dbb magazin 5/2025

Verbeamtete Lehrkräfte im Ausland Auf dem Dienstweg in die weite Welt Modelfoto: Colourbox.de Viele Menschen würden gerne befristet im Ausland leben und arbeiten. Nur wenige wissen, dass dies auch für verbeamtetete Lehrkräfte möglich ist. Das dbb magazin gibt einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten und erläutert besondere Aspekte des Beamtenrechts, die dabei zu beachten sind. Verbeamtete Lehrkräfte haben verschiedene Möglichkeiten, an einer Deutschen Auslandsschule (DAS), einer Europäischen Schule oder einer Schule der Bundeswehr im Ausland zu unterrichten. Zum Einsatz kommen sie beispielsweise als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK), Bundesprogrammdienstlehrkraft (BPLK) oder Landesprogrammdienstlehrkraft (LPLK). Die Programme unterscheiden sich vor allem hinsichtlich ihrer Aufgabenschwerpunkte, Einsatzgebiete, organisatorischen Abläufe sowie Zugangsvoraussetzungen. Die Vermittlung erfolgt in der Regel über die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) des Auswärtigen Amtes. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, sich unabhängig von der ZfA direkt als Ortslehrkraft (OLK) an einer Deutschen Auslandsschule zu bewerben. Die Bildungseinrichtungen des deutschen Auslandsschulwesens sind weltweit vertreten. Wer sich über die ZfA als Auslandsdienstlehrkraft, Bundesprogrammdienstlehrkraft oder Landesprogrammdienstlehrkraft vermitteln lässt, kann weder das Zielland noch die konkrete Schule frei wählen. Die ZfA teilt die Auslandsschulen in grobe Einsatzregionen ein – Bewerberinnen und Bewerber können maximal zwei dieser Regionen im Vorfeld ausschließen. Auch werden je nach Programm nicht alle Einsatzgebiete angeboten. Vermittlungs- und Bewerbungsverfahren Verbeamtete Lehrkräfte müssen grundsätzlich den Dienstweg einhalten: Einreichung über die Schulleitung: Die Bewerbung ist zunächst bei der eigenen Schulleitung einzureichen. Diese leitet sie an den zuständigen Dienstherrn weiter. Prüfung durch den Dienstherrn: Der Dienstherr prüft die persönliche Eignung für eine Freistellung beziehungsweise Beurlaubung für den Auslandseinsatz. Wichtig: Zum Zeitpunkt des geplanten Dienstantritts im Ausland darf das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Weitere Voraussetzungen hängen vom jeweiligen Programm ab – so muss zum Beispiel eine ADLK mindestens drei Jahre Berufserfahrung im innerdeutschen Schuldienst nachweisen, während dies für BPLK-Lehrkräfte nicht erforderlich ist. Freigabe durch den Dienstherrn: Bei positiver Prüfung gibt der Dienstherr die Bewerbung mit einer Stellungnahme an die ZfA weiter. Diese entscheidet über die Aufnahme in die Bewerberkartei, auf die die Deutschen Auslandsschulen (DAS) Zugriff haben. Auswahl durch die Deutschen Auslandsschulen: Die Schulen wählen geeignete Bewerbende aus dieser Kartei aus und legen ihre Entscheidung der ZfA zur Zustimmung vor. In bestimmten Ausnahmefällen kann auch die ZfA selbst eine Auswahl treffen. Für schulleitende Positionen hat das Auswärtige Amt ein Vorschlagsrecht – die endgültige Auswahl trifft dann die Schule aus dem vorgeschlagenen Bewerberkreis. Vermittlung durch Verwaltungsakt: Die eigentliche Vermittlung erfolgt durch einen offiziellen Bescheid. Darin werden unter anderem Einsatzort, -dauer sowie Rechte und Pflichten der Lehrkraft festgelegt. Auslandseinsatz und Beamtenstatus Während des Auslandseinsatzes bleibt das Beamtenverhältnis grundsätzlich bestehen. Die Lehrkräfte werden für die Dauer ih20 FOKUS dbb magazin | Mai 2025

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