Niedersachsen

„Rechtsschutzfonds für Einsatzkräfte“ soll mit Leben gefüllt werden

Der NBB Niedersächsischer Beamtenbund und Tarifunion hat am 22. Februar 2019 den Antrag „Rechtsschutzfonds für Einsatzkräfte mit Leben füllen“ der Regierungsfraktionen im Landtag (SPD/CDU) begrüßt.

Mit den Mitteln des Rechtsschutzfonds auf Bundesebene soll Helferinnen und Helfern auch dann Rechtsschutz gewährt werden können, wenn im Einzelfall die Schwelle zur Beiordnung eines anwaltlichen Beistandes nach der Strafprozessordnung nicht überschritten ist. Damit werde der Weg der Landesregierung, die Einsatz-, Rettungs- und Hilfskräfte vor Gewalt, Beleidigungen und Übergriffen zu schützen, konsequent weitergegangen. Insbesondere die Einbindung der in Niedersachsen tätigen Hilfsorganisationen sei der richtige Ansatz, um schnell und unbürokratisch sichtbare Ergebnisse zu schaffen und ein deutliches Zeichen für die betroffenen Helferinnen und Helfer zu setzen.

Der NBB Vorsitzende Martin Kalt sagte: „Ziel aller Maßnahmen muss es eigentlich sein, dass es gar nicht erst zu Gewalttätigkeiten gegen Einsatzkräfte, Amts- oder Mandatsträger kommt. Wenn dies jedoch geschieht, kommt zu der erschwerenden Lage, während eines Einsatzes oder Dienstes beleidigt oder sogar körperlich angegangen zu werden, in Folge dessen auch noch die belastende Situation vor Gericht hinzu, wo sich ein Helfer oft eher als „Angeklagter“ denn als Zeuge wiederfindet. Hier ist dann ein beigeordneter Rechtsbeistand, der hilfreich zur Seite steht, enorm wichtig. Nur so kann der Persönlichkeitsschutz der Einsatzkräfte, Amts- oder Mandatsträger gewährleistet werden.“

 

 

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