Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) / Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)
Geplante Cannabis-Regelung schafft ein Bürokratiemonster
Die DPolG und der BDZ kritisieren die Pläne der Bundesregierung zum Umgang mit Cannabis, die am 16. August 2023 im Bundeskabinett beraten wurden.
Der DPolG Bundesvorsitzende Rainer Wendt sagte zu den Plänen des Bundesgesundheitsministers: „Der vorgesehene Gesetzentwurf von Karl Lauterbach bringt ein Bürokratiemonster ersten Grades hervor, das schon wegen seiner Überkomplexität zum Kontrollverlust in der Realität führen wird. Von einer eigentlich vorgesehenen Entlastung von Polizei und Justiz kann keine Rede sein. Die Cannabis-Vereine, die gegründet werden können, müssen zahlreiche Auflagen erfüllen und die Dokumentationspflichten tun ihr übriges. Jeder festgestellte Verstoß erfordert anschließend umfangreiche Ermittlungsarbeit.“
Bisher noch völlig offen sei zudem, wie mit Kraftfahrern im Straßenverkehr umgegangen werden soll, die unter Cannabis-Einfluss stehen. Der Bundesverkehrsminister wolle dazu eine Arbeitsgruppe mit Experten aus Medizin, Recht und Verkehr einberufen, die sich mit der Frage auseinandersetzt. Viel zu spät, findet Wendt: „Wie Arbeitsgruppen arbeiten und in welchem Tempo dies geschieht, kennen wir. Vielleicht hätte man bevor man ein solches Gesetz auf den Weg bringt, diese wichtige Frage klären sollen. Denn im Straßenverkehr geht es nicht nur um Eigen- sondern auch um Fremdgefährdung. Spätestens hier hört der Spaß auf.“
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hatte statt der nun beabsichtigten Legalisierung eine Überführung ins Ordnungswidrigkeiten-Recht gefordert, um bei Erstverstößen gezielte staatliche Sanktionen, etwa Präventionskurse oder Bußgelder einzusetzen. Wendt: „Beim jetzigen Gesetzentwurf bleibt der Jugendschutz auf der Strecke, denn den schafft man nur mit Personal und vernünftigen Programmen in den Kommunen, davon will der Minister aber nichts wissen.“
Der BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel hat ebenfalls Kritik an den bisherigen Regierungsplänen geäußert: „Auch aus Sicht des Zolls zeichnet sich das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz immer mehr als Bürokratiemonster mit vielen ungeklärten Fragen ab: Was passiert eigentlich, wenn jemand mit mehr als 25 Gramm mitgeführtem Cannabis in einer Zollkontrolle erwischt wird? Dürfen die Zollbeamtinnen und Zollbeamten diese Person auch unter der neuen Rechtslage weiterhin festhalten und die Verstöße ahnden? Dazu gab es bisher keine Antworten.“
Der aktuelle Gesetzentwurf definiere auch nicht, was eigentlich genau unter Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken zu verstehen sei, die der Zoll künftig überwachen soll. Liebel: „Wir sind sehr gespannt, wie die spätere Verbrauchsbesteuerung aussehen soll, die im Rahmen des kommerziellen Vertriebs von Cannabis in den angekündigten Modellregionen angewendet werden wird. Diese Steuer war bisher ein Hauptargument der Regierung, um die gesundheitspolitische Lenkungswirkung des Drogenkonsums weiter zu gewährleisten. Nun ist auch davon nichts mehr zu hören.“
Als Fachgewerkschaft für Zoll und Bundesfinanzverwaltung habe der BDZ gegenüber dem Bundesfinanzministerium bisher keine zusätzlichen Planstellen für weitere Vollzugsbeamtinnen und -beamte des Zolls im Bundeshaushalt für 2024 eingefordert. Wenn der Gesetzgeber nun aber mit immer mehr unausgereiften Gesetzentwürfen vorpresche, müsse man diesen Standpunkt möglicherweise überdenken, so der BDZ Chef.