Rechtsprechung / Dienstrecht
Ausgewählte Fälle
Die Urteile sind nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte kann der dbb jedoch keine Gewähr übernehmen.
Schadensersatzanspruch wegen Unfalls mit privatem Auto auf Autobahnraststätte nach Aufsuchen einer Toilette
Bei einem Verkehrsunfall eines Beamten während einer Dienstreise mit seinem Privatfahrzeug nach dem Toilettengang auf einer Autobahnraststätte hat er Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Dienstherrn.
Grundschulrektorin scheitert mit Klage auf Entlastung und Freizeitausgleich Bei der Entscheidung über die konkrete Art der Entlastung der Schulen handelt es um eine Entscheidung im Organisationsermessens des Dienstherrn, die nicht einklagbar ist.
Entlassung eines Polizeivollzugsbeamten auf Probe Tritte gegen einen Tatverdächtigen, der bereits fixiert und zu Boden gebracht ist, rechtfertigen es, einen Polizeivollzugsbeamten auf Probe noch während seiner regulären Probezeit aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen.
Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis Wegen des Besitzes kinderpornografischer Bild- und Videodateien Bei einer Disziplinarklage gegen einen Justizvollzugsbeamten wegen des Besitzes kinderpornografischen Bildmaterials reicht der Orientierungsrahmen für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.
Tätowierungsverbot an sichtbaren Stellen für Bayerische Polizeivollzugsbeamte Mit der Neufassung des Art. 75 Abs. 2 Satz 2 Bayrischen Beamtengesetz (BayBG) im Jahr 2018 hat der bayerische Gesetzgeber unmittelbar die parlamentarische Leitentscheidung getroffen, dass sich Polizeivollzugsbeamte in dem beim Tragen der (Sommer-)Uniform sichtbaren Körperbereich nicht tätowieren lassen dürfen.
Einstweiliger Rechtschutz darf nicht kategorisch versagt werden Hier: bei Entlassung aus dem Widerrufsbeamtenverhältnis kraft Gesetz Eine kategorische Versagung einstweiligen Rechtschutzes bei der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf kraft Gesetzes ist verfassungswidrig.
Entlassung eines Beamten wegen falscher Angaben zum Nebenjob Ein Polizeibeamter, der ein eigenes Gewerbe im Wellnessbereich betreibt und falsche Angaben zu diesem Nebenjob macht, verstößt gegen seine Pflicht, sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen. Das Verwaltungsgericht Trier hat ihn deshalb aus dem Dienst des Landes Rheinland-Pfalz entfernt, da er sich wegen falscher Angaben zu einer Nebentätigkeit eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht hat.
Untersuchung der Dienstfähigkeit eines Bundespolizeibeamten vorläufig untersagt Folgenabwägung Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren Der Bundesrepublik Deutschland wird es bis zum Abschluss des Verfassungsbeschwerdeverfahrens, längstens für sechs Monate, untersagt, die Dienstfähigkeit des Beschwerdeführers auf der Grundlage der Anordnung vom 2. Dezember 2019 untersuchen zu lassen.
Kein Anspruch auf eine Jubiläumszuwendung wegen einer Disziplinarmaßnahme Nach dem Berliner Landesrecht (§ 75a Abs. 5 i. V. m. Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 3 LBG BE) hat ein Beamter keinen Anspruch auf Gewährung einer Jubiläumszuwendung und Aushändigung einer Dankurkunde, wenn zum Jubiläumszeitpunkt gegen ihn ein Disziplinarverfahren geführt wird, in dem später eine Disziplinarmaßnahme gegen ihn verhängt wird.
Homeoffice wider Willen Der Anspruch von Beamten und Beamtinnen auf amtsangemessene Beschäftigung wird nicht durch die Anordnung verletzt, vorübergehend Dienst im Homeoffice zu leisten.
Behindertengerechte Aufstiegsbedingungen Bei schwerbehinderten und ihnen gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellten Menschen hindert im Einzelfall eine behinderungsbedingt fehlende Nachtdiensttauglichkeit nicht die Beförderung im Justizvollzugsdienst.