dbb beamtenbund und tarifunion - logo dbb Berufsgruppenbild

Eröffnungsrede des dbb Bundesvorsitzenden zur 51. Jahrestagung des dbb beamtenbund und tarifunion - “Europa nach Lissabon - fit für die Zukunft?”

In einer alten Apotheke in Aachen findet sich folgende Inschrift: “Ganz wichtig ist Wissen. Noch wichtiger ist das Gewissen.” Wissen und Gewissen, das sind ohne Zweifel Leitlinien für menschliches Handeln, wie wir nicht nur aus Philosophie und Religion wissen, sondern uns auch der praktische Alltag lehrt. Würden diese Leitlinien uneingeschränkt gelten, würden sie durchweg beachtet, warum sollten wir dann noch übereinander klagen, miteinander ringen, gegeneinander streiten?

Doch schon bei oberflächlicher Betrachtung müssen wir feststellen, dass Wissen und Gewissen nicht durchweg den Lauf der Dinge unserer Tage bestimmen.

- Da bedroht uns ein internationaler Terrorismus mit immer brutaleren Methoden zur Vernichtung von Menschenleben.
 
- Da spielt sich in unserer eigenen Gesellschaft Tag für Tag Gewalt gegen Sachen wie gegen Menschen ab; hilflose Menschen werden ebenso grundlos wie brutal zusammengeschlagen; ein Menschenleben zählt nichts mehr. 

- Da ist in den freiheitlichen Industriegesellschaften weitgehend das Bewusstsein abhanden gekommen für die Notwendigkeit, dass Freiheit ohne Gleichheit nicht  zu haben ist und nur Solidarität eine freiheitliche Gesellschaft zusammenhält.
 
- Da blühen verschiedenste Spielarten der Habgier; einziges Ziel: an so viel Geld als möglich so bald als möglich heranzukommen, sozusagen eine Maxi-Turbo-Gier als Lebensinhalt und Lebensziel.

- Da wird auch nicht Halt gemacht vor einem halsbrecherischen Umgang mit Geld ohne Ansehung von Risiken, weil Risiken mit fremdem Geld keine Risiken sind; stellt sich der Erfolg ein, winken Bonifizierungen, dagegen bei Misserfolg keine Malifizierungen; die deutsche Sprache kennt nicht einmal dieses Wort. 

- Da wird folglich auch die staatliche Gemeinschaft nur noch verstanden als ein freiheitsberaubendes und hilfloses Geldverteilungsmonster, mit dem man nach Belieben umspringen darf, - durch Umgehen seiner Vorschriften, durch Missbrauch von Sozialleistungen, durch Steuerbetrug, durch Gewalt gegen Menschen, die Staatsorgane verkörpern, durch Zerstörung seiner gesellschaftlichen Grundlagen.
 
Es kann nicht die Aufgabe der 51. DBB-Jahrestagung hier in Bad Köln sein, zu der ich Sie alle, meine sehr verehrten Damen und Herren, namens der Bundesleitung ganz herzlich begrüßen möchte, alle diese Probleme aufzuarbeiten.
 
Aber es ist doch wichtig zu vermerken, dass wir auf dem Weg in die Wissensgesellschaft, auf dem wir uns so gerne sehen, alles das, was mit dem Gewissen zu tun hat, nicht einfach ausschalten dürfen, indem wir uns damit trösten, dass die Menschen halt so sind, wie sie sind. 
 
Gerade in Ansehung meiner eigenen Ausbildung möchte ich eine grundlegende berufliche Erfahrung aussprechen:
 
Mehr Wissen führt nicht zu mehr Gewissen. 
 
Deshalb ist es unsere gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe, neben dem Aufbau von immer mehr Wissen vor allem das Gewissen der Menschen zu bilden. Das ist die eigentliche Bildungsaufgabe unserer Zeit, wenn diese Gesellschaft eine gute Zukunft haben soll.
 
Gewissen bilden heißt: zu Verantwortung in Abschätzung aller Folgen zu erziehen.
 
Die Wahrnehmung von Verantwortung ist die Schlüsselaufgabe unserer Tage.
 
Natürlich ist diese zuvörderst Aufgabe der kleinsten unserer Gemeinschaften, der Familie. Aber wenn wir feststellen müssen, dass diese kleinen Gemeinschaften immer öfter scheitern, zerbrechen - übrigens hat auch das etwas mit Verantwortung zu tun - dann muss sich die staatliche Gemeinschaft verstärkt dieser Aufgabe widmen, zu Verantwortlichkeit zu erziehen und Verantwortung wahrzunehmen. 
 
Das bedeutet für den Staat Aufgabenzuwachs. Vor allem deshalb halten wir den seit einigen Jahrzehnten zielvoll gepredigten Rückzug des Staates aus Verantwortungsbereichen - ein Rückzug im Namen der Freiheit - für den falschen Weg. Denn es mangelt in dieser Gesellschaft nicht an Freiheit, sondern an der Wahrnehmung von Verantwortung. Das ist vielfältig zu beobachten, z.B. 

- im Umgang zwischen Partnern und von Eltern mit ihren Kindern,
- in der Teilnahmslosigkeit am Leben der Nachbarschaft,
- im Rückgang der aktiven Mitglieder in Vereinen,
- in der Missachtung, die dem Staat und seinen Organen immer häufiger zuteil wird,
- in der gewachsenen Notwendigkeit, für das Ehrenamt zu werben, - um nur einige Beispiele zu nennen.
 
Uns, die DBB-Familie, hat stets geeint - und das wird auch künftig nicht anders sein - die Verantwortung für das Funktionieren der staatlichen Gemeinschaft als uns durch den Staat anvertraute Aufgabe. 
 
Durch unseren Dienst am Menschen auf Geheiß des Staates tragen wir Verantwortung für ein gewissenhaftes Staatshandeln, ein an Ordnungskriterien orientiertes gesellschaftliches Dasein und bilden damit das Fundament für den Erhalt der staatlichen Gemeinschaft. 
 
Der öffentliche Dienst und sein an Verfassungsgrundsätzen und Gesetzgebungen orientiertes Handeln ist deshalb ein Wert an sich. Er ist ein institutionelles Vorbild für gewissenhaftes Handeln.
 
Vorbilder aber sind zur Nachahmung da. Wer Vorbilder zerstört oder sie zur Zerstörung freigibt, der handelt mindestens grob fahrlässig.
 
Diese wachsende grobe Fahrlässigkeit glauben wir zu entdecken, wenn wir miterleben müssen, wie der öffentliche Dienst immer mehr beeinträchtigt wird.
 
Das beginnt damit, dass in Diskussionen und Bewertungen stets an erster Stelle die Frage steht: Was kostet uns der öffentliche Dienst - Nicht, was leistet er - 
 
Dabei können wir in Deutschland am Vergleich mit allen Industrieländern der Welt mit Fug und Recht feststellen: Wir liegen in der Personalmenge wie in der Kostenquote - bezogen auf die Bevölkerungszahl - tief im unteren Drittel der Kostentabelle.
 
Der Vergleich zwischen wichtigen Industrieländern belegt das:
 
In Deutschland sind gerade mal 11,7 % der arbeitenden Bevölkerung im öffentlichen Dienst tätig; 1990 waren es noch 15,9 %.
 
In den USA haben wir heute noch eine Quote von 16,1 %, in Belgien und Großbritannien von rund 22 %, in Frankreich von 24,5 %, in Dänemark von 31,8% und in Schweden und Norwegen gar von über 33 %.
 
Das Bild wird bestätigt in den Aufwendungen für das Personal, gemessen am jeweiligen nationalen Bruttoinlandsprodukt:
 
In Deutschland betrug 2007 der Anteil nur noch 7,6%, in Großbritannien lag er dagegen bei über 11%, in Belgien bei 12 %, in Frankreich bei 13 % und in Schweden gar bei über 16 %. Nur noch die Slowakei steht in der EU-Rangliste mit 7,3 % zahlenmäßig besser als Deutschland da. 
 
Das sind nicht unsere Zahlen, sondern solche des IFO-Instituts. Die EZB, genau so unverdächtig, bescheinigt Deutschlands öffentlichem Dienst eine Zunahme der Gehaltssumme zwischen 1999 und 2008 nur um 0,7 Prozent. Im selben Zeitraum stieg sie in der Euro-Zone um durchschnittlich 27,5 %. Der Kostenvorwurf geht also absolut ins Leere. In einer Leistungsbilanz wäre das ganz anders; aber die wird leider nicht aufgestellt.
 
Ein zweiter steter Vorwurf zielt - gewählt ausgedrückt - ab auf berufliche Kleinkariertheit, gestalterische Unbeweglichkeit und geistige Enge.
 
Da ersetzt viel Bierweisheit des Stammtischs die praktischen Erfahrungen. Der öffentliche Dienst - und das hat er gemein mit den Ostfriesen - ist anders, als es die Witze suggerieren. Betrachten wir auch nur die Normalleistungen des Alltags, so sehen wir: Er ist deutlich besser, als es seine Widersacher gern hätten. 
 
Zudem: Es gehört auch zum Aufgabenspektrum, dass eine Eingriffsverwaltung aufgrund der Rechtsvorgaben und zur Herstellung von Recht und Ordnung eingreifen muss, auch den Menschen die Erfüllung von Hoffnungen und Erwartungen versagen muss.
 
Diese kontinuierlichen Angriffe aus verschiedenen gesellschaftlichen Ecken - übrigens hat sich auch der eine oder andere Politiker auf Wahlveranstaltungen gern daran beteiligt, um einen Saal zum Kochen zu bringen - dies abschätzige Gerede über die Staatsdiener ist mit ein Grund dafür, dass immer mehr Schranken gebrochen, Tabus aufgebrochen worden sind, wie die Anzahl der von uns betreuten Rechtsschutzfälle belegt:

- Da werden Lehrerinnen und Lehrer unbeschadet ihrer schwieriger gewordenen Aufgaben immer öfter in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. 
- Da werden Strafvollzugsbedienstete in den Anstalten immer häufiger tätlich angegriffen und verwundet.
- Da werden Ordnungskräfte, wo immer sie für Ordnung sorgen, immer häufiger beschuldigt, gegenüber gewalttätig Protestierenden tätlich geworden zu sein. 
- Da wächst aber vor allem die Zahl der gewalttätigen Angriffe auf Polizisten in erschreckender Weise. 
 
Wir sollten schnell und geschlossen, meine Damen und Herren, diesen Entwicklungen gemeinsam entgegenwirken. 
 
Natürlich setzen wir dabei zuvörderst auf diejenigen, die ein staatliches Mandat, sei es in Regierung oder Parlament, haben. Auf sie kommt es besonders an.
 
Ich freue mich gerade deshalb sehr, auch bei unserer 51. Jahrestagung eine so große Zahl von Repräsentanten der Parlamente und Regierungen von Bund und Ländern begrüßen zu dürfen.
 
Ich freue mich sehr, den Ministerpräsidenten des größten Bundeslandes, Herrn Dr. Jürgen Rüttgers bei uns als Gast und als Redner begrüßen zu dürfen. Seien Sie - und mit Ihnen Ihr Innenminister Dr. Ingo Wolff - ganz herzlich willkommen!
 
Ebenso herzlich und zum ersten Mal bei uns darf ich begrüßen den neuen Bundesminister des Innern, Herrn Dr. Thomas de Maizière. - Schön, dass Sie und mit Ihnen Ihr Staatssekretär Dr. Beus sowie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres fachlich geschätzten Hauses da sind; wir freuen uns sehr auf Ihre Grundsatzrede zur Zukunft des öffentlichen Dienstes. 
 
Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit zugleich als weitere Vertreter der Politik alle Abgeordneten des Bundestages und der Landtage herzlich begrüßen. Stellvertretend möchte ich nennen die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Petra Pau, den Vorsitzenden des Innenausschusses, Wolfgang Bosbach, und den Präsidenten des Saarländischen Landtags, Hans Ley. Und natürlich gilt mein Gruß den Disputanten des heutigen Nachmittags, die der bewährte Diskussionsleiter Manfred Erdenberger zu Beginn der Diskussion vorstellen wird.
 
Sie alle darf ich herzlich einladen, gemeinsam mit uns an einem Projekt, das ich überschreiben möchte mit dem Slogan “Öffentlicher Dienst - Vorbild für Verantwortung”, mitzuwirken und so einen wertvollen Beitrag zu leisten zur Gewissensbildung in unserer Gesellschaft.
 
Politik und öffentlicher Dienst vermögen zusammen Vieles; gegeneinander jedoch bedienen sie nur die Stimmen und Stimmungen derer, die den Staat und seine Regeln des Zusammenlebens ablehnen, sei es aus Egoismus, aus Fanatismus oder auch aus einem Freiheitsdenken, das glaubt, ohne Verantwortungsethik besser auszukommen. Nun behaupten ja Zyniker - übrigens auch in den eigenen Reihen-, Politik sei die Kunst, auf hypothetische Fragen mit undeutlichen Antworten zu reagieren, und unterstützen damit den wachsenden Widerstand gegen die politisch Handelnden.
 
Um es klar zu sagen: Auch das dürfen wir um der politischen Kultur willen nicht einfach hinnehmen. Niemand sollte den Menschen in der Politik ein dem Gewissen gegenüber verantwortliches Handeln absprechen, es sei denn, das Gegenteil ist nachgewiesen.
 
Dennoch ist in der Gesamtschau der politischen Bühne nicht zu leugnen, dass politische Disputanten immer häufiger undeutliche Antworten geben, Wege offen lassen, Entscheidungen aus taktischen Gründen verschieben, Ziele verbergen, Ideologien verbrämen.
 
Das verunsichert nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, es lässt sie an der Redlichkeit einzelner Entscheider zweifeln. Und das ist alles Andere als gut.
 
Nicht nur zukunftsgerichtete Entscheidungen brauchen einen soliden politischen Ordnungsrahmen, auch wir Menschen wollen vor allem eines wissen: nämlich woran wir sind, was wir zu erwarten haben und wohin das, was mit uns geschieht, führt.
 
Das ist keine Forderung nach politischer Wahrsagerei, aber doch nach einer Politik, die von einer nachhaltigen Folgenabschätzung geprägt ist. 
 
Ich muss feststellen: Dieses haben wir in den letzten Monaten kaum noch erlebt. 
 
Was ich damit meine, bezieht sich gleichermaßen auf den schwarz-gelben Koalitionsvertrag wie auch auf den Umgang der Koalitionäre miteinander. Das, was zu letzterem zu sagen ist, hat niemand so treffend, weil bildhaft humorvoll, formuliert wie unser Bundestagspräsident Norbert Lammert. 
 
Ich will deshalb meine Kritik auf einige wenige sachliche Kernbereiche beschränken:
 
Was den Koalitionsvertrag betrifft, so ist aus unserer Sicht natürlich zu kritisieren die geplante Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens. Hier soll ‘zur Effizienzsteigerung’ ein Kernelement staatlicher Eingriffsverwaltung, nämlich die richterlich angeordnete Beschlagnahme von Eigentum, in die Hände von privaten Einrichtungen gegeben werden. 
 
Kern rechtsstaatlichen Handelns ist die Durchsetzung von Recht zur Herbeiführung des Rechtsfriedens. Effizienz ist hierbei bestenfalls ein nachrangiges Kriterium. Das ist anders als in der Wirtschaft. Wann endlich begreifen das auch die Wirtschaftsliberalen? 
 
Wenn diese hoheitliche Eingriffsaufgabe privatisiert werden sollte, dann weiß ich nicht, warum nicht auch das Gewaltmonopol freigegeben, warum nicht auch die Gerichtsbarkeit privatisiert, ja warum nicht der gesamte Strafvollzug gänzlich abgeschafft wird. Das alles wäre nämlich unglaublich effizient. 
 
Dann bliebe uns nur noch zu sagen: Wohl dem, der tagsüber zu beschäftigt und abends zu müde ist, um sich Sorgen um unseren Rechtsstaat zu machen!
 
Vorsorglich kündige ich zu dieser Koalitionsaussage unseren entschiedenen Widerstand an und weise darauf hin, dass solche Absichten ohne Verfassungsänderung nicht zu verwirklichen sind.
 
Mein Erstaunen - der Begriff ist eher beschönigend - über diesen Vorgang vermag ich allerdings nicht zu verbergen, hatte doch die CDU/CSU-Fraktion solche Absichten noch in der alten Legislaturperiode zusammen mit der SPD entschieden zurückgewiesen. Solch einem rasanten Schwenk kann kein verbindlicher ordnungspolitischer Rahmen zugrunde liegen.
 
Ähnlich verhält es sich mit der unendlichen Geschichte zur Steuerreform und zu Steuererleichterungen, die der amerikanischen Seifenoper “Dallas” in nichts nachsteht, wenngleich noch nicht ausgemacht ist, wer am Ende J.R. Ewing sein wird.
 
Reduzieren wir das Geschehen einmal auf die Kernbestandteile: Da hat der kleine gelbe Riese im Wissen um die Haushaltssituation den Wahlkampf bestritten und gewonnen mit der Ankündigung gewaltiger Steuererleichterungen. Und der kleine schwarze Riese aus dem tiefen Süden, abgestürzt in das 40-Prozent-Ghetto, wollte zur Überwindung dieser Schmach in der Ankündigung gleicher Wohltaten nicht nachstehen, - natürlich ebenso in Kenntnis der Haushaltssituation.
 
Und der große schwarze Riese hat sich - dem Dichterwort “halb zog es ihn, halb sank er hin” - nach Mitternacht, wenn sich selbst Stier und Matador zu duzen beginnen, gebeugt, nicht ohne jedoch mit Zeile 559 eine kleine Notbremse in den Koalitionsvertrag einzubauen, denn da steht - überschrieben mit der Kategorie ‘Goldene Regel’: “Alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages stehen unter Finanzierungsvorbehalt.”
 
Er ist also wenigstens da, der Bremshebel, pikanterweise im Kapitel “Wohlstand für alle”, der eigentlich - seiner Bedeutung gemäß - nach vorne in die Präambel gehört hätte. 
 
Und nun haben wir das scheinbare Dilemma: Die Einen sind im Wort und beschwören Steuererleichterungen, die anderen verweisen, obwohl auch sie im Wort sind, auf mangelnde Finanzierbarkeit. Und so geschieht es seit Ende Oktober jeden Tag aufs Neue.
 
Koalitionen sind keine Liebesheirat, sondern ein Zweckbündnis. 
 
Aber das sind auch Chöre und Orchester, wie Sie, lieber Herr de Maizière, als begabter Musiker wissen. Dort aber gilt der Grundsatz: Keine Selbstdarstellung! - Chor, Orchester und Dirigent dienen allein dem Werk.
 
Von Johannes Rau stammt der angesichts der Vielzahl von Ehescheidungen etwas hochtrabende Satz: “Gebrochene Versprechen sind gesprochene Verbrechen.” Das überzeugt nur bedingt, weil sich Wirklichkeiten ändern können.
 
Ich setze deshalb dem Steuersenkungswahn angesichts der Staatsschulden und der notwendigen Ausgabenentwicklung in Anlehnung an Johannes Rau den Satz entgegen: “Gesprochenes Versprechen kann an der Wirklichkeit zerbrechen.”
 
Wirklichkeit nämlich ist: 

- Hier werden Steuergeschenke auf Kreditbasis verteilt. Ich kann das nicht als solide bezeichnen. 

- Schon jetzt ist der Zinsendienst für die Verschuldung der gesamten Gebietskörperschaften mit über 1,5 Billionen Euro nicht leicht. Sollte die EZB  die Zinssätze inflationsbedingt erhöhen, was zu erwarten ist, bedeutet das für die öffentlichen Haushalte einen Sprengsatz, dessen Entschärfung nur über  Steuererhöhungen möglich ist. Warum aber jetzt Steuern absenken, um sie einige Jahre später wieder zu erhöhen? Sieht so Nachhaltigkeit aus?
 
- Die auf Bundesebene versprochenen Steuererleichterungen bedeuten zugleich auch Einnahmekürzungen für Länder und Kommunen, - nach dem Zivilrecht ein Vertrag zu Lasten Dritter. Folge ist: Man nimmt den ärmeren Ländern das, was man ihnen im Rahmen der Schuldenbremsgesetzgebung zur Altschuldentilgung als Tilgungszuschuss eingeräumt hatte.  

- Den Kommunen, denen vielerorts die Gewerbesteuer krisenbedingt wegbricht, entzieht man notwendige Einnahmen, die in den Planungen verankert sind. 
 
- Zusätzlich wird den Kommunen angedroht, zur Herstellung von Wettbewerbsgleichheit mit der privaten Wirtschaft die Umsatzsteuer auf 19 % anzuheben, - denselben Kommunen, denen im Koalitionsvertrag 60 Seiten später eine “Erweiterung des kommunalen Handlungsspielraums” zugesichert wird, damit sie leistungsfähiger werden, [und] ihre “vielfältigen Aufgaben auch  in Zukunft sicher[...]stellen” können.
 
Steigerung der Leistungsfähigkeit durch Preiserhöhungen? Eine tolle Perspektive für die Vertreter der kommunalen Seite, auch für die, die heute hier bei uns sind und die ich sehr herzlich begrüßen möchte, namentlich: 
- den Oberbürgermeister der Stadt Kiel, Torsten Albig, sowie
- den Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistags, Prof. Hans-Günter Hennecke. 
Seien auch Sie uns herzlich willkommen.
 
Die Wahrheit gebietet es, einzuräumen, dass die kommunale Seite unseres Staatsgefüges die schwächste ist. Gerade sie hat darunter zu leiden, dass ihr immer wieder neue Aufgaben übertragen worden sind, ohne dass Bund und Länder die dafür erforderlichen Mittel bereitgestellt hätten.
 
Gleichwohl weise ich aber vorsorglich darauf hin: Es sind nicht die Personalausgaben, die bei den Kommunen das große Geld verschlingen. Der Personalkostenanteil der Kommunen liegt inzwischen unter 25 %. Da spielen die Kosten für Hartz IV oder auch Versprechungen in die Zukunft wie etwa das Verfassungsrecht auf einen Kindergartenplatz eine deutlich wichtigere Rolle.

Des Weiteren möchte ich Ihren Blick in Sachen politische Glaubwürdigkeit lenken auf die - ich nenne es einmal - Ergebenheitsadressen derer, die von Steuererleichterungen begünstigt werden: 
 
Da hat man dem Hotel- und Gastronomiegewerbe zum 1. Januar den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent zugebilligt, um sie im europäischen Wettbewerb besser zu stellen. Dies geschah übrigens, ohne dass die dafür vorgesehene Regierungskommission schon darüber hätte beraten können.
 
Als Dankeschön dafür kündigte der für dieses Gewerbe zuständige Verband zunächst an, man werde diese Einsparung nicht, auch nicht partiell, in Form von Preissenkungen an die Kunden weitergeben; d.h. man wird faktisch die Preise so erhöhen, sodass die Summen mit neuem Steuersatz, die der Kunde zu bezahlen hat, identisch sind mit den alten Summen vor der Steuerermäßigung. Ein beeindruckender Wettbewerb! 
 
Und das zweite Dankeschön erfolgte, glaubt man der “Bild am Sonntag” vom vorigen Wochenende, auf dem Fuße: Der steuerlichen Entlastung folgt die Entlassung tausender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Branche und damit die Belastung der Sozialkassen. - Eine so rasche und umfassende Erfolgsstory dieser Steuerentlastungsmaßnahme, die übrigens eine Einnahmeeinbuße von weit über 1 Mrd. € jährlich zur Folge haben wird, haben sich die Erfinder dieses Polit-Schmankerls wohl nicht einmal erträumt. 
 
Damit ich nicht falsch verstanden werde: Mir ist nicht nach Kabarett zu Mute. Denn im Prinzip ist eine Gesetzgebung, die in dieser schwierigen Wirtschaftslage Wachstum fördern hilft, das richtige politische Ziel. Aber das darf uns doch nicht der Verantwortung für eine sorgfältige Auswahl der Wege dorthin entheben.
 
Die aber ist weitgehend umgangen worden, um einer Klientelpolitik zum Durchbruch zu verhelfen, - auf Kreditbasis und zu Lasten der öffentlichen Haushalte sowie auf Kosten des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Allein 2010 beträgt das Gesamtpaket der Steuererleichterungen 25,5 Mrd., 2011 wird es sich erhöhen auf 30,5 Mrd. €. Und da sind jene weiteren bis zu 25 Mrd. zusätzlichem Steuerverzichts noch nicht eingerechnet, die ja erst mit der großen Steuerreform in der 2. Hälfte diesen Jahres beschlossen werden soll.
 
Bei nicht mehr nüchterner Betrachtung tröstet mich die folgende Vision:
 
Ich sehe, meine Damen und Herren Bundespolitiker, schon den Tag kommen, an dem Sie eine Einladung zur einer weiteren Klausurtagung im schönen Meseberg erreicht, die mit einer Lesung aus dem alten Testament, vorgetragen von Kanzleramtsminister Ronald Pofalla, beginnen wird, nachdem die Kanzlerin vorab erklärt haben wird, dass das folgende Bibelzitat als Einleitung in die überarbeitete Neuauflage des Regierungsprogramms Einzug halten wird. 
 
Der Minister wird vor stehendem Kabinett dann Psalm 74, Vers 9, zitieren, der lautet: "Unsere Zeichen sehen wir nicht, kein Prophet ist mehr da, und keiner ist bei uns, der etwas weiß." Und in die Stille des Raumes wird Guido Westerwelle ein festes “Amen” zu Protokoll geben. 
 
Zurück zur Wirklichkeit!
 
Es erstaunt angesichts der steuerpolitischen Taten und Ziele aber, dass - eine von uns im Dezember beschlossene Einkommensforderung für 2010 in Höhe von 5% zum Teil von denselben Personen als nicht von dieser Welt verteufelt wird, die die besagten Steuererleichterungen umgesetzt haben oder trotz sachlicher Berechtigung kein Wort der Kritik an der oben geschilderten Klientelbedienung etwa des Hotel- und Gaststättengewerbes hören ließen.
 
Weil am Mittwoch dieser Woche die Einkommensverhandlungen im Tarifbereich für Bund und Kommunen in Potsdam beginnen, dürfen einige klare Worte von unserer Seite dazu heute nicht fehlen. Da ist zunächst die Forderung selbst: Sie ist mit 5 Prozent überschrieben. In diesen 5 Prozent aufgehoben sind einerseits natürlich lineare Einkommenssteigerungen, bei denen die unteren Einkommensgruppen zudem überproportional bedacht werden sollen. 
 
Es ist aber auch eingeschlossen die Förderung des Nachwuchses durch mehr Ausbildung und höhere Ausbildungsvergütungen. Das ist angesichts der Demographie, angesichts des hohen Durchschnittsalters und der damit bevorstehenden Abgänge und der schon jetzt stark wachsenden Probleme bei der Nachwuchsgewinnung für den öffentlichen Dienst unausweichlich, wollen wir die Funktionsfähigkeit und Qualität dauerhaft sicherstellen.
 
Dieses Ziel der Nachwuchsgewinnung und Nachwuchsbindung schließt zudem ein die Verbesserung der Aufstiegsperspektiven, denn welche Perspektive hat ein Berufseinstieg ohne Aufstieg? Gerade als Verfechter der Leistungsbezahlung möchte ich darauf verweisen, dass die solideste Form der Anerkennung von Leistung immer noch der Aufstieg ist; er ist das dokumentierte Vertrauen in mehr Können und bessere Leistung sowie in höhere Aufgaben.
 
Wir müssen aber beklagen, dass nach der von Arbeitgebern und Gewerkschaften gemeinsam getragenen Ablösung des BAT durch den neuen TVÖD die Vereinbarung über eine Entgeltordnung immer noch aussteht. Das ist an sich schon skandalös. Ein Tarifrecht ohne Entgeltordnung ist wie eine Dame ohne Unterleib und allenfalls noch als Zirkusnummer akzeptabel. 
 
Wir brauchen aber Möglichkeiten des Aufstiegs. Deshalb halten wir einen Bewährungsaufstieg und analoge Regelungen im Laufbahnrecht für notwendig. 
 
Zudem ist in die 5-Prozent-Forderung eingeschlossen das Ziel einer tarifvertraglichen Altersteilzeit, nachdem die gesetzliche Alterszeit nach dem Willen der Koalition zum Jahresende ausgelaufen ist. Das war nämlich keine kluge Tat. 
 
Gerade in einer Zeit wo die Demographie in ihren negativen Auswirkungen auf die Alterssicherungssysteme längerfristig ohne Korrekturen an der Lebensarbeitszeit nicht auskommen wird - und wir wissen doch alle um diese Notwendigkeit - sind Abmilderungsszenarien, wie sie eine Altersteilzeit bietet, eher auszubauen als abzuschaffen.
 
Zudem: Nicht weil es Norbert Blüm gesagt hat, sondern weil es sachlich richtig ist, sollten wir uns viel mehr Gedanken darüber machen, wie es uns gelingen kann, den Ausstieg aus dem Erwerbsleben flexibler zu gestalten, auch um der Gesundheit willen.
 
Im Koalitionsvertrag wird diesem Thema ein bemerkenswerter Satz gewidmet, wenn es heißt: “Dazu gehören angesichts der zu erwartenden Folgen des demographischen Wandels auch Maßnahmen zur Berücksichtigung der besonderen Belange älterer Beschäftigter, z.B. durch eine Flexibilisierung des Ruhestandseintritts.”
 
Wenn das aber Sinn macht und gewollt ist, was sachlich ja auch vernünftig ist, dann frage ich Sie und mich: Warum beseitigt man dann die Altersteilzeit? Und wäre es nicht besser, im Rahmen einer freiwilligen Verlängerung der Lebensarbeitszeit mit marktorientierten Belohnungsstrategien zu operieren, wie es nun immerhin in den Eckpunkten für ein baden-württembergisches Dienstrecht vorgesehen ist? Warum denn da keine am Markt orientierte Liberalität?
 
Mein Fazit: Betrachtet man die vielen einzelnen Maßnahmen, die unter der 5-Prozent Klammer stehen, dann stellt sich eher die Frage, ob das alles mit 5 % vernünftig hinzukriegen ist, nicht aber, ob die Forderung unter diesen sachlichen Kriterien zu hoch sei.
 
Zudem: Wir stehen mit dieser Forderung auch im Einklang mit dem Wachstums-beschleunigungsgesetz der Bundesregierung; denn es ist unbestritten richtig, dass gerade jetzt in dieser Wirtschaftskrise mehr Wachstum angesagt ist. 
 
Mehr Wachstum aber setzt mehr Kaufkraft voraus, und mehr Kaufkraft ist nur dort gegeben, wo die Menschen - und dazu zählen auch die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - mehr Geld in der Tasche haben, um über diese zusätzliche Kaufkraft die Wirtschaft zu stimulieren und damit Arbeitsplätze zu erhalten.
 
Wir haben deshalb unsere wiederum gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di geführten Tarifverhandlungen - diese gemeinsamen Verhandlungen haben sich im Sinne der Beschäftigten bewährt - unter das Motto gestellt: “Sozial ist, was Kaufkraft schafft”, und wir werden die Verhandlungen unter diesem Slogan mit einer öffentlicher Kampagne begleiten, um unseren Argumenten noch mehr Schub zu verleihen.
 
Ich begrüße bei dieser thematischen Gelegenheit ganz herzlich den Vorsitzenden von ver.di, Frank Bsirske, und seinen Stellvertreter Achim Meerkamp, die zusammen mit unserem 2. Vorsitzenden, Frank Stöhr, ab übermorgen die Tarifverhandlungen führen werden.
 
Was wäre eine DBB-Jahrestagung ohne einen Blick zu werfen auf die Entwicklung der Beamtenpolitik.
 
Im 4. Jahr nach der Föderalismusreform I können wir feststellen, dass es mit der neuen Länderkompetenz für das Beamtenrecht zumindest vorangeht, wenngleich eher auf Echternach’sche Art. 
 
- Die sog. Nordländer haben erste Teile ihrer Kompetenzen, insbesondere das Laufbahnrecht, - hier ist die Abschwächung des Gruppenprinzips besonders zu beachten - im Wesentlichen ausgeübt.  
 
- In Baden-Württemberg gibt es jetzt immerhin Eckpunkte für ein Landesdienstrecht mit sehr interessanten Aspekten; das gilt z.B. für das bereits genannte Thema “freiwillige Verlängerung des Lebensarbeitszeit mit Anreizen”, aber auch für die von uns immer schon geforderte Mitnahmemöglichkeit von Versorgungsanwartschaften durch eine strikte Trennung der Versorgungssysteme. 

- Ein besonderes Lob hat der Freistaat Bayern verdient, der nicht nur das bisher umfassendste Gesetzeskonzept vorgelegt hat, sondern auch ein Konzept, in dem die meisten unserer Reformvorschläge aus dem Jahre 2003 Umsetzung finden. Ich möchte deshalb die Gelegenheit nutzen, den Mann, der sich dabei besonders verdient gemacht hat, wenngleich er nicht in der 1. Reihe steht ganz besonders herzlich zu begrüßen und ihm für seine zukunftsweisende Arbeit von Herzen zu danken, nämlich dem Abteilungsleiter im Bayerischen Finanzministerium, unserem Freund Wilhelm Hüllmantel.
 
Generell allerdings ist ein großes Ärgernis erkennbar:
 
Im Besoldungsrecht ist die von uns prognostizierte Auseinanderentwicklung in den Grundgehaltstabellen auf schlechtestem Weg; unterschiedliche Linearanpassungen, Einbau bzw. Nichteinbau der Sonderzahlung sowie unterschiedliche Sockelbeträge haben bereits jetzt zu einer deutlichen Auseinanderentwicklung des Grundbesoldungsniveaus geführt, von der Ignoranz-Politik des Berliner Senats  ganz zu schweigen.

Erfreut darf ich auch davon berichten, dass die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen  inzwischen konkret die Umsetzung der neuen Kompetenz angegangen ist.

Mit der Berufung einer sog. Steuerungskommission, die Sie, Herr Ministerpräsident, eingesetzt haben und der neben Rudi Seiters, Eckart Werthebach, Helmut Linssen, Ingo Wolff, Ulrich Battis u.a. auch ich die Ehre habe anzugehören, hat ein sehr erfahrenes Team damit begonnen, ein modernes, zukunftsfestes Dienstrecht zu entwickeln, das nicht nur Vorbild für andere sein kann, sondern eine solide Grundlage sein wird für eine moderne Verwaltung, wie sie ein Staatswesen im 21. Jahrhundert braucht.
 
Diesen Optimismus schöpfe ich auch aus der bereits in der 1. Sitzung einstimmig getroffenen Grundsatzentscheidung, dass die Steuerungsgruppe ihre Diskussion nicht ausrichten wird an Vorgaben der Finanzpolitik, sondern an dem, was für ein optimales Dienstrecht wünschenswert ist. 
 
Geradezu vorbildlich ist im Konzept der nordrhein-westfälischen Landesregierung die Einbindung der Gewerkschaften und Verbände in Form einer Expertenrunde, die immer wieder die Arbeitsergebnisse der Steuerungsgruppe diskutieren und bewerten wird. 

- Was den Bund betrifft, Herr Bundesminister, lieber Herr de Maizière, so haben wir uns schon bei unserem ersten Gespräch ausgetauscht über das, was noch zu tun ist und wozu wir in den kommenden Monaten gemeinsam getragene Lösungen finden sollten; ich nenne auch hier noch einmal die Themen: den Ausbau der Leistungsbezahlung auf das Niveau des Tarifbereichs, ein durchlässigeres Laufbahnkonstrukt - hier liefert Bayern Vorbildliches - sowie im Versorgungsbereich die sog. Trennung der Systeme, wie sie nun ja auch schon im baden-württembergischen Eckpunktepapier vorgesehen ist.
 
Letztere wollen wir, 

- damit einerseits nach längeren Zeiten dienstlicher Tätigkeiten ein Ausscheiden unter Mitnahme von Versorgungsansprüchen möglich wird, um den immer wieder beschworenen Erfahrungsaustausch zwischen Wirtschaft und öffentlichem Dienst möglich zu machen,  
- und damit andererseits - auch zur Kompensation der Probleme bei der Nachwuchsgewinnung - mehr Seiteneinsteigern die Chance gegeben wird, in das Beamtenverhältnis zu gelangen und Lücken beim Personalbedarf zu schließen.
 
Alle Reformen im Dienstrecht bleiben jedoch ein Torso, wenn nicht zugleich auch über Reformen im Verwaltungsgeschehen Bürokratie abgebaut und Gesetzgebung optimiert wird.
 
Diesem Thema widmet die Koalitionsvereinbarung an verschiedenen Stellen ganze Abschnitte, ohne dass jedoch ein konkreter Maßnahmenkatalog zu finden wäre.
 
Ich vermisse nicht nur diesen, sondern vor allem deutlich sichtbare Leuchttürme, wie sie in der Europapolitik z.B. die Regierung Kohl gesetzt hatte, als Zeichen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger.
 
Solche Leuchtturm-Beispiele für Europa sind das Schengen-Abkommen, das jedem Bürger, der die Grenzen passiert, immer wieder den Fortschritt deutlich macht, den wir in Europa über die europäische Einigung erzielt haben. Gleiches ist zu sagen über die Einführung der gemeinsamen EURO-Währung, die uns nicht nur die Finanzkrise besser hat bewältigen lassen, sondern die auch für die Menschen das Reisen erleichtert, den permanenten Geldverlust beim Währungswechsel beseitigt, bessere Preisvergleiche ermöglicht und damit den wirtschaftlichen Wettbewerb wirkungsvoll unterstützt.
 
Wo sind solche Leuchttürme im Bürokratiegefüge?
 
Die einheitliche Behördenrufnummer 115 soll so ein Leuchtturm werden. Die Idee ist gut. Aber in der Anwendungspraxis - so steht zu vermuten - wird der Zuständigkeitsdschungel eher noch offenkundiger, und die telefonische Anleitung für Auskunft suchende Menschen so geballt, dass diese die Nummer 115 auch verstehen könnten als Abwehrwaffe im kalten Krieg des Zuständigkeitsgerangels zwischen den Gebietskörperschaften und ihren Behörden.
 
Wie schwierig im Übrigen die Umsetzung dieses Konzepts 115 ist, das durch die Bundeskanzlerin ja schon vor rund 3 Jahren proklamiert worden ist, belegt die Koalitionsvereinbarung mit dem Hinweis darauf, dass erst Ende 2013 diese einheitliche Behördenrufnummer für ganz Deutschland zur Verfügung stehen soll.
 
Ein klares Ja zu diesem Konzept entledigt uns nicht der Aufgabe, einmal rigoros zu prüfen, welche konkreten Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie zusätzlich ergriffen werden sollten.  

- Ich denke da z.B. an den Verzicht auf die Ummeldung der Autos beim Wohnortwechsel; damit könnte jedes Auto das Kennzeichen der Erstzulassung bis zu seiner Verschrottung beibehalten. Und den Bürgern würde ein weiterer halbtägiger Aufenthalt im Straßenverkehrsamt einschließlich der Kosten für jeweils neue Kennzeichen erspart. ohne dass steuerliche oder polizeiliche Beeinträchtigungen dadurch entstünden.
 
 - Wir sollten uns z.B. auch endlich von der KFZ-Steuer verabschieden, deren Verwaltungsaufwand nicht unwesentlich ist. Der damit verbundene Steuerausfall ließe sich leicht über die Mineralölsteuer oder ein Plakettensystem kompensieren, zumal dann auch ausländische Straßennutzer mitbezahlen müssten. Die daran aus Umweltschutzgründen angedockten belohnenden oder bestrafenden Gestaltungsregelungen könnten auch anders umgesetzt werden. 

- Überhaupt bietet gerade das Steuerrecht - wie die konkreten Vorschläge unserer Steuergewerkschaft immer wieder zeigen - eine Fülle von Möglichkeiten des Bürokratieabbaus. 

- Ich rege auch an ein unter Bürokratieaspekten “schlankeres” Bauen mit bloßer Pflicht zur Anzeige statt bis ins letzte Detail festgelegter Genehmigungsverfahren.
 
- Und ich denke, wir sollten auch faktische Widersprüche auflösen. Denn wie soll eine Baubehörde entscheiden, wenn beim Bau einer Fleischerei aus Sicherheitsgründen raue Fußböden vorgeschrieben sind, das Hygienerecht jedoch glatte Fußböden verlangt, damit Schlachtreste und Blut besser abgespült werden können?
 
Unsere von Innensenator a.D. Werthebach geleitete Kommission hat eine Fülle weiterer Entbürokratisierungsvorschläge gemacht, die den zuständigen Stellen bekannt sind. 
 
Das Dichterwort “Still ruhet der See” passt zwar in diese Jahreszeit, aber es ist nicht der richtige Ansatz beim Thema Bürokratieabbau. Aus ihm wird nichts, wenn nach der Devise vorgegangen wird: Es muss etwas geschehen, aber es darf nichts passieren. Oder: Es gibt viel zu tun. Lassen wir es also liegen.
 
Zudem: Der Diskussion über Bürokratieabbau nun neue zusätzliche und aufwändigere Bürokratie folgen zu lassen, ist so eine Art Böser-Buben-Streich. 
 
Ich meine damit die Lösung des Problems der sog. ARGEN, also der Arbeitsgemein-schaften von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen, die Folge der politisch gewollten Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ist.
 
Diese ARGEN haben sich, wie viele Beispiele zeigen, bewährt. Lediglich aus organisationsrechtlichen Verfassungsgründen hat Karlsruhe zu diesem Konzept die rote Karte gezückt; unser Grundgesetz sieht diese Behördenstruktur nicht vor.
 
Ich bin den Ländern und namentlich den Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers und Kurt Beck sehr dankbar, dass sie bereits im vorigen Jahr einen Länderkonsens herbeigeführt hatten, das Konstrukt der ARGEN durch eine Verfassungsänderung auch juristisch abzusichern. Denn es ist für die Langzeitarbeitslosen und auch für den Verwaltungsaufwand ein großer Fortschritt, wenn die Verantwortung für die Gewährung von Sozialleistungen und die Bemühungen um eine Wiederein-gliederung in den Arbeitsmarkt in einer Hand liegen.
 
Mir ist bis heute unbegreiflich, warum ausgerechnet die CDU/CSU-Fraktion in der vorigen Legislaturperiode dem Vorschlag der Länder nicht gefolgt ist, denn da gab es noch eine verfassungsändernde Regierungsmehrheit.
 
Was die Koalition dazu heute vorsieht, das frage ich auch unseren Gast, den Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und begrüße ihn damit zugleich sehr herzlich, nämlich ein Nebeneinander beider Behörden, ist jedenfalls nicht nur ein organisatorischer Rückschritt, sondern auch ein wesentlicher Mehraufwand an Bürokratie. Cui bono? fragt man da.
 
Und das fragt man sich in der deutschen Innenpolitik immer öfter.
 
Lassen Sie uns aber auch einen Blick über die Landesgrenzen hinaus werfen, schließlich wird sich nach der traditionellen Eröffnung, die stets über die Lage des öffentlichen Dienstes in Deutschland handelt, der 2. Teil unserer 51. Jahrestagung mit „Europa nach Lissabon“ beschäftigen und die Frage erörtern, ob Europa nun auf der Basis des inzwischen in Kraft getretenen Lissabonvertrages fit für die Zukunft ist.
 
In unserer ursprünglichen Planung hatten wir neben der Sicht eines ausländischen Staatsmanns einen Rückblick aus der Sicht des Bundesverfassungsgerichts einholen wollen, weil - diese kritische Anmerkung sei mir gestattet - die Karlsruher Entscheidung vom 30. Juni 2009 als wenig europaförderlich eingestuft werden muss. Sie hat nämlich - neben der Feststellung, dass der Lissabon-Vertrag mit dem Grundgesetz vereinbar ist - auch und gerade in Deutschland eine Debatte darüber ausgelöst, ob dieses Europa in der Organisationsform eines Bundesstaates oder nur eines Staatenbundes entwickelt werden soll.
 
Leider hat Karlsruhe in seinem Urteil bereits jetzt die bundesstaatliche Form als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar verworfen.
 
Dazu ist feststellen: Die Verantwortung für die Form der europäischen Integration kann nicht durch Gerichte bestimmt werden. Diese politische Entscheidung kann allein getroffen werden durch die Bürgerinnen und Bürger und damit - sie vertretend - durch die Parlamente.
 
Das Karlsruher Urteil aber gibt all jenen Europaskeptikern neue Nahrung, die seit jeher Europa nicht wollen und die Einbindung unseres Landes in die europäische Gemeinschaft nicht wollen. Dazu gehören übrigens in Deutschland auch die Linken.
 
Auch wenn uns ab und an das Eine oder Andere, was aus Europa kommt, ärgern mag: Wir dürfen das Wesentliche, das uns die europäische Einigung nach Jahrhunderten des Leidens schenkt, nicht vergessen: Frieden!
 
Niemand hat diesen Kern der europäischen Bewegung so treffend formuliert wie der Luxemburgische Premierminister Jean-Claude Juncker in einer im November 2008 im Reichstagsgebäude gehaltenen Rede, als er formulierte: „Wer nicht an Europa glaubt, der sollte Soldatenfriedhöfe besuchen.“
 
Wir alle sollten deshalb die Zukunft Europas auch als unser nationales Schicksal betrachten und viel mehr tun für eine Integration, natürlich auf der Basis eines gestärkten Parlaments, damit die Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit noch stärker zum Tragen kommen.
 
Wir erwarten morgen mit Spannung die Rede des Luxemburgischen Außenministers Asselborn, der die europapolitische Innenpolitik wie die außenpolitischen Perspektiven auf der Basis des Lissabonvertrages, der ja quasi eine neue europäische Verfassung darstellt, beleuchten wird. Und wir werden dann dazu eine Diskussion europapolitscher Fachleute verfolgen können, die ihre persönliche und parteiliche Sicht der Dinge beitragen werden.
 
Heute kann ich dazu aber schon eine große Zahl von Gewerkschaftsführern der mit uns befreundeten Gewerkschaften unserer europäischen Dachorganisation CESI begrüßen. Ich nenne stellvertretend den Präsidenten der CESI-Akademie, Dr. Willi Gloss, aus Österreich, sowie den Vizepräsidenten der CESI, Romain Wolff aus Luxemburg. 
 
Sie werden zugeben: Auch die 51. Jahrestagung des DBB ist in ihrem Themenspektrum vielfältig.
 
Ich freue mich, dass wieder über 600 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gekommen sind. Das belegt, dass die aus Kapazitätsgründen erfolgte Verlegung der Tagung von Bad Kissingen nach Bad Köln notwendig war.
 
Es bleibt mir im Rahmen meiner Eröffnungsansprache, soweit bei den Sachgebieten noch nicht geschehen, noch einige weitere besondere Gäste zu begrüßen:

Ich begrüße: 
- den Regierungspräsidenten der Bezirksregierung Köln, Hans-Peter Lindlar, sowie den Regierungspräsidenten von Stuttgart, Johannes Schmalzl,
- die vielen Präsidenten von Bundes- und Landesoberbehörden, stellvertretend  nenne ich den Präsidenten des Bundesverwaltungsamts, Jürgen Hensen, sowie die Präsidentin des Bundeszentralamtes für Steuern, Gabriele Hahn,
- den neuen Vorsitzenden des Bundeswehrverbandes, Oberst Ulrich Kirsch, den stellvertretenden Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, Hanspeter Teetzmann,
- das Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, Peter Clever,
- die vielen Repräsentanten der mit uns zusammenarbeitenden Wirtschaftseinrichtungen, für die ich stellvertretend nenne Dr. Frank Keuper von AXA und DBV sowie Reinhold Schulte von der Signal-Iduna.
 
Ich begrüße ebenso herzlich: 
- die Vertreterinnen und Vertreter der Medien, die wiederum in großer Zahl  unsere Veranstaltung begleiten und - dafür sind wir dankbar - berichten und  kommentieren,
und ich begrüße
- die aus unseren Reihen, die vor uns Verantwortung für den DBB hatten, und da nenne ich stellvertretend die Ehrenvorsitzenden Werner Hagedorn und  Erhard Geyer.
 
Meine sehr verehrten Damen und Herren, von dem österreichischen Schriftsteller Arthur Schnitzler stammt der erstaunliche Satz: „Der Endzweck aller Kultur ist es, das, was wir Politik nennen, überflüssig zu machen, jedoch Wissenschaft und Kunst der Menschheit unentbehrlich zu machen.“ 
 
Nun, Schnitzler war auch Arzt, und sein besonderes fachliches Interesse galt den Gebieten Hypnose und Traum. Man muss schon diese Voraussetzungen haben, um auf die Idee zu verfallen, das, was wir Politik nennen, überflüssig zu machen. Diesem Utopismus sollten wir nicht verfallen, schon deshalb nicht, weil sich dann ein neues Arbeitslosenproblem einstellen würde.
 
Uns wird es reichen, wenn Tagungen wie diese dazu beitragen, politische Entscheidungen flüssiger und schlüssiger zu machen, damit sie den Menschen dienen.
 
Getreu dem Motto „Besser Donner im Mund als Blitze in der Hand“ habe ich dazu eine Einstimmung versucht, und wir sind ganz gespant auf die Reaktionen von Herrn Ministerpräsidenten Rüttgers und Herrn Bundesminister de Maizière, die in dieser Reihenfolge nun das Wort ergreifen werden.
 
Ihnen allen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.


 

dbb beamtenbund und tarifunion - logo dbb Berufsgruppenbild

Eröffnungsrede des dbb Bundesvorsitzenden zur 51. Jahrestagung des dbb beamtenbund und tarifunion - “Europa nach Lissabon - fit für die Zukunft?”

In einer alten Apotheke in Aachen findet sich folgende Inschrift: “Ganz wichtig ist Wissen. Noch wichtiger ist das Gewissen.” Wissen und Gewissen, das sind ohne Zweifel Leitlinien für menschliches Handeln, wie wir nicht nur aus Philosophie und Religion wissen, sondern uns auch der praktische Alltag lehrt. Würden diese Leitlinien uneingeschränkt gelten, würden sie durchweg beachtet, warum sollten wir dann noch übereinander klagen, miteinander ringen, gegeneinander streiten?

Doch schon bei oberflächlicher Betrachtung müssen wir feststellen, dass Wissen und Gewissen nicht durchweg den Lauf der Dinge unserer Tage bestimmen.

- Da bedroht uns ein internationaler Terrorismus mit immer brutaleren Methoden zur Vernichtung von Menschenleben.
 
- Da spielt sich in unserer eigenen Gesellschaft Tag für Tag Gewalt gegen Sachen wie gegen Menschen ab; hilflose Menschen werden ebenso grundlos wie brutal zusammengeschlagen; ein Menschenleben zählt nichts mehr. 

- Da ist in den freiheitlichen Industriegesellschaften weitgehend das Bewusstsein abhanden gekommen für die Notwendigkeit, dass Freiheit ohne Gleichheit nicht  zu haben ist und nur Solidarität eine freiheitliche Gesellschaft zusammenhält.
 
- Da blühen verschiedenste Spielarten der Habgier; einziges Ziel: an so viel Geld als möglich so bald als möglich heranzukommen, sozusagen eine Maxi-Turbo-Gier als Lebensinhalt und Lebensziel.

- Da wird auch nicht Halt gemacht vor einem halsbrecherischen Umgang mit Geld ohne Ansehung von Risiken, weil Risiken mit fremdem Geld keine Risiken sind; stellt sich der Erfolg ein, winken Bonifizierungen, dagegen bei Misserfolg keine Malifizierungen; die deutsche Sprache kennt nicht einmal dieses Wort. 

- Da wird folglich auch die staatliche Gemeinschaft nur noch verstanden als ein freiheitsberaubendes und hilfloses Geldverteilungsmonster, mit dem man nach Belieben umspringen darf, - durch Umgehen seiner Vorschriften, durch Missbrauch von Sozialleistungen, durch Steuerbetrug, durch Gewalt gegen Menschen, die Staatsorgane verkörpern, durch Zerstörung seiner gesellschaftlichen Grundlagen.
 
Es kann nicht die Aufgabe der 51. DBB-Jahrestagung hier in Bad Köln sein, zu der ich Sie alle, meine sehr verehrten Damen und Herren, namens der Bundesleitung ganz herzlich begrüßen möchte, alle diese Probleme aufzuarbeiten.
 
Aber es ist doch wichtig zu vermerken, dass wir auf dem Weg in die Wissensgesellschaft, auf dem wir uns so gerne sehen, alles das, was mit dem Gewissen zu tun hat, nicht einfach ausschalten dürfen, indem wir uns damit trösten, dass die Menschen halt so sind, wie sie sind. 
 
Gerade in Ansehung meiner eigenen Ausbildung möchte ich eine grundlegende berufliche Erfahrung aussprechen:
 
Mehr Wissen führt nicht zu mehr Gewissen. 
 
Deshalb ist es unsere gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe, neben dem Aufbau von immer mehr Wissen vor allem das Gewissen der Menschen zu bilden. Das ist die eigentliche Bildungsaufgabe unserer Zeit, wenn diese Gesellschaft eine gute Zukunft haben soll.
 
Gewissen bilden heißt: zu Verantwortung in Abschätzung aller Folgen zu erziehen.
 
Die Wahrnehmung von Verantwortung ist die Schlüsselaufgabe unserer Tage.
 
Natürlich ist diese zuvörderst Aufgabe der kleinsten unserer Gemeinschaften, der Familie. Aber wenn wir feststellen müssen, dass diese kleinen Gemeinschaften immer öfter scheitern, zerbrechen - übrigens hat auch das etwas mit Verantwortung zu tun - dann muss sich die staatliche Gemeinschaft verstärkt dieser Aufgabe widmen, zu Verantwortlichkeit zu erziehen und Verantwortung wahrzunehmen. 
 
Das bedeutet für den Staat Aufgabenzuwachs. Vor allem deshalb halten wir den seit einigen Jahrzehnten zielvoll gepredigten Rückzug des Staates aus Verantwortungsbereichen - ein Rückzug im Namen der Freiheit - für den falschen Weg. Denn es mangelt in dieser Gesellschaft nicht an Freiheit, sondern an der Wahrnehmung von Verantwortung. Das ist vielfältig zu beobachten, z.B. 

- im Umgang zwischen Partnern und von Eltern mit ihren Kindern,
- in der Teilnahmslosigkeit am Leben der Nachbarschaft,
- im Rückgang der aktiven Mitglieder in Vereinen,
- in der Missachtung, die dem Staat und seinen Organen immer häufiger zuteil wird,
- in der gewachsenen Notwendigkeit, für das Ehrenamt zu werben, - um nur einige Beispiele zu nennen.
 
Uns, die DBB-Familie, hat stets geeint - und das wird auch künftig nicht anders sein - die Verantwortung für das Funktionieren der staatlichen Gemeinschaft als uns durch den Staat anvertraute Aufgabe. 
 
Durch unseren Dienst am Menschen auf Geheiß des Staates tragen wir Verantwortung für ein gewissenhaftes Staatshandeln, ein an Ordnungskriterien orientiertes gesellschaftliches Dasein und bilden damit das Fundament für den Erhalt der staatlichen Gemeinschaft. 
 
Der öffentliche Dienst und sein an Verfassungsgrundsätzen und Gesetzgebungen orientiertes Handeln ist deshalb ein Wert an sich. Er ist ein institutionelles Vorbild für gewissenhaftes Handeln.
 
Vorbilder aber sind zur Nachahmung da. Wer Vorbilder zerstört oder sie zur Zerstörung freigibt, der handelt mindestens grob fahrlässig.
 
Diese wachsende grobe Fahrlässigkeit glauben wir zu entdecken, wenn wir miterleben müssen, wie der öffentliche Dienst immer mehr beeinträchtigt wird.
 
Das beginnt damit, dass in Diskussionen und Bewertungen stets an erster Stelle die Frage steht: Was kostet uns der öffentliche Dienst - Nicht, was leistet er - 
 
Dabei können wir in Deutschland am Vergleich mit allen Industrieländern der Welt mit Fug und Recht feststellen: Wir liegen in der Personalmenge wie in der Kostenquote - bezogen auf die Bevölkerungszahl - tief im unteren Drittel der Kostentabelle.
 
Der Vergleich zwischen wichtigen Industrieländern belegt das:
 
In Deutschland sind gerade mal 11,7 % der arbeitenden Bevölkerung im öffentlichen Dienst tätig; 1990 waren es noch 15,9 %.
 
In den USA haben wir heute noch eine Quote von 16,1 %, in Belgien und Großbritannien von rund 22 %, in Frankreich von 24,5 %, in Dänemark von 31,8% und in Schweden und Norwegen gar von über 33 %.
 
Das Bild wird bestätigt in den Aufwendungen für das Personal, gemessen am jeweiligen nationalen Bruttoinlandsprodukt:
 
In Deutschland betrug 2007 der Anteil nur noch 7,6%, in Großbritannien lag er dagegen bei über 11%, in Belgien bei 12 %, in Frankreich bei 13 % und in Schweden gar bei über 16 %. Nur noch die Slowakei steht in der EU-Rangliste mit 7,3 % zahlenmäßig besser als Deutschland da. 
 
Das sind nicht unsere Zahlen, sondern solche des IFO-Instituts. Die EZB, genau so unverdächtig, bescheinigt Deutschlands öffentlichem Dienst eine Zunahme der Gehaltssumme zwischen 1999 und 2008 nur um 0,7 Prozent. Im selben Zeitraum stieg sie in der Euro-Zone um durchschnittlich 27,5 %. Der Kostenvorwurf geht also absolut ins Leere. In einer Leistungsbilanz wäre das ganz anders; aber die wird leider nicht aufgestellt.
 
Ein zweiter steter Vorwurf zielt - gewählt ausgedrückt - ab auf berufliche Kleinkariertheit, gestalterische Unbeweglichkeit und geistige Enge.
 
Da ersetzt viel Bierweisheit des Stammtischs die praktischen Erfahrungen. Der öffentliche Dienst - und das hat er gemein mit den Ostfriesen - ist anders, als es die Witze suggerieren. Betrachten wir auch nur die Normalleistungen des Alltags, so sehen wir: Er ist deutlich besser, als es seine Widersacher gern hätten. 
 
Zudem: Es gehört auch zum Aufgabenspektrum, dass eine Eingriffsverwaltung aufgrund der Rechtsvorgaben und zur Herstellung von Recht und Ordnung eingreifen muss, auch den Menschen die Erfüllung von Hoffnungen und Erwartungen versagen muss.
 
Diese kontinuierlichen Angriffe aus verschiedenen gesellschaftlichen Ecken - übrigens hat sich auch der eine oder andere Politiker auf Wahlveranstaltungen gern daran beteiligt, um einen Saal zum Kochen zu bringen - dies abschätzige Gerede über die Staatsdiener ist mit ein Grund dafür, dass immer mehr Schranken gebrochen, Tabus aufgebrochen worden sind, wie die Anzahl der von uns betreuten Rechtsschutzfälle belegt:

- Da werden Lehrerinnen und Lehrer unbeschadet ihrer schwieriger gewordenen Aufgaben immer öfter in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. 
- Da werden Strafvollzugsbedienstete in den Anstalten immer häufiger tätlich angegriffen und verwundet.
- Da werden Ordnungskräfte, wo immer sie für Ordnung sorgen, immer häufiger beschuldigt, gegenüber gewalttätig Protestierenden tätlich geworden zu sein. 
- Da wächst aber vor allem die Zahl der gewalttätigen Angriffe auf Polizisten in erschreckender Weise. 
 
Wir sollten schnell und geschlossen, meine Damen und Herren, diesen Entwicklungen gemeinsam entgegenwirken. 
 
Natürlich setzen wir dabei zuvörderst auf diejenigen, die ein staatliches Mandat, sei es in Regierung oder Parlament, haben. Auf sie kommt es besonders an.
 
Ich freue mich gerade deshalb sehr, auch bei unserer 51. Jahrestagung eine so große Zahl von Repräsentanten der Parlamente und Regierungen von Bund und Ländern begrüßen zu dürfen.
 
Ich freue mich sehr, den Ministerpräsidenten des größten Bundeslandes, Herrn Dr. Jürgen Rüttgers bei uns als Gast und als Redner begrüßen zu dürfen. Seien Sie - und mit Ihnen Ihr Innenminister Dr. Ingo Wolff - ganz herzlich willkommen!
 
Ebenso herzlich und zum ersten Mal bei uns darf ich begrüßen den neuen Bundesminister des Innern, Herrn Dr. Thomas de Maizière. - Schön, dass Sie und mit Ihnen Ihr Staatssekretär Dr. Beus sowie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres fachlich geschätzten Hauses da sind; wir freuen uns sehr auf Ihre Grundsatzrede zur Zukunft des öffentlichen Dienstes. 
 
Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit zugleich als weitere Vertreter der Politik alle Abgeordneten des Bundestages und der Landtage herzlich begrüßen. Stellvertretend möchte ich nennen die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Petra Pau, den Vorsitzenden des Innenausschusses, Wolfgang Bosbach, und den Präsidenten des Saarländischen Landtags, Hans Ley. Und natürlich gilt mein Gruß den Disputanten des heutigen Nachmittags, die der bewährte Diskussionsleiter Manfred Erdenberger zu Beginn der Diskussion vorstellen wird.
 
Sie alle darf ich herzlich einladen, gemeinsam mit uns an einem Projekt, das ich überschreiben möchte mit dem Slogan “Öffentlicher Dienst - Vorbild für Verantwortung”, mitzuwirken und so einen wertvollen Beitrag zu leisten zur Gewissensbildung in unserer Gesellschaft.
 
Politik und öffentlicher Dienst vermögen zusammen Vieles; gegeneinander jedoch bedienen sie nur die Stimmen und Stimmungen derer, die den Staat und seine Regeln des Zusammenlebens ablehnen, sei es aus Egoismus, aus Fanatismus oder auch aus einem Freiheitsdenken, das glaubt, ohne Verantwortungsethik besser auszukommen. Nun behaupten ja Zyniker - übrigens auch in den eigenen Reihen-, Politik sei die Kunst, auf hypothetische Fragen mit undeutlichen Antworten zu reagieren, und unterstützen damit den wachsenden Widerstand gegen die politisch Handelnden.
 
Um es klar zu sagen: Auch das dürfen wir um der politischen Kultur willen nicht einfach hinnehmen. Niemand sollte den Menschen in der Politik ein dem Gewissen gegenüber verantwortliches Handeln absprechen, es sei denn, das Gegenteil ist nachgewiesen.
 
Dennoch ist in der Gesamtschau der politischen Bühne nicht zu leugnen, dass politische Disputanten immer häufiger undeutliche Antworten geben, Wege offen lassen, Entscheidungen aus taktischen Gründen verschieben, Ziele verbergen, Ideologien verbrämen.
 
Das verunsichert nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, es lässt sie an der Redlichkeit einzelner Entscheider zweifeln. Und das ist alles Andere als gut.
 
Nicht nur zukunftsgerichtete Entscheidungen brauchen einen soliden politischen Ordnungsrahmen, auch wir Menschen wollen vor allem eines wissen: nämlich woran wir sind, was wir zu erwarten haben und wohin das, was mit uns geschieht, führt.
 
Das ist keine Forderung nach politischer Wahrsagerei, aber doch nach einer Politik, die von einer nachhaltigen Folgenabschätzung geprägt ist. 
 
Ich muss feststellen: Dieses haben wir in den letzten Monaten kaum noch erlebt. 
 
Was ich damit meine, bezieht sich gleichermaßen auf den schwarz-gelben Koalitionsvertrag wie auch auf den Umgang der Koalitionäre miteinander. Das, was zu letzterem zu sagen ist, hat niemand so treffend, weil bildhaft humorvoll, formuliert wie unser Bundestagspräsident Norbert Lammert. 
 
Ich will deshalb meine Kritik auf einige wenige sachliche Kernbereiche beschränken:
 
Was den Koalitionsvertrag betrifft, so ist aus unserer Sicht natürlich zu kritisieren die geplante Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens. Hier soll ‘zur Effizienzsteigerung’ ein Kernelement staatlicher Eingriffsverwaltung, nämlich die richterlich angeordnete Beschlagnahme von Eigentum, in die Hände von privaten Einrichtungen gegeben werden. 
 
Kern rechtsstaatlichen Handelns ist die Durchsetzung von Recht zur Herbeiführung des Rechtsfriedens. Effizienz ist hierbei bestenfalls ein nachrangiges Kriterium. Das ist anders als in der Wirtschaft. Wann endlich begreifen das auch die Wirtschaftsliberalen? 
 
Wenn diese hoheitliche Eingriffsaufgabe privatisiert werden sollte, dann weiß ich nicht, warum nicht auch das Gewaltmonopol freigegeben, warum nicht auch die Gerichtsbarkeit privatisiert, ja warum nicht der gesamte Strafvollzug gänzlich abgeschafft wird. Das alles wäre nämlich unglaublich effizient. 
 
Dann bliebe uns nur noch zu sagen: Wohl dem, der tagsüber zu beschäftigt und abends zu müde ist, um sich Sorgen um unseren Rechtsstaat zu machen!
 
Vorsorglich kündige ich zu dieser Koalitionsaussage unseren entschiedenen Widerstand an und weise darauf hin, dass solche Absichten ohne Verfassungsänderung nicht zu verwirklichen sind.
 
Mein Erstaunen - der Begriff ist eher beschönigend - über diesen Vorgang vermag ich allerdings nicht zu verbergen, hatte doch die CDU/CSU-Fraktion solche Absichten noch in der alten Legislaturperiode zusammen mit der SPD entschieden zurückgewiesen. Solch einem rasanten Schwenk kann kein verbindlicher ordnungspolitischer Rahmen zugrunde liegen.
 
Ähnlich verhält es sich mit der unendlichen Geschichte zur Steuerreform und zu Steuererleichterungen, die der amerikanischen Seifenoper “Dallas” in nichts nachsteht, wenngleich noch nicht ausgemacht ist, wer am Ende J.R. Ewing sein wird.
 
Reduzieren wir das Geschehen einmal auf die Kernbestandteile: Da hat der kleine gelbe Riese im Wissen um die Haushaltssituation den Wahlkampf bestritten und gewonnen mit der Ankündigung gewaltiger Steuererleichterungen. Und der kleine schwarze Riese aus dem tiefen Süden, abgestürzt in das 40-Prozent-Ghetto, wollte zur Überwindung dieser Schmach in der Ankündigung gleicher Wohltaten nicht nachstehen, - natürlich ebenso in Kenntnis der Haushaltssituation.
 
Und der große schwarze Riese hat sich - dem Dichterwort “halb zog es ihn, halb sank er hin” - nach Mitternacht, wenn sich selbst Stier und Matador zu duzen beginnen, gebeugt, nicht ohne jedoch mit Zeile 559 eine kleine Notbremse in den Koalitionsvertrag einzubauen, denn da steht - überschrieben mit der Kategorie ‘Goldene Regel’: “Alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages stehen unter Finanzierungsvorbehalt.”
 
Er ist also wenigstens da, der Bremshebel, pikanterweise im Kapitel “Wohlstand für alle”, der eigentlich - seiner Bedeutung gemäß - nach vorne in die Präambel gehört hätte. 
 
Und nun haben wir das scheinbare Dilemma: Die Einen sind im Wort und beschwören Steuererleichterungen, die anderen verweisen, obwohl auch sie im Wort sind, auf mangelnde Finanzierbarkeit. Und so geschieht es seit Ende Oktober jeden Tag aufs Neue.
 
Koalitionen sind keine Liebesheirat, sondern ein Zweckbündnis. 
 
Aber das sind auch Chöre und Orchester, wie Sie, lieber Herr de Maizière, als begabter Musiker wissen. Dort aber gilt der Grundsatz: Keine Selbstdarstellung! - Chor, Orchester und Dirigent dienen allein dem Werk.
 
Von Johannes Rau stammt der angesichts der Vielzahl von Ehescheidungen etwas hochtrabende Satz: “Gebrochene Versprechen sind gesprochene Verbrechen.” Das überzeugt nur bedingt, weil sich Wirklichkeiten ändern können.
 
Ich setze deshalb dem Steuersenkungswahn angesichts der Staatsschulden und der notwendigen Ausgabenentwicklung in Anlehnung an Johannes Rau den Satz entgegen: “Gesprochenes Versprechen kann an der Wirklichkeit zerbrechen.”
 
Wirklichkeit nämlich ist: 

- Hier werden Steuergeschenke auf Kreditbasis verteilt. Ich kann das nicht als solide bezeichnen. 

- Schon jetzt ist der Zinsendienst für die Verschuldung der gesamten Gebietskörperschaften mit über 1,5 Billionen Euro nicht leicht. Sollte die EZB  die Zinssätze inflationsbedingt erhöhen, was zu erwarten ist, bedeutet das für die öffentlichen Haushalte einen Sprengsatz, dessen Entschärfung nur über  Steuererhöhungen möglich ist. Warum aber jetzt Steuern absenken, um sie einige Jahre später wieder zu erhöhen? Sieht so Nachhaltigkeit aus?
 
- Die auf Bundesebene versprochenen Steuererleichterungen bedeuten zugleich auch Einnahmekürzungen für Länder und Kommunen, - nach dem Zivilrecht ein Vertrag zu Lasten Dritter. Folge ist: Man nimmt den ärmeren Ländern das, was man ihnen im Rahmen der Schuldenbremsgesetzgebung zur Altschuldentilgung als Tilgungszuschuss eingeräumt hatte.  

- Den Kommunen, denen vielerorts die Gewerbesteuer krisenbedingt wegbricht, entzieht man notwendige Einnahmen, die in den Planungen verankert sind. 
 
- Zusätzlich wird den Kommunen angedroht, zur Herstellung von Wettbewerbsgleichheit mit der privaten Wirtschaft die Umsatzsteuer auf 19 % anzuheben, - denselben Kommunen, denen im Koalitionsvertrag 60 Seiten später eine “Erweiterung des kommunalen Handlungsspielraums” zugesichert wird, damit sie leistungsfähiger werden, [und] ihre “vielfältigen Aufgaben auch  in Zukunft sicher[...]stellen” können.
 
Steigerung der Leistungsfähigkeit durch Preiserhöhungen? Eine tolle Perspektive für die Vertreter der kommunalen Seite, auch für die, die heute hier bei uns sind und die ich sehr herzlich begrüßen möchte, namentlich: 
- den Oberbürgermeister der Stadt Kiel, Torsten Albig, sowie
- den Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistags, Prof. Hans-Günter Hennecke. 
Seien auch Sie uns herzlich willkommen.
 
Die Wahrheit gebietet es, einzuräumen, dass die kommunale Seite unseres Staatsgefüges die schwächste ist. Gerade sie hat darunter zu leiden, dass ihr immer wieder neue Aufgaben übertragen worden sind, ohne dass Bund und Länder die dafür erforderlichen Mittel bereitgestellt hätten.
 
Gleichwohl weise ich aber vorsorglich darauf hin: Es sind nicht die Personalausgaben, die bei den Kommunen das große Geld verschlingen. Der Personalkostenanteil der Kommunen liegt inzwischen unter 25 %. Da spielen die Kosten für Hartz IV oder auch Versprechungen in die Zukunft wie etwa das Verfassungsrecht auf einen Kindergartenplatz eine deutlich wichtigere Rolle.

Des Weiteren möchte ich Ihren Blick in Sachen politische Glaubwürdigkeit lenken auf die - ich nenne es einmal - Ergebenheitsadressen derer, die von Steuererleichterungen begünstigt werden: 
 
Da hat man dem Hotel- und Gastronomiegewerbe zum 1. Januar den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent zugebilligt, um sie im europäischen Wettbewerb besser zu stellen. Dies geschah übrigens, ohne dass die dafür vorgesehene Regierungskommission schon darüber hätte beraten können.
 
Als Dankeschön dafür kündigte der für dieses Gewerbe zuständige Verband zunächst an, man werde diese Einsparung nicht, auch nicht partiell, in Form von Preissenkungen an die Kunden weitergeben; d.h. man wird faktisch die Preise so erhöhen, sodass die Summen mit neuem Steuersatz, die der Kunde zu bezahlen hat, identisch sind mit den alten Summen vor der Steuerermäßigung. Ein beeindruckender Wettbewerb! 
 
Und das zweite Dankeschön erfolgte, glaubt man der “Bild am Sonntag” vom vorigen Wochenende, auf dem Fuße: Der steuerlichen Entlastung folgt die Entlassung tausender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Branche und damit die Belastung der Sozialkassen. - Eine so rasche und umfassende Erfolgsstory dieser Steuerentlastungsmaßnahme, die übrigens eine Einnahmeeinbuße von weit über 1 Mrd. € jährlich zur Folge haben wird, haben sich die Erfinder dieses Polit-Schmankerls wohl nicht einmal erträumt. 
 
Damit ich nicht falsch verstanden werde: Mir ist nicht nach Kabarett zu Mute. Denn im Prinzip ist eine Gesetzgebung, die in dieser schwierigen Wirtschaftslage Wachstum fördern hilft, das richtige politische Ziel. Aber das darf uns doch nicht der Verantwortung für eine sorgfältige Auswahl der Wege dorthin entheben.
 
Die aber ist weitgehend umgangen worden, um einer Klientelpolitik zum Durchbruch zu verhelfen, - auf Kreditbasis und zu Lasten der öffentlichen Haushalte sowie auf Kosten des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Allein 2010 beträgt das Gesamtpaket der Steuererleichterungen 25,5 Mrd., 2011 wird es sich erhöhen auf 30,5 Mrd. €. Und da sind jene weiteren bis zu 25 Mrd. zusätzlichem Steuerverzichts noch nicht eingerechnet, die ja erst mit der großen Steuerreform in der 2. Hälfte diesen Jahres beschlossen werden soll.
 
Bei nicht mehr nüchterner Betrachtung tröstet mich die folgende Vision:
 
Ich sehe, meine Damen und Herren Bundespolitiker, schon den Tag kommen, an dem Sie eine Einladung zur einer weiteren Klausurtagung im schönen Meseberg erreicht, die mit einer Lesung aus dem alten Testament, vorgetragen von Kanzleramtsminister Ronald Pofalla, beginnen wird, nachdem die Kanzlerin vorab erklärt haben wird, dass das folgende Bibelzitat als Einleitung in die überarbeitete Neuauflage des Regierungsprogramms Einzug halten wird. 
 
Der Minister wird vor stehendem Kabinett dann Psalm 74, Vers 9, zitieren, der lautet: "Unsere Zeichen sehen wir nicht, kein Prophet ist mehr da, und keiner ist bei uns, der etwas weiß." Und in die Stille des Raumes wird Guido Westerwelle ein festes “Amen” zu Protokoll geben. 
 
Zurück zur Wirklichkeit!
 
Es erstaunt angesichts der steuerpolitischen Taten und Ziele aber, dass - eine von uns im Dezember beschlossene Einkommensforderung für 2010 in Höhe von 5% zum Teil von denselben Personen als nicht von dieser Welt verteufelt wird, die die besagten Steuererleichterungen umgesetzt haben oder trotz sachlicher Berechtigung kein Wort der Kritik an der oben geschilderten Klientelbedienung etwa des Hotel- und Gaststättengewerbes hören ließen.
 
Weil am Mittwoch dieser Woche die Einkommensverhandlungen im Tarifbereich für Bund und Kommunen in Potsdam beginnen, dürfen einige klare Worte von unserer Seite dazu heute nicht fehlen. Da ist zunächst die Forderung selbst: Sie ist mit 5 Prozent überschrieben. In diesen 5 Prozent aufgehoben sind einerseits natürlich lineare Einkommenssteigerungen, bei denen die unteren Einkommensgruppen zudem überproportional bedacht werden sollen. 
 
Es ist aber auch eingeschlossen die Förderung des Nachwuchses durch mehr Ausbildung und höhere Ausbildungsvergütungen. Das ist angesichts der Demographie, angesichts des hohen Durchschnittsalters und der damit bevorstehenden Abgänge und der schon jetzt stark wachsenden Probleme bei der Nachwuchsgewinnung für den öffentlichen Dienst unausweichlich, wollen wir die Funktionsfähigkeit und Qualität dauerhaft sicherstellen.
 
Dieses Ziel der Nachwuchsgewinnung und Nachwuchsbindung schließt zudem ein die Verbesserung der Aufstiegsperspektiven, denn welche Perspektive hat ein Berufseinstieg ohne Aufstieg? Gerade als Verfechter der Leistungsbezahlung möchte ich darauf verweisen, dass die solideste Form der Anerkennung von Leistung immer noch der Aufstieg ist; er ist das dokumentierte Vertrauen in mehr Können und bessere Leistung sowie in höhere Aufgaben.
 
Wir müssen aber beklagen, dass nach der von Arbeitgebern und Gewerkschaften gemeinsam getragenen Ablösung des BAT durch den neuen TVÖD die Vereinbarung über eine Entgeltordnung immer noch aussteht. Das ist an sich schon skandalös. Ein Tarifrecht ohne Entgeltordnung ist wie eine Dame ohne Unterleib und allenfalls noch als Zirkusnummer akzeptabel. 
 
Wir brauchen aber Möglichkeiten des Aufstiegs. Deshalb halten wir einen Bewährungsaufstieg und analoge Regelungen im Laufbahnrecht für notwendig. 
 
Zudem ist in die 5-Prozent-Forderung eingeschlossen das Ziel einer tarifvertraglichen Altersteilzeit, nachdem die gesetzliche Alterszeit nach dem Willen der Koalition zum Jahresende ausgelaufen ist. Das war nämlich keine kluge Tat. 
 
Gerade in einer Zeit wo die Demographie in ihren negativen Auswirkungen auf die Alterssicherungssysteme längerfristig ohne Korrekturen an der Lebensarbeitszeit nicht auskommen wird - und wir wissen doch alle um diese Notwendigkeit - sind Abmilderungsszenarien, wie sie eine Altersteilzeit bietet, eher auszubauen als abzuschaffen.
 
Zudem: Nicht weil es Norbert Blüm gesagt hat, sondern weil es sachlich richtig ist, sollten wir uns viel mehr Gedanken darüber machen, wie es uns gelingen kann, den Ausstieg aus dem Erwerbsleben flexibler zu gestalten, auch um der Gesundheit willen.
 
Im Koalitionsvertrag wird diesem Thema ein bemerkenswerter Satz gewidmet, wenn es heißt: “Dazu gehören angesichts der zu erwartenden Folgen des demographischen Wandels auch Maßnahmen zur Berücksichtigung der besonderen Belange älterer Beschäftigter, z.B. durch eine Flexibilisierung des Ruhestandseintritts.”
 
Wenn das aber Sinn macht und gewollt ist, was sachlich ja auch vernünftig ist, dann frage ich Sie und mich: Warum beseitigt man dann die Altersteilzeit? Und wäre es nicht besser, im Rahmen einer freiwilligen Verlängerung der Lebensarbeitszeit mit marktorientierten Belohnungsstrategien zu operieren, wie es nun immerhin in den Eckpunkten für ein baden-württembergisches Dienstrecht vorgesehen ist? Warum denn da keine am Markt orientierte Liberalität?
 
Mein Fazit: Betrachtet man die vielen einzelnen Maßnahmen, die unter der 5-Prozent Klammer stehen, dann stellt sich eher die Frage, ob das alles mit 5 % vernünftig hinzukriegen ist, nicht aber, ob die Forderung unter diesen sachlichen Kriterien zu hoch sei.
 
Zudem: Wir stehen mit dieser Forderung auch im Einklang mit dem Wachstums-beschleunigungsgesetz der Bundesregierung; denn es ist unbestritten richtig, dass gerade jetzt in dieser Wirtschaftskrise mehr Wachstum angesagt ist. 
 
Mehr Wachstum aber setzt mehr Kaufkraft voraus, und mehr Kaufkraft ist nur dort gegeben, wo die Menschen - und dazu zählen auch die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - mehr Geld in der Tasche haben, um über diese zusätzliche Kaufkraft die Wirtschaft zu stimulieren und damit Arbeitsplätze zu erhalten.
 
Wir haben deshalb unsere wiederum gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di geführten Tarifverhandlungen - diese gemeinsamen Verhandlungen haben sich im Sinne der Beschäftigten bewährt - unter das Motto gestellt: “Sozial ist, was Kaufkraft schafft”, und wir werden die Verhandlungen unter diesem Slogan mit einer öffentlicher Kampagne begleiten, um unseren Argumenten noch mehr Schub zu verleihen.
 
Ich begrüße bei dieser thematischen Gelegenheit ganz herzlich den Vorsitzenden von ver.di, Frank Bsirske, und seinen Stellvertreter Achim Meerkamp, die zusammen mit unserem 2. Vorsitzenden, Frank Stöhr, ab übermorgen die Tarifverhandlungen führen werden.
 
Was wäre eine DBB-Jahrestagung ohne einen Blick zu werfen auf die Entwicklung der Beamtenpolitik.
 
Im 4. Jahr nach der Föderalismusreform I können wir feststellen, dass es mit der neuen Länderkompetenz für das Beamtenrecht zumindest vorangeht, wenngleich eher auf Echternach’sche Art. 
 
- Die sog. Nordländer haben erste Teile ihrer Kompetenzen, insbesondere das Laufbahnrecht, - hier ist die Abschwächung des Gruppenprinzips besonders zu beachten - im Wesentlichen ausgeübt.  
 
- In Baden-Württemberg gibt es jetzt immerhin Eckpunkte für ein Landesdienstrecht mit sehr interessanten Aspekten; das gilt z.B. für das bereits genannte Thema “freiwillige Verlängerung des Lebensarbeitszeit mit Anreizen”, aber auch für die von uns immer schon geforderte Mitnahmemöglichkeit von Versorgungsanwartschaften durch eine strikte Trennung der Versorgungssysteme. 

- Ein besonderes Lob hat der Freistaat Bayern verdient, der nicht nur das bisher umfassendste Gesetzeskonzept vorgelegt hat, sondern auch ein Konzept, in dem die meisten unserer Reformvorschläge aus dem Jahre 2003 Umsetzung finden. Ich möchte deshalb die Gelegenheit nutzen, den Mann, der sich dabei besonders verdient gemacht hat, wenngleich er nicht in der 1. Reihe steht ganz besonders herzlich zu begrüßen und ihm für seine zukunftsweisende Arbeit von Herzen zu danken, nämlich dem Abteilungsleiter im Bayerischen Finanzministerium, unserem Freund Wilhelm Hüllmantel.
 
Generell allerdings ist ein großes Ärgernis erkennbar:
 
Im Besoldungsrecht ist die von uns prognostizierte Auseinanderentwicklung in den Grundgehaltstabellen auf schlechtestem Weg; unterschiedliche Linearanpassungen, Einbau bzw. Nichteinbau der Sonderzahlung sowie unterschiedliche Sockelbeträge haben bereits jetzt zu einer deutlichen Auseinanderentwicklung des Grundbesoldungsniveaus geführt, von der Ignoranz-Politik des Berliner Senats  ganz zu schweigen.

Erfreut darf ich auch davon berichten, dass die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen  inzwischen konkret die Umsetzung der neuen Kompetenz angegangen ist.

Mit der Berufung einer sog. Steuerungskommission, die Sie, Herr Ministerpräsident, eingesetzt haben und der neben Rudi Seiters, Eckart Werthebach, Helmut Linssen, Ingo Wolff, Ulrich Battis u.a. auch ich die Ehre habe anzugehören, hat ein sehr erfahrenes Team damit begonnen, ein modernes, zukunftsfestes Dienstrecht zu entwickeln, das nicht nur Vorbild für andere sein kann, sondern eine solide Grundlage sein wird für eine moderne Verwaltung, wie sie ein Staatswesen im 21. Jahrhundert braucht.
 
Diesen Optimismus schöpfe ich auch aus der bereits in der 1. Sitzung einstimmig getroffenen Grundsatzentscheidung, dass die Steuerungsgruppe ihre Diskussion nicht ausrichten wird an Vorgaben der Finanzpolitik, sondern an dem, was für ein optimales Dienstrecht wünschenswert ist. 
 
Geradezu vorbildlich ist im Konzept der nordrhein-westfälischen Landesregierung die Einbindung der Gewerkschaften und Verbände in Form einer Expertenrunde, die immer wieder die Arbeitsergebnisse der Steuerungsgruppe diskutieren und bewerten wird. 

- Was den Bund betrifft, Herr Bundesminister, lieber Herr de Maizière, so haben wir uns schon bei unserem ersten Gespräch ausgetauscht über das, was noch zu tun ist und wozu wir in den kommenden Monaten gemeinsam getragene Lösungen finden sollten; ich nenne auch hier noch einmal die Themen: den Ausbau der Leistungsbezahlung auf das Niveau des Tarifbereichs, ein durchlässigeres Laufbahnkonstrukt - hier liefert Bayern Vorbildliches - sowie im Versorgungsbereich die sog. Trennung der Systeme, wie sie nun ja auch schon im baden-württembergischen Eckpunktepapier vorgesehen ist.
 
Letztere wollen wir, 

- damit einerseits nach längeren Zeiten dienstlicher Tätigkeiten ein Ausscheiden unter Mitnahme von Versorgungsansprüchen möglich wird, um den immer wieder beschworenen Erfahrungsaustausch zwischen Wirtschaft und öffentlichem Dienst möglich zu machen,  
- und damit andererseits - auch zur Kompensation der Probleme bei der Nachwuchsgewinnung - mehr Seiteneinsteigern die Chance gegeben wird, in das Beamtenverhältnis zu gelangen und Lücken beim Personalbedarf zu schließen.
 
Alle Reformen im Dienstrecht bleiben jedoch ein Torso, wenn nicht zugleich auch über Reformen im Verwaltungsgeschehen Bürokratie abgebaut und Gesetzgebung optimiert wird.
 
Diesem Thema widmet die Koalitionsvereinbarung an verschiedenen Stellen ganze Abschnitte, ohne dass jedoch ein konkreter Maßnahmenkatalog zu finden wäre.
 
Ich vermisse nicht nur diesen, sondern vor allem deutlich sichtbare Leuchttürme, wie sie in der Europapolitik z.B. die Regierung Kohl gesetzt hatte, als Zeichen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger.
 
Solche Leuchtturm-Beispiele für Europa sind das Schengen-Abkommen, das jedem Bürger, der die Grenzen passiert, immer wieder den Fortschritt deutlich macht, den wir in Europa über die europäische Einigung erzielt haben. Gleiches ist zu sagen über die Einführung der gemeinsamen EURO-Währung, die uns nicht nur die Finanzkrise besser hat bewältigen lassen, sondern die auch für die Menschen das Reisen erleichtert, den permanenten Geldverlust beim Währungswechsel beseitigt, bessere Preisvergleiche ermöglicht und damit den wirtschaftlichen Wettbewerb wirkungsvoll unterstützt.
 
Wo sind solche Leuchttürme im Bürokratiegefüge?
 
Die einheitliche Behördenrufnummer 115 soll so ein Leuchtturm werden. Die Idee ist gut. Aber in der Anwendungspraxis - so steht zu vermuten - wird der Zuständigkeitsdschungel eher noch offenkundiger, und die telefonische Anleitung für Auskunft suchende Menschen so geballt, dass diese die Nummer 115 auch verstehen könnten als Abwehrwaffe im kalten Krieg des Zuständigkeitsgerangels zwischen den Gebietskörperschaften und ihren Behörden.
 
Wie schwierig im Übrigen die Umsetzung dieses Konzepts 115 ist, das durch die Bundeskanzlerin ja schon vor rund 3 Jahren proklamiert worden ist, belegt die Koalitionsvereinbarung mit dem Hinweis darauf, dass erst Ende 2013 diese einheitliche Behördenrufnummer für ganz Deutschland zur Verfügung stehen soll.
 
Ein klares Ja zu diesem Konzept entledigt uns nicht der Aufgabe, einmal rigoros zu prüfen, welche konkreten Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie zusätzlich ergriffen werden sollten.  

- Ich denke da z.B. an den Verzicht auf die Ummeldung der Autos beim Wohnortwechsel; damit könnte jedes Auto das Kennzeichen der Erstzulassung bis zu seiner Verschrottung beibehalten. Und den Bürgern würde ein weiterer halbtägiger Aufenthalt im Straßenverkehrsamt einschließlich der Kosten für jeweils neue Kennzeichen erspart. ohne dass steuerliche oder polizeiliche Beeinträchtigungen dadurch entstünden.
 
 - Wir sollten uns z.B. auch endlich von der KFZ-Steuer verabschieden, deren Verwaltungsaufwand nicht unwesentlich ist. Der damit verbundene Steuerausfall ließe sich leicht über die Mineralölsteuer oder ein Plakettensystem kompensieren, zumal dann auch ausländische Straßennutzer mitbezahlen müssten. Die daran aus Umweltschutzgründen angedockten belohnenden oder bestrafenden Gestaltungsregelungen könnten auch anders umgesetzt werden. 

- Überhaupt bietet gerade das Steuerrecht - wie die konkreten Vorschläge unserer Steuergewerkschaft immer wieder zeigen - eine Fülle von Möglichkeiten des Bürokratieabbaus. 

- Ich rege auch an ein unter Bürokratieaspekten “schlankeres” Bauen mit bloßer Pflicht zur Anzeige statt bis ins letzte Detail festgelegter Genehmigungsverfahren.
 
- Und ich denke, wir sollten auch faktische Widersprüche auflösen. Denn wie soll eine Baubehörde entscheiden, wenn beim Bau einer Fleischerei aus Sicherheitsgründen raue Fußböden vorgeschrieben sind, das Hygienerecht jedoch glatte Fußböden verlangt, damit Schlachtreste und Blut besser abgespült werden können?
 
Unsere von Innensenator a.D. Werthebach geleitete Kommission hat eine Fülle weiterer Entbürokratisierungsvorschläge gemacht, die den zuständigen Stellen bekannt sind. 
 
Das Dichterwort “Still ruhet der See” passt zwar in diese Jahreszeit, aber es ist nicht der richtige Ansatz beim Thema Bürokratieabbau. Aus ihm wird nichts, wenn nach der Devise vorgegangen wird: Es muss etwas geschehen, aber es darf nichts passieren. Oder: Es gibt viel zu tun. Lassen wir es also liegen.
 
Zudem: Der Diskussion über Bürokratieabbau nun neue zusätzliche und aufwändigere Bürokratie folgen zu lassen, ist so eine Art Böser-Buben-Streich. 
 
Ich meine damit die Lösung des Problems der sog. ARGEN, also der Arbeitsgemein-schaften von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen, die Folge der politisch gewollten Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ist.
 
Diese ARGEN haben sich, wie viele Beispiele zeigen, bewährt. Lediglich aus organisationsrechtlichen Verfassungsgründen hat Karlsruhe zu diesem Konzept die rote Karte gezückt; unser Grundgesetz sieht diese Behördenstruktur nicht vor.
 
Ich bin den Ländern und namentlich den Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers und Kurt Beck sehr dankbar, dass sie bereits im vorigen Jahr einen Länderkonsens herbeigeführt hatten, das Konstrukt der ARGEN durch eine Verfassungsänderung auch juristisch abzusichern. Denn es ist für die Langzeitarbeitslosen und auch für den Verwaltungsaufwand ein großer Fortschritt, wenn die Verantwortung für die Gewährung von Sozialleistungen und die Bemühungen um eine Wiederein-gliederung in den Arbeitsmarkt in einer Hand liegen.
 
Mir ist bis heute unbegreiflich, warum ausgerechnet die CDU/CSU-Fraktion in der vorigen Legislaturperiode dem Vorschlag der Länder nicht gefolgt ist, denn da gab es noch eine verfassungsändernde Regierungsmehrheit.
 
Was die Koalition dazu heute vorsieht, das frage ich auch unseren Gast, den Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und begrüße ihn damit zugleich sehr herzlich, nämlich ein Nebeneinander beider Behörden, ist jedenfalls nicht nur ein organisatorischer Rückschritt, sondern auch ein wesentlicher Mehraufwand an Bürokratie. Cui bono? fragt man da.
 
Und das fragt man sich in der deutschen Innenpolitik immer öfter.
 
Lassen Sie uns aber auch einen Blick über die Landesgrenzen hinaus werfen, schließlich wird sich nach der traditionellen Eröffnung, die stets über die Lage des öffentlichen Dienstes in Deutschland handelt, der 2. Teil unserer 51. Jahrestagung mit „Europa nach Lissabon“ beschäftigen und die Frage erörtern, ob Europa nun auf der Basis des inzwischen in Kraft getretenen Lissabonvertrages fit für die Zukunft ist.
 
In unserer ursprünglichen Planung hatten wir neben der Sicht eines ausländischen Staatsmanns einen Rückblick aus der Sicht des Bundesverfassungsgerichts einholen wollen, weil - diese kritische Anmerkung sei mir gestattet - die Karlsruher Entscheidung vom 30. Juni 2009 als wenig europaförderlich eingestuft werden muss. Sie hat nämlich - neben der Feststellung, dass der Lissabon-Vertrag mit dem Grundgesetz vereinbar ist - auch und gerade in Deutschland eine Debatte darüber ausgelöst, ob dieses Europa in der Organisationsform eines Bundesstaates oder nur eines Staatenbundes entwickelt werden soll.
 
Leider hat Karlsruhe in seinem Urteil bereits jetzt die bundesstaatliche Form als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar verworfen.
 
Dazu ist feststellen: Die Verantwortung für die Form der europäischen Integration kann nicht durch Gerichte bestimmt werden. Diese politische Entscheidung kann allein getroffen werden durch die Bürgerinnen und Bürger und damit - sie vertretend - durch die Parlamente.
 
Das Karlsruher Urteil aber gibt all jenen Europaskeptikern neue Nahrung, die seit jeher Europa nicht wollen und die Einbindung unseres Landes in die europäische Gemeinschaft nicht wollen. Dazu gehören übrigens in Deutschland auch die Linken.
 
Auch wenn uns ab und an das Eine oder Andere, was aus Europa kommt, ärgern mag: Wir dürfen das Wesentliche, das uns die europäische Einigung nach Jahrhunderten des Leidens schenkt, nicht vergessen: Frieden!
 
Niemand hat diesen Kern der europäischen Bewegung so treffend formuliert wie der Luxemburgische Premierminister Jean-Claude Juncker in einer im November 2008 im Reichstagsgebäude gehaltenen Rede, als er formulierte: „Wer nicht an Europa glaubt, der sollte Soldatenfriedhöfe besuchen.“
 
Wir alle sollten deshalb die Zukunft Europas auch als unser nationales Schicksal betrachten und viel mehr tun für eine Integration, natürlich auf der Basis eines gestärkten Parlaments, damit die Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit noch stärker zum Tragen kommen.
 
Wir erwarten morgen mit Spannung die Rede des Luxemburgischen Außenministers Asselborn, der die europapolitische Innenpolitik wie die außenpolitischen Perspektiven auf der Basis des Lissabonvertrages, der ja quasi eine neue europäische Verfassung darstellt, beleuchten wird. Und wir werden dann dazu eine Diskussion europapolitscher Fachleute verfolgen können, die ihre persönliche und parteiliche Sicht der Dinge beitragen werden.
 
Heute kann ich dazu aber schon eine große Zahl von Gewerkschaftsführern der mit uns befreundeten Gewerkschaften unserer europäischen Dachorganisation CESI begrüßen. Ich nenne stellvertretend den Präsidenten der CESI-Akademie, Dr. Willi Gloss, aus Österreich, sowie den Vizepräsidenten der CESI, Romain Wolff aus Luxemburg. 
 
Sie werden zugeben: Auch die 51. Jahrestagung des DBB ist in ihrem Themenspektrum vielfältig.
 
Ich freue mich, dass wieder über 600 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gekommen sind. Das belegt, dass die aus Kapazitätsgründen erfolgte Verlegung der Tagung von Bad Kissingen nach Bad Köln notwendig war.
 
Es bleibt mir im Rahmen meiner Eröffnungsansprache, soweit bei den Sachgebieten noch nicht geschehen, noch einige weitere besondere Gäste zu begrüßen:

Ich begrüße: 
- den Regierungspräsidenten der Bezirksregierung Köln, Hans-Peter Lindlar, sowie den Regierungspräsidenten von Stuttgart, Johannes Schmalzl,
- die vielen Präsidenten von Bundes- und Landesoberbehörden, stellvertretend  nenne ich den Präsidenten des Bundesverwaltungsamts, Jürgen Hensen, sowie die Präsidentin des Bundeszentralamtes für Steuern, Gabriele Hahn,
- den neuen Vorsitzenden des Bundeswehrverbandes, Oberst Ulrich Kirsch, den stellvertretenden Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, Hanspeter Teetzmann,
- das Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, Peter Clever,
- die vielen Repräsentanten der mit uns zusammenarbeitenden Wirtschaftseinrichtungen, für die ich stellvertretend nenne Dr. Frank Keuper von AXA und DBV sowie Reinhold Schulte von der Signal-Iduna.
 
Ich begrüße ebenso herzlich: 
- die Vertreterinnen und Vertreter der Medien, die wiederum in großer Zahl  unsere Veranstaltung begleiten und - dafür sind wir dankbar - berichten und  kommentieren,
und ich begrüße
- die aus unseren Reihen, die vor uns Verantwortung für den DBB hatten, und da nenne ich stellvertretend die Ehrenvorsitzenden Werner Hagedorn und  Erhard Geyer.
 
Meine sehr verehrten Damen und Herren, von dem österreichischen Schriftsteller Arthur Schnitzler stammt der erstaunliche Satz: „Der Endzweck aller Kultur ist es, das, was wir Politik nennen, überflüssig zu machen, jedoch Wissenschaft und Kunst der Menschheit unentbehrlich zu machen.“ 
 
Nun, Schnitzler war auch Arzt, und sein besonderes fachliches Interesse galt den Gebieten Hypnose und Traum. Man muss schon diese Voraussetzungen haben, um auf die Idee zu verfallen, das, was wir Politik nennen, überflüssig zu machen. Diesem Utopismus sollten wir nicht verfallen, schon deshalb nicht, weil sich dann ein neues Arbeitslosenproblem einstellen würde.
 
Uns wird es reichen, wenn Tagungen wie diese dazu beitragen, politische Entscheidungen flüssiger und schlüssiger zu machen, damit sie den Menschen dienen.
 
Getreu dem Motto „Besser Donner im Mund als Blitze in der Hand“ habe ich dazu eine Einstimmung versucht, und wir sind ganz gespant auf die Reaktionen von Herrn Ministerpräsidenten Rüttgers und Herrn Bundesminister de Maizière, die in dieser Reihenfolge nun das Wort ergreifen werden.
 
Ihnen allen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.