Brandenburg
Kritik an geplanter Anpassung der Besoldung und Versorgung
Der dbb brandenburg ist mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung der Besol-dung und Versorgung und zur Änderung weiterer Besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vor-schriften 2022 in der vorgelegten Form nicht einverstanden.
Entgegen der ausdrücklichen Empfehlung des dbb brandenburg wird die Erhöhung der Familienzuschläge für Beamtinnen und Beamte mit kindergeldberechtigten Kindern erst zum 1. Dezember 2022 wirksam.
Dazu der dbb Landesvorsitzende Ralf Roggenbuck: „Dieser Gesetzentwurf wirft uns im Verhältnis zwischen den Beamtinnen und Beamten des öffentlichen Dienstes und der Landesregierung um Jahre zurück. Wertschätzung sieht wirklich anders aus. Uns ist bewusst, dass die öffentlichen Kassen leer sind und die Pandemie und der Krieg in der Ukraine uns vor ganz neue Herausforderungen stellt. Trotzdem ist der öffentliche Dienst nicht das Sparschwein der Landesregierung, die meint, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nach jeweiliger Kassenlage umsetzen zu können. Wir stehen in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes im Wettbewerb mit unseren benachbarten Bundesländern. Dort scheint ein größeres Interesse zu bestehen, einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst zu behalten. Fragen sie doch einmal eine Beamtin oder einen Beamten, die/der trotz ihrer/seiner drei kindergeldberechtigten Kinder in der Pandemie ihren/seinen Dienst beanstandungsfrei versehen hat, was sie/er davon hält, dass die Kollegin/der Kollege in Berlin, Sachsen-Anhalt oder Thüringen den höheren Familienzuschlag fast zwei Jahre früher ausgezahlt erhält. Wie das Land Brandenburg so dafür sorgen will, dass der Nachwuchs im öffentlichen Dienst sich für uns entscheidet, vermag ich nicht nachzuvollziehen.“