dbb frauen
Equal Care Day: Mehr Entlastung für pflegende Angehörige
Am Equal Care Day hat dbb frauen Chefin Milanie Kreutz gegenüber Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „entschieden mehr Entlastung“ für pflegende Angehörige gefordert.
In einem Live-Gespräch auf der Social Media-Plattform „Instagram“ diskutierte Kreutz, die auch stellvertretende dbb Bundesvorsitzende ist, am 1. März 2023 mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Frage, wie pflegende Angehörige besser entlastet werden können. „Wir müssen es als eine gesamtgesellschaftliche und politisch zwingend zu behandelnde Aufgabe betrachten, die große Gruppe der pflegenden Angehörigen – das sind zu über 70 Prozent Frauen – durch Entlastung zu unterstützen und sie vor materiellen Nachteilen zu bewahren“, erklärte Kreutz. „Denn aufgrund der Care-Arbeit verlieren diese Frauen Ressourcen wie Zugänge zum Beruf und zur gesellschaftlichen Teilhabe aufgrund der häufig hinzukommenden häuslichen Isolation. Vor diesem ‚Care Gap‘ müssen wir die Pflegenden bewahren, indem wir sicherstellen, dass die Pflege von Angehörigen im 21. Jahrhundert ein sozial ausdrücklich anerkannter, beruflich vereinbarer und materiell vernünftig abgesicherter Einsatz ist, der größten Respekt und Wertschätzung verdient.“
Es brauche finanzielle Unterstützung ebenso wie Maßnahmen, die verhindern, dass privat Pflegende aufgrund ihrer Care-Arbeit im Beruf benachteiligt werden, machte Kreutz deutlich und regte die Einführung einer steuerfinanzierten Entgeltersatzleistung für pflegende Angehörige an. „Es sollte selbstverständlich sein, dass pflegende Angehörige Anspruch auf eine angemessene finanzielle Entschädigung haben, um ihre Ausgaben für die Pflege zu decken und auch ihre eigene Lebensqualität zu erhalten, wenn sie aufgrund der Sorgearbeit, die sie leisten, beruflich und persönlich zurückstecken. Immerhin entlasten sie mit ihrem privaten Pflegedienst auch von der Allgemeinheit finanzierte Einrichtungen“, erklärte die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung.
Augenmerk müsse man zudem gemeinsam mit den Dienst- und Arbeitgebenden auf Maßnahmen wie Flexibilisierung der Arbeitszeit, Brückenteilzeit oder etwa auch Führen in Teilzeit legen, um Beschäftigte, die Angehörige pflegen, zu entlasten und ihnen ein diskriminierungsfreies berufliches Fortkommen zu ermöglichen, betonte Kreutz. „Die Digitalisierung als Vehikel für bessere Vereinbarkeit wird uns hier ganz sicher einen gehörigen Schritt weiterbringen“, zeigte sie sich überzeugt. Darüber hinaus seien jedoch auch „konkrete rechtliche Schritte erforderlich, die sicherstellen, dass Pflegende kein materielles Nachsehen haben.“ Dies könne beispielsweise die gesetzlich verankerte Einrichtung von Lebensarbeitszeitkonten sein oder etwa das verbriefte Recht von Beschäftigten, während Abwesenheitszeiten, beispielsweise aufgrund von Elternzeit oder Pflege, an beruflichen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Als weitere Ansatzpunkte für eine optimale Unterstützung privater Care-Arbeitenden nannte Kreutz Sonderurlaubsregelungen und ein Recht auf Rückkehr an den alten, gleichwertigen Arbeitsplatz nach einer Pflegeauszeit. „Der öffentliche Dienst sollte bei der Entlastung der pflegenden Angehörigen als Vorbild vorangehen und auch Prozesse wie das Weiterzählen von Stufenlaufzeiten oder das Beurteilungsverfahren mit an Lebensphasen und auch an der persönlichen Situation orientierten Anlassbeurteilungen pflegendengerecht weiterentwickeln und ausgestalten“, so Kreutz.