Umstellung der Krankenhausfinanzierung

Klinikpersonal darf nicht zum Spielball werden

Nach einer Verbändeanhörung, an der auch der dbb beteiligt war, befindet sich die Reform der Krankenhausfinanzierung auf der Zielgeraden. Es besteht aber noch Änderungsbedarf.

dbb aktuell

„Eine derart grundlegende Reform wie die der Krankenhauslandschaft darf nicht übers Knie gebrochen werden“, stellte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 29. April 2024 im Anschluss an eine Anhörung im Bundesgesundheitsministerium klar. „Die Länder fühlen sich in ihren Kompetenzen beschnitten und die Krankenhäuser fürchten Schließungen. Das führt zu großer Verunsicherung bei den Bürgerinnen und Bürgern. Zudem darf das Personal keinesfalls zum Spielball von Rationalisierungen durch die Förderung von Klinikzusammenlegungen werden. Denn das verunsichert wiederum die Beschäftigten und ist für die Maßnahmen gegen Fachkräftemangel absolut kontraproduktiv.“ Der dbb habe sich zwar positiv zu den vorgesehenen Spezialisierungen einzelner Krankenhäuser geäußert, da sie die Versorgungsqualität erhöhen. Wichtig sei aber, beispielsweise für die nachzuweisenden Mindestfallzahlen bei komplexen Eingriffen, den Spielraum für Ausnahmen zu reduzieren. „Das würde sonst dem ursprünglichen Qualitätsversprechen zuwiderlaufen", so Silberbach.

„Wir sind froh, dass die fallunabhängige Finanzierung, ausreichend Betten und Leistungen bereitzuhalten, nun endlich kommt. Das nimmt wirtschaftlichen Druck von den Kliniken, der bisher häufig auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten sowie des Personals abgeladen wurde“, erklärte Silberbach. Ein großer Erfolg für den dbb sei, dass die langjährige Forderung nach der Ausweitung der vollständigen Refinanzierung der tarifvertraglichen Entgeltsteigerungen auf alle Krankenhausbeschäftigten umgesetzt wird. „Damit ist nun endlich auch die Problematik der Definition der ‚Pflege am Bett‘ vom Tisch“, betonte der dbb-Chef.

Ausblick:

Das Bundeskabinett wird sich voraussichtlich am 5. Mai 2024 mit dem Gesetzentwurf befassen. Am 14. Juni 2024 dann der Bundesrat. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Bis 2025 müssen die Bundesländer die landesrechtlichen Anpassungen für die Leistungsgruppenvergabe schaffen.

 

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