BeamteRechtsprechung BeamteBeihilferecht Rechtsprechung / Beihilfesrecht Beihilfefähigkeit ärztlich verordneter empfängnisverhütender Mittel (Kontrazeptiva) zur Behandlung einer Krankheit Kontrazeptiva, deren arzneimittelrechtliche Zulassung auf die Empfängnisverhütung beschränkt ist, können nach der Sächsischen Beihilfeverordnung beihilfefähig sein, wenn sie wegen einer Krankheit verordnet werden. zurück