Rechtsschutz können wir nur in den Fällen gewähren, die im Zusammenhang mit Ihrer derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder im privaten Dienstleistungssektor stehen. Darunter fallen auch Tätigkeiten in den Funktionen als Mitglied eines Personal- oder Betriebsrates, einer Jugend- oder Ausbildungsvertretung, als Frauenbeauftragte oder als Vertrauensfrau/-mann für Schwerbehinderte.
Der gewerkschaftliche Rechtsschutz umfasst damit sämtliche dienst- und arbeitsrechtlichen Fragen. Das Dienst- und Arbeitsrecht weist auch Bezüge zum Sozialrecht auf. Deshalb umfasst der gewerkschaftliche Rechtsschutz auch Rechtsprobleme des Sozialrechts, soweit diese unmittelbare Auswirkungen auf das Arbeits- oder Dienstrecht haben. Hierzu zählen Fragen um die Feststellung des Grades der Behinderung oder Fragen im Zusammenhang mit Unfällen auf dem unmittelbaren Weg von oder zur Arbeitsstätte und ähnliches mehr.
Auch in Straf- und Disziplinarverfahren sowie in Ordnungswidrigkeitsverfahren führt der dbb im Auftrag der Rechtsschutz gewährenden Stelle grundsätzlich Rechtsschutz im berufsbezogenen Umfang durch.
Weitere Voraussetzungen des Rechtsschutzes
Maßgeblicher Gesichtspunkt für die Gewährung des berufsbezogenen Verfahrensrechtsschutzes ist eine hinreichende Erfolgsaussicht des Rechtsschutzfalles. Nach einer juristischen Einschätzung muss also tendenziell davon ausgegangen werden können, dass das Rechtsschutzanliegen erfolgreich geführt, die Klage also gewonnen werden kann.
Der dbb behält sich daher vor, den Rechtsschutz abzulehnen, wenn er den gewerkschaftspolitischen Bestrebungen zuwider liefe.
Kein gewerkschaftlicher Rechtsschutz bei anderweitiger Rechtsschutzmöglichkeit
Der gewerkschaftliche Rechtsschutz ist subsidiär. Das bedeutet, dass der dbb keinen Rechtsschutz gewähren kann, wenn Sie Ihr Rechtsschutzrisiko bereits anderweitig privat abgesichert haben oder wenn Ihr Dienstherr oder Arbeitgeber ausnahmsweise im Rahmen der dienstrechtlichen Fürsorgepflicht Rechtsschutz gewährt.