Schleswig-HolsteinVerfassungsfeinde im öffentlichen Dienst: Debatte und Maßnahmen dürfen nicht verunsichern
Der dbb sh begrüßt und unterstützt das Anliegen, Verfassungsfeinden keinen Platz im öffentlichen Dienst zu bieten. Einige Diskussionsbeiträge und angedachte Maßnahmen scheinen jedoch überzogen und nicht ausreichend durchdacht.
Wenn dadurch nämlich eine Verunsicherung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Bewerberinnen und Bewerbern und Beschäftigten provoziert wird, dann werde der bei diesem Thema eigentlich vorhandene Konsens beschädigt.
Gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern solle nicht der Eindruck erweckt werden, dass die Verfassungstreue der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes grundsätzlich in Frage zu stellen ist und deshalb verschärfte Maßnahmen unumgänglich sind. Ebenso wenig dürfe bei angehenden und vorhandenen Beschäftigten ein mulmiges Gefühl entstehen, weil sie von einer kompletten Durchleuchtung ihres Privatlebens durch den Verfassungsschutz ausgehen müssen.
Zu bedenken sei außerdem, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in aller Regel nicht nur fest auf dem Boden der Verfassung stehen, sondern vielfach mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zur praktischen Wirksamkeit der Verfassung leisten. Dennoch müssen Einzelfälle, in denen das Verhalten nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar ist, identifiziert werden und die notwendigen Maßnahmen auslösen.
Ob dafür die Überprüfung der Mitgliedschaft in einer aktuell legalen Partei einen sinnvollen beziehungsweise rechtssicheren Beitrag leistet, muss bezweifelt werden. Denn allein daraus dürfte sich kein verfassungsfeindliches, mit dem Beamtenverhältnis nicht zu vereinbarendes Verhalten ableiten lassen, so dass eine nur darauf basierende Verweigerung der Einstellung beziehungsweise Entfernung aus dem Dienst aus beamtenrechtlicher Sicht problematisch ist. Deshalb hält es der dbb sh für keine gute Idee, in Schleswig-Holstein voreilig einem derartigen Beispiel aus Rheinland-Pfalz zu folgen.
Der dbb sh geht aufgrund der vorliegenden Informationen davon aus, dass diese Bedenken seitens der Landesregierung geteilt werden, so dass das angekündigte Gesetzgebungsverfahren, welches unter anderem vor der Einstellung die Regelabfrage beim Verfassungsschutz vorsieht, konstruktiv begleitet wird. „Ein gut gemachtes Gesetz, das auch die Belange der Bewerber und Beschäftigten berücksichtigt, kann einen Beitrag leisten zur Vertrauensbildung in einen zuverlässigen öffentlichen Dienst“, so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp. Der dbb sh wird stets darauf achten, dass mit Themen wie „Datensensibilität“, „Rücknahme von Ernennungen“ und „Disziplinarverfahren“ sachgerecht umgegangen wird.