FraSec GmbH: Überleitung in den MTV vereinbart!

Der dbb und FraSec haben sich am 14. Februar 2014 auf Überleitungsregelungen vom bisherigen FraSec-Manteltarifvertrag in den neuen bundesweiten Manteltarifvertrag geeinigt. Die Überleitungsregelungen gelten für die FraSec-Standorte Frankfurt und Frankfurt-Hahn. Die Tarifvertragsparteien hatten sich im FraSec-Manteltarifvertrag zur Vereinbarung von Überleitungsregelungen verpflichtet.

Der Überleitungstarifvertrag sieht vor, dass grundsätzlich die Regelungen des bundesweiten Manteltarifvertrags gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Folgende Ausnahmeregelungen wurden unter anderem vereinbart:

  •  
  • 2014
  • 2015
  • 1. und 2. Jahr
  • 25
  • 26
  • 3. und 4. Jahr
  • 26
  • 28
  • 5. und 6. Jahr
  • 28
  • 30
  • ab 7. Jahr
  • 29
  • 30
  • ab 12. Jahr
  • 30
  • 30

 

zurück