GEWERKSCHAFTEN Nachdem das Land Nordrhein-Westfalen die von seinen Bediensteten für das Jahr 2022 eingelegten Widersprüche wegen verfassungswidrig zu niedriger Besoldung als unbegründet abschlägig beschieden hatte, rollt nun eine Klageflut auf die Verwaltungsgerichte zu. Laut Informationen des Landesamtes für Besoldung und Versorgung (LBV) sind zum Ende der Klagefrist von einem Monat schon rund 2 000 Klagen bei den zuständigen Verwaltungsgerichten in NRW eingegangen. Dazu am 31. März 2025 der 1. Vorsitzende des DBB NRW Beamtenbund und Tarifunion, Roland Staude: „Wie zu befürchten war, führt die hohe Zahl der Klagen jetzt zu einer erheblichen Mehrbelastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen.“ Der DBB NRW hätte von der Landesregierung eine weitere Ruhendstellung der rund 55 000 Widersprüche für das Jahr 2022 erwartet, um im Rahmen von Musterklagen eine Klärung herbeizuführen. Zugleich sieht der DBB NRW in diesem Zusammenhang die Attraktivität des öffentlichen Dienstes durch die Landesregierung massiv gefährdet. Staude: „Durch die hohe Anzahl der Klagen ist erkennbar, dass der Betriebsfrieden in der Landesverwaltung durch diese vermeidbare Entscheidung erheblich beeinträchtigt ist.“ Die hohe Zahl betrifft bisher nur die Klagen, die von Beamtinnen und Beamten der Landesverwaltung erhoben wurden. Klagen von Beamtinnen und Beamten aus der Kommunalverwaltung können in ihrer Gesamtzahl bisher noch nicht beziffert werden, da hier auch die Widerspruchsbescheide von den Kommunen ergehen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer an Verwaltungsgerichten in NRW betrug laut NRW-Justizministerium zuletzt 15,2 Monate (2023). Laut verschiedener Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes muss die Beamtenbesoldung der untersten Gruppen 15 Prozent höher sein als die Leistungen der Grundsicherung. Durch das leistungsbezogene Abstandsgebot der höheren Besoldungsstufen wirken sich erforderliche Besoldungserhöhungen bei unteren Besoldungsstufen wie ein Dominoeffekt letztlich auch auf die Besoldung aller Beamtinnen und Beamten aus. DBB NRW Klagen zur Besoldung belasten Verwaltungsgerichte Roland Staude, Vorsitzender des DBB NRW Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) zeigt sich zuversichtlich angesichts des Ergebnisses der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD. Einige Vorschläge, die die DPolG im Vorfeld der Verhandlungen eingebracht hatte, werden im Vertrag umgesetzt. Die wahrscheinliche Berufung von Alexander Dobrindt zum Bundesinnenminister sei eine gute Nachricht, aber das Papier zeige auch Schwächen. In Berlin erklärte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt am 9. April 2025: „Mit voraussichtlich Alexander Dobrindt bekommt Deutschland einen Innenminister, der seinen Einsatzkräften vertraut und sie wertschätzt, anders als die bisherige Amtsinhaberin. Mit seiner Berufung verbinden wir auch die Hoffnung, dass wenigstens solche absurden Dinge wie die Kennzeichnungspflicht für die Bundespolizei und Kontrollquittungen bei Personenkontrollen aus dem Entwurf eines neuen Bundespolizeigesetzes verschwinden werden.“ Der Abbau von Regierungsbeauftragten sei längst überfällig, der „Bundespolizeibeauftragte“ gehöre unbedingt dazu. Wendt: „Diese Funktion ist überflüssig und schadet dem Ansehen der Bundespolizei. Eine solche Paralleljustiz ist das personifizierte Misstrauen gegen die eigenen Beschäftigten, überflüssig und sehr teuer. Allein der Beauftragte selbst und sein Mitarbeiterstab verschlingen rund 1,5 Millionen Euro jährlich – Geld, das die Bundespolizei dringend bräuchte, etwa um dringende Trainingsmöglichkeiten für Einsatzeinheiten zu finanzieren. Wir erwarten vom künftigen Innenminister, dass er diesen Beauftragten umgehend abschafft!“ Wendt übte aber auch Kritik: „Dass Beamte auch weiterhin ohne Gerichtsverfahren hinausgeschmissen werden können, auch wenn sie längst auf Lebenszeit angestellt sind, bleibt ein Skandal, an dem sich erst einmal nichts ändern wird. Die verhängnisvolle Politik von Bundesinnenministerin Nancy Faeser bleibt bestehen, das ist für die Beschäftigten ein Schlag ins Gesicht. Das Disziplinargesetz beschleunigt die Verfahren nicht, sondern soll Beschäftigte einschüchtern und auf Parteilinie bringen. Das akzeptieren wir nicht. Da muss nichts evaluiert werden, eine solche Regelung muss weg!“ DPolG Koalitionsvertrag stimmt zuversichtlich Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der DPolG 42 KOMPAKT dbb magazin | Mai 2025
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