Hinweis auf die Reform der Lehrerausbildung nach LABG 2009:
Am 12. Mai 2009 hat die Landesregierung NRW ein neues Gesetz zur Lehrerausbildung in NRW beschlossen. Es baut auf den Modellversuchen auf, welche in vielen Universitäten in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren durchgeführt wurden, mit dem Ziel, die Lehrerausbildung insgesamt in Form einer gestuften Lehrerbildung zu vereinheitlichen (weitere Informationen unter www.schulministerium.nrw.de).
In der Regel reicht als Zugangsvoraussetzung für die Lehramtsstudiengänge die allgemeine Hochschulreife oder eine entsprechende gleichwertige Qualifikation. In den Fächern Kunst, Sport und Musik wird zudem eine Eignungsprüfung verlangt. Für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen werden außerdem weitere Fremdsprachenkenntnisse in bestimmten Fächern gefordert, deren Nachweise spätestens beim Eintritt in den Master of Education vorgelegt werden müssen:Hinweis auf die Reform der Lehrerausbildung nach LABG 2009:
Am 12. Mai 2009 hat die Landesregierung NRW ein neues Gesetz zur Lehrerausbildung in NRW beschlossen. Es baut auf den Modellversuchen auf, welche in vielen Universitäten in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren durchgeführt wurden, mit dem Ziel, die Lehrerausbildung insgesamt in Form einer gestuften Lehrerbildung zu vereinheitlichen (weitere Informationen unter www.schulministerium.nrw.de).
Im Bachelorstudium: Zwei Praktika im Umfang von je einem Monat: Das schulische Orientierungspraktikum und das schulische oder außerschulische Berufsfeldpraktikum. Im Masterstudium: Ein Praxissemester von mindestens 5 Monaten Dauer. Zusätzlich zu diesen Praktika muss ein Eignungspraktikum im Umfang von 20 Tagen absolviert werden (das nicht in der Verantwortung der Hochschulen liegt); dieses sollte i. d. R. bereits vor dem Studium absolviert, muss aber erst zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst nachgewiesen werden. Informationen hierzu auf www.ELiSe.nrw.de. Eine fachpraktische Tätigkeit muss außerdem für das Lehramt Berufspädagogik nachgewiesen werden, welche 52 Wochen (12 Monate) umfasst. Ein "Portfolio Praxisphasen" muss zudem von den Studierenden geführt werden, in dem die Praxisphasen als berufsbiographischer Prozess dokumentiert werden.Gemäß § 6 der seit dem WS 2007/2008 gültigen Studienordnung der Universität des Saarlandes sind zukünftig zu absolvieren: Ein erziehungswissenschaftliches Orientierungspraktikum im 1. Studienjahr, das an einer Grundschule (2 Wochen) und einer weiterführenden Schule (3 Wochen) abzuleisten ist Im Falle des Studiums LAB sind 2 Wochen an einer allgemeinbildenden Schule der Sekundarstufe I und 3 Wochen an einer beruflichen Schule abzuleisten In beiden Fächern je ein semesterbegleitendes fachdidaktisches Praktikum im 3. bis 5. Semester In beiden Fächern je ein vierwöchiges fachdidaktisches Praktikum nach dem 5., 6. oder 7. Semester an einer weiterführenden Schule, möglichst in einer Schulform, die dem angestrebten Lehramt entspricht.
Im zweiten Semester zeigt jeder Student im Teamteaching eine Unterrichtsstunde, so dass man quasi jede Stunde bei einem Studenten hospitiert.
Informationspraktikum: Vierwöchiges Praktikum während der Semesterferien, welches freiwillig zu absolvieren ist und nicht betreut wird. Es sollte vor den beiden Hauptpraktika stattfinden und wurde standardmäßig von jedem Sonderschulstudenten durchgeführt. Hier soll vor allem die Wahl der Fachrichtung klar werden. Empfohlen nach dem 1. oder 3. Semester.
Zwei verpflichtende Hauptpraktika a vier Wochen mit ein- bis zweimaligem Besuch eines Betreuers der Universität. Es müssen jeweils mindestens 30 selbstständig geplante und durchgeführte Unterrichtstunden nachgewiesen und jeweils eine Unterrichtsreihe durchgeführt werden. Empfohlen nach dem 5. und 6. Semester.
LRS-Förderunterricht: Semesterbegleitendes Praktikum im Fach Deutsch im Hauptstudium ein- bis zwei Stunden pro Woche mit Betreuung von der Uni und schriftlicher Ausarbeitung der durchgeführten Förderung an einem Förderzentrum L.
Semesterbegleitendes Praktikum im Hauptstudium eine Unterrichtstunde pro Woche im 5. Semester in der einen Fachrichtung, wie z. B. Lernbehindertenpädagogik in Kombination mit dem nichtstudierten Fach z. B. Mathematik, mit intensiver Betreuung von der Uni. Einmal wöchentlich Treffen in der Förderschule, in der die Einzelförderung von Schülern von den Studenten durchgeführt wird. Einmalige Hospitation des Betreuers im Förderunterricht, Reflexion und schriftliche Ausarbeitung zum durchgeführten Förderunterricht mit Zensierung.
Semesterbegleitendes Praktikum im Hauptstudium einmal pro Woche eine Unterrichtsstunde über zwei Semester im 5. und 6. Semester in der zweiten Fachrichtung, wie z. B. Sprachheilpädagogik, mit Betreuung von der Universität. Einmal wöchentlich Treffen in der Förderschule, in der die Einzelförderung von Schülern von den Studenten durchgeführt wird. Einmalige Hospitation des Betreuers im Förderunterricht, Reflexion und schriftliche Ausarbeitung zu einem Thema in dieser Fachrichtung mit Zensierung.
An einem Tag pro Woche lernen die Praktikanten an der Friedrich-Schiller-Universität in Begleitveranstaltungen beider Fachdidaktiken und der Erziehungswissenschaft, ihre Erfahrungen zu theoretisieren und exemplarisch in Handlungsmodelle zu übersetzen. Die inhaltlichen Schwerpunkte des Praxissemesters entsprechen den Kompetenzfeldern der KMK-Lehrerbildungsstandards: Unterrichten, Erziehen, Beurteilen, Innovieren. Der fünfte Schwerpunkt ist die Berufsethik.
Die Lehramtsstudiengänge an der Universität des Saarlandes sind modularisiert aufgebaut, in den Lehrveranstaltungen und Schulpraktika wie auch durch das Anfertigen einer Wissenschaftlichen Arbeit werden vorgegebene Leistungspunkte (CP) erworben. Insgesamt müssen für das LAH und das LAR 240 CP erreicht werden, für LAG und LAB 300 CP, was Regelstudiendauern von 8 bzw. 10 Semestern entspricht.
Daran schließt sich eine Erste Staatsprüfung an, die pro Fach aus einer mündlichen Prüfung von 40minütiger Dauer mit fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen In-halten besteht. Die Gesamtendnote berechnet sich dabei zu 80% aus den studienbegleitend erbrachten Leistungen und zu 20% aus den Ergebnissen dieser mündlichen Prüfungen.
Das Bestehen der Ersten Staatsprüfung berechtigt zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst.
Für das Lehramt an Gymnasien sind zehn Semester (fünf Studienjahre) Regelstudienzeit vorgesehen. In dieser Zeit müssen Studierende insgesamt 300 Leistungspunkte (LP) erbringen, die sie für die Teilnahme an Veranstaltungen und für das Selbststudium in den verschiedenen Modulen erhalten.
Quelle: Das Jenaer Modell der Lehrerbildung Stand: Januar 2008.6 Semester (Bildungswissenschaften, sonderpädagogische Grundlagen, zwei sonderpädagogische Fachrichtungen, mindestens zwei allgemeinbildende Fächer einschließlich der Fachdidaktiken (darunter Deutsch oder Mathematik); Anteile von Sprecherziehung sind integriert - ist in eine einjährige Orientierungsphase und eine zweijährige Qualifizierungsphase gegliedert.
Drei sonderpädagogische Fachrichtungen (Pädagogik für Menschen mit geistiger Behinderung, Pädagogik für Menschen mit Lernbeeinträchtigung und Pädagogik für Menschen mit Störungen im emotionalen und sozialen Verhalten) können studiert werden- bereitet auf Tätigkeiten in förderpädagogischen Tätigkeitsfeldern vor und auf ein vertiefendes Studium der Förderpädagogik im Rahmen eines Master Studienganges - Baccalaureus-Arbeit - Zeugnis Magister-Lehramt (MaL)-Studiengang: 4 Semester (sonderpädagogischer Bereich, erziehungswissenschaftlicher Bereich, fachdidaktischer Bereich und fachwissenschaftlicher Bereich)- Magisterarbeit Zeugnis weiterbildender Magister-Studiengang "Lehramt Sonderpädagogik"- 4 Semester (fachwissenschaftliche Grundlagen, zwei sonderpädagogische Fachrichtungen,- Magisterarbeit- Zeugnis.
Für alle Lehrämter gibt es jeweils ein Studien- oder Landesseminar, dem die Referenda-re/innen zugeordnet sind. Dort finden die allgemeinen Seminare zu Themen der Pädagogik, der Psychologie und des Schulrechts statt.
Die Referendare/innen werden zudem von ihren Fachleitern/innen fachlich und fachdidaktisch betreut und bei ihren Unterrichtsversuchen begleitet. Diese organisieren dezentral je nach ihrer Stammschule dort ihre Fachseminare.
Im Rahmen des Vorbereitungsdienstes sind 12 Monate eigenverantwortlicher Unter-richt im Umfang von etwa 8 bis 10 Wochenstunden zu halten.
Im berufsbildenden Bereich gibt es dauerhaft die Möglichkeit eines Quereinstiegs, wo-bei hier Bewerber mit einem einschlägigen Studienabschluss in den Vorbereitungsdienst aufgenommen werden.
Siehe: OBAS vom 10.04.2011 unter Informationsbroschüre zum Seiteneinstieg
Um die Unterrichtsversorgung in allen Fächern sicherzustellen, hat das Land NRW Einstellungs- und Ausbildungsmöglichkeiten für den Schuldienst auch für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger geöffnet. Der Seiteneinstieg in den Lehrerberuf ist möglich an:
Es gibt zwei Möglichkeiten über den Seiteneinstieg in den Lehrberuf einzusteigen:
Berufsbegleitende Ausbildung nach OBAS (Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung): Verfügen die Bewerberinnen und Bewerber über eine Abschluss an einer Universität, Kunst-, Musik- oder Sporthochschule (nach einer Regelstudienzeit von mindestens 8 Semestern) und über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung (oder zweijährige Kindererziehungszeit) nach Abschluss ihrer Studienzeit, über die erforderlichen (deutschen) Sprachkenntnisse und über die positive Prognose über die Ausbildung in zwei Fächern, haben sie die Möglichkeit an der berufsbegleitenden Ausbildung (dauert i. d. R. 24 Monate) teilzunehmen und nach einer Staatsprüfung eine volle Lehramtsbefähigung zu erwerben. Damit sind die Bewerber den grundständig ausgebildeten Lehrern gleichgestellt und werden in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis und sogar, bei Vorliegen der Voraussetzungen, ins Beamtenverhältnis übernommen. Lehrstellen mit berufsbegleitender Ausbildung werden in NRW unter www.lois.de ausgeschrieben.
Pädagogische Einführung: Erfüllen die Bewerber nicht die Voraussetzungen für die Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung, oder wollen sie nicht an dieser teilnehmen, können sie sich auch für eine Einstellung in Verbindung mit der Teilnahme an einer Pädagogischen Einführung in den Schuldient bewerben.
Diese Einführung dauert ein Jahr und erfolgt mit der Unterstützung der Studienseminare für Lehrämter an Schulen. Der Erwerb einer Lehramtsbefähigung ist mit der Teilnahme an der pädagogischen Einführung nicht verbunden.
Nach der einjährigen Pädagogischen Einführung und einer positiven Beurteilung durch die Schule erfolgt eine dauerhafte Übernahme in den Schuldienst des Landes als Tarifbeschäftigte oder Tarifbeschäftigter.
Verband der Lehrer an Wirtschaftsschulen im Saarland (KBBZ) www.vlw-saar.de
Mit einer vollen Lehramtsbefähigung (nach grundständiger Lehrerausbildung oder nach berufsbegleitender Ausbildung) können die Bewerber bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen verbeamtet werden (aber keine Pflicht); ansonsten sind sie tarifbeschäftigt.
Verbeamtet werden kann, wer:
Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU besitzt Die Befähigung für eine bzw. die entsprechende Lehrerlaufbahn erworben hat In geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt Die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintritt Auf Grund eines amtsärztlichen Zeugnisses gesundheitlich geeignet ist nicht vorbestraft ist und bei der Einstellung das 40. Lebensjahr, in besonders geregelten Ausnahmefällen das 46. Lebensjahr, noch nicht vollendet hat.Besoldungsgruppe "A":
A 12 – A 16 durch funktionsgebundene oder funktionslose Ämter.
Das Eingangsamt in den Schulformen GS, HS, RS ist zurzeit A12.
Das Eingangsamt in den Schulformen Förderschule, Gymnasium und Gesamtschule ist A13.
Besonders im Bereich der Grund- und Hauptschulen liegt die Quote der ersten, funktionsungebundenen Beförderungsstelle bei unter 10%.
Weitere Aufstiegsmöglichkeiten bestehen im Rahmen der Bewerbung auf Funktionsstellen an Schulen, als Konrektor/in oder Schulleiter/in auf www.schulministerium.nrw.de/BP/STELLA.
Für die Tarifbeschäftigten gilt diese Regelung analog. Die Besoldung nach A12 entspricht hierbei funktional der EG 11; die Besoldung nach A13 entspricht der EG 13. Auch tarifbeschäftigte Lehrkräfte haben das Recht, sich auf Funktionsstellen zu bewerben.
Nach der im März 2008 verabschiedeten geänderten Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Fachleiter und Fachberater an öffentlichen Schulen werden die Aufgaben eines Fachleiters und Fachberaters an eine Lehrkraft jetzt in Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers übertragen. Für Oberstufenberater wird die Vorschrift analog angewendet.
Weiterhin ist eine Bewerbung um die entsprechende Tätigkeit jedoch notwendig. Der betreffende Kollege hat keinen Anspruch mehr auf eine sofortige Höhergruppierung von der EG 13 in die EG 14, sondern wird im Rahmen der Bestenförderung später höhergruppiert. Somit erhält der Lehrer auch keine sofortige Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages bis zur höheren Entgeltgruppe. Dies kann nach einer vom Arbeitgeber festgelegten Bewährungszeit geschehen. Diese ist zur Zeit vom Arbeitgeber auf ein Jahr festgelegt. Der Arbeitgeber bringt damit auch nicht den § 31 des TV-L (Führung auf Probe) in Anwendung, da Fachleiter, Oberstufenberater und Fachberater keine Funktionsstellen und damit Führungspositionen sind.
Quer- und Seiteneinsteiger ohne berufsbegleitende Lehrerausbildung erfüllen die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis nicht, so dass lediglich eine Einstellung als tarifbeschäftigte Lehrkraft in Betracht kommt. Die Eingruppierung richtet sich auch hier nach der Ausbildung und der Einsatzschulform.
Grundlage sind die Arbeitgeberrichtlinien in BASS 21-21 Nr.53 (Nichterfüller-Erlass).
Je nach Ausbildung und Schulform kommt hier eine Eingruppierung zwischen EG 6 und EG 13 in Betracht.
Nach erfolgreichem Abschluss kann eine Einstellung als "anderer Bewerber" im Beamtenverhältnis erfolgen, andernfalls im Angestelltenverhältnis. Die Bezahlung erfolgt dann gemäß Beamtenbesoldungsgesetz oder nach TV-L.