran. Das Verkehrsministerium igno- riert den deutlichen Rückstand seines Brückenmodernisierungsprogramms“, sagte Scheller. Es zieht stattdessen eine positive Zwischenbilanz, obwohl „Soll“ und „Ist“ immer weiter auseinanderklaffen. Die Evaluierung des Verkehrsministeriums sei in wesentlichen Punkten irreführend und beschönigend. Nach Schellers Auffassung müsse die konsequente Brückenmodernisierung Vorrang haben, um weiteren Verfall und Brückensperrungen zu verhindern. „Brücken sind neuralgische Stellen der Bundesfernstraßen. Nur wenn Brücken dauerhaft und uneingeschränkt befahrbar sind, können die Autobahnen ihrer herausragenden Bedeutung für Verkehr und Wirtschaft in Deutschland gerecht werden.“ In seinem Bericht diagnostiziert der Bundesrechnungshof, dass die Leistungsfähigkeit der Bundesfernstraßen in erheblichem Maße vom Zustand der Brücken als neuralgischen Punkten abhängt, und befürchtet weitere Sperrungen von Autobahnen und Bundesstraßen. Für die Autobahnbrücken hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) 2022 ein Programm aufgelegt, um bis 2032 die 5 000 wichtigsten Teilbauwerke zu modernisieren. Zu wenig Tempo Von der vom BMDV im Brückenmodernisierungsprogramm bis Ende 2024 vorgesehenen Menge an Teilbauwerken habe die Autobahn GmbH aber nur 40 Prozent modernisiert. Die Zahl der fertiggestellten und kriteriengerechten Brückenmodernisierungen habe sogar von Jahr zu Jahr abgenommen, und von den für 2024 geplanten 280 Teilbauwerken seien lediglich 69 modernisiert worden. Es sei absehbar, dass die Autobahn GmbH auch in den nächsten Jahren weniger Teilbauwerke des Brückenmodernisierungsprogramms fertigstellen wird als vom BMDV geplant. Scheller: „Die Schere zwischen geplanter und erfolgreicher Modernisierung wird mit den Jahren immer weiter auseinandergehen. Das Ziel, das Brückenmodernisierungsprogramm bis zum Jahr 2032 abzuschließen, rückt in weite Ferne. Um es noch zu erreichen, müsste die Autobahn GmbH ab jetzt rund 590 Teilbauwerke jährlich modernisieren. Das erscheint nicht realistisch.“ Trotz des Rückstandes zog das BMDV 2024 eine positive Zwischenbilanz zum Brückenmodernisierungsprogramm. Der Bundesrechnungshof kommt jedoch zu einem anderen Ergebnis: Zum einen habe das BMDV fälschlicherweise sämtliche von der Autobahn GmbH fertiggestellten Teilbauwerke als Programmerfolg gewertet, obwohl davon nur weniger als die Hälfte unter das Programm fallen. Sogar neue Teilbauwerke an neuen Autobahnen und Maßnahmen an Teilbauwerken, die nicht dringlich entsprechend den Programmkriterien sind, habe es mitgezählt. Zum anderen unterschlage das BMDV bei seinen Angaben 20 Prozent der zu modernisierenden Teilbauwerke und gebe die Gesamtzahl um rund 1 000 zu gering an. Weiter unterschätze das Ministerium den Mittelbedarf für die Modernisierung von Autobahnbrücken, der im Bundeshaushalt zudem intransparent veranschlagt sei. Auch die Autobahn GmbH könne nicht beziffern, wie viel sie jährlich für die Brückenmodernisierung ausgegeben habe. Bislang bleibe offen, ob und in welcher Höhe Mittel aus einem neuen Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität im Speziellen für die Modernisierung von Brücken an Bundesfernstraßen zur Verfügung stehen werden. Kurzfristig werde die Autobahn GmbH zusätzliche Mittel für die Brückenmodernisierung jedoch nur verausgaben können, wenn sie Personal zugunsten der Brückenmodernisierung intern umverteilt. Brückenmodernisierung aktiv vorantreiben Auch das fehlende Modernisierungsprogramm des BMDV für die Brücken an Bundesstraßen kritisiert der Bundesrechnungshof. Zuständig dafür seien die Länder im Auftrag des Bundes, doch 18 FOKUS dbb magazin | Juni 2025

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