Auslandsdienstbezüge

Beamte, Richter und Soldaten des Bundes mit dienstlichem und tatsächlichem Wohnsitz im Ausland erhalten grundsätzlich die Dienstbezüge, die ihnen bei einer Verwendung im Inland zustehen. Ergänzend erhalten die Beamten nachfolgende Bezüge:

  • Auslandszuschlag
  • Auslandsverwendungszuschlag
  • Kaufkraftausgleich
  • Mietzuschuss.

Mit dem Auslandszuschlag werden materieller Mehraufwand sowie allgemeine und dienstortbezogene immaterielle Belastungen der allgemeinen Verwendung im Ausland abgegolten.

Auslandsverwendungszuschlag wird gezahlt bei einer Verwendung im Rahmen einer humanitären und unterstützenden Maßnahme, die auf Grund eines Übereinkommens, eines Vertrages oder einer Vereinbarung mit einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung oder mit einem auswärtigen Staat auf Beschluss der Bundesregierung im Ausland oder außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen stattfindet (besondere Verwendung im Ausland).

Mehr zum Thema

Beamtenbesoldung

zurück
Einkommenstabellen

Einkommenstabellen